<4.4.1763>

Wir haben gute apotheken

v. doch werden vor den

Nebenbeutel.

da res officii sanitatis*

zu lauter [accidentes]

gemacht worden

alle storgerische ohnbekannte

Med<ikamenten> permittiert, so

gottlos v. fehlerhafft

alß es die ReichsCantzley

macht

Jtem* giebt Dr Müller

medicus der selbsten

dispensierte Med<ikamente>

aus.

contra leges* alles

die vor nichts gehalten

worden una cum

salute publica.*

allein der numus cor-

ruptionis* hat das Vorrecht

in allen dingen, in allen

professionen v lebens

art in publico allhier

da gar keine Policey

ist

letzthin bey der Laternen

Conferentz wurde fratri

Exsenatori* gesagt, nach s.

Action habe man den [Mayntz]

[Albaner] Hoff wo er wohnt

citra consequentiam*

zu fl 6 angesetzt, ob er schon*



[Editorische Anmerkungen]

* die Angelegenheiten des Sanitätsamtes

* Ebenso

* gegen die Gesetze

* zusammen mit dem Gemeinwohl

* Bestechungsgeld

* dem / meinem Bruder Ex-Senator

* ohne sich an die Folge zu halten

* (am linken Rand:) et corrigendi corruptionis, vae libido! (und zur Besserung der Korruption / Bestechung, wehe die Lust / Gier!