<4.4.1763>
Wir haben gute apotheken
v. doch werden vor den
Nebenbeutel.
da res
officii sanitatis*
zu lauter
[accidentes]
gemacht
worden
alle storgerische ohnbekannte
Med<ikamenten> permittiert, so
gottlos v. fehlerhafft
alß es die ReichsCantzley
macht
Jtem* giebt Dr Müller
medicus der selbsten
dispensierte
Med<ikamente>
aus.
contra leges*
alles
die vor nichts gehalten
worden una cum
salute publica.*
allein der numus cor-
ruptionis* hat das
Vorrecht
in allen dingen, in allen
professionen v lebens
art
in publico allhier
da gar keine Policey
ist
letzthin bey der Laternen
Conferentz wurde fratri
Exsenatori* gesagt, nach
s.
Action habe man den
[Mayntz]
[Albaner]
Hoff wo er wohnt
citra consequentiam*
zu fl 6
angesetzt, ob er schon*
[Editorische Anmerkungen]
* die Angelegenheiten des Sanitätsamtes
* Ebenso
* gegen die Gesetze
* zusammen mit dem Gemeinwohl
* Bestechungsgeld
* dem / meinem Bruder Ex-Senator
* ohne sich an die Folge zu halten
* (am linken Rand:) et corrigendi corruptionis, vae libido! (und zur Besserung der Korruption / Bestechung, wehe die Lust / Gier!