m Namen GOtteS feye hiermit zu wissen, daß im Jahr Christi Siebenzehen hun- ' dert zwey undzwantzig in der funfftehenden indiäion bey glorwurdigster Herrsch-un" Regierung des Allerdmchlauchtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Caroli des Sechstens • erwählten Römischen KayserS, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, in Germanien, Hi-I? spanien, Hungarn, Böheim, Dalmatien, Croatien und Sclavonicn rc. König» Ertz^ ^ HertzogenS zu Oesterreich, HertzogenS zu Burgund und Steyer, Kärnden, Crain und Würtenberg, GrafenS zu Habspurg, Tyrol und Görtz rc. rc. unsers aliergnädigsten KayserS, Königs und Herrn, Seiner Kayserl.' und Königl. Majestät Reiche des Römischen rm 1 1., des Hispanischen im 15. und des Hungarischen und Böhmischen im raten Jahre, nllhier in des H. R. Reichs-Stadt Franckfurt am Mayn, Freytags den fünfften Juni» Nachmittags zwischen 4. und 5. Uhren der HochEdle, Vest und Hochfürnehme Herr Heinrich Bernus, vornehmer Banquier und Handelsmann Hieselbsten, in seiner zum Saai-Hofgenannten Behausung im vorder« Bau des zweyten Stockwercks Stuben, deren Fenster gegen den Römerberg aussehen , vor denen vorstehenden Testament unterschriebenen dreyen Herren des Raths, als erbeteenen Testaments Zeugen, so dann mir EndtS unterschriebenen Not»™» und denen zweyen, nebst mir dahin beschiedenen Jnstru- mentS.Zeugen gesund gehend-und stehendem Leibes, auch guter vollkommener Vernunft und Verstandes erschienen seyn, und nach abgelegtem Compliment dieselbe so wohl durch mich als auch selbsten gegenwärtiges sein verfertigtes Testament, nebst ihrem Herrn Tc L-lvre als Zeugen zu unterschreiben und zu besteglen freundlich ersucht, wie dann als die drey Herrn Testaments-Zeugen sich darzu willig erkläret, der Herr Teftator sothanes fein Testament zuerst eigenhändig unterschrieben, welchen die drey Herrn TestamentS-Zeugen mit gleichmäßiger eigenhändiger Unterschreib-und Siegling nacheinander gefolget, auch so wohl der Herr lettrevr, als auch die Herren Testaments-Zeugen sothane ihre Unter- schrifftcnund Pittschafften auf mein des Notarii jedem beschehenes Fürweisen und Befragen vor die ihrige axnolcirt und erkennet, und damit diese Solennitat uno & cominuo aÄu gebührend vollzogen worden, welches ich die Herren Instruments-Zeugen nebst mir wohl eingedenckt zu seyn erinnert. Eo geschehen in Beyseyn Tit. Herrn Johann Jost Christian Metzler und Johann Daniel Henffling, beyder allhiesiger Burger und Handels-Leuten, als erpresse hierzu erbettener Instruments-Zeugen.
(L. 8 .) In quorum pnemifforum fidem atteftor Jo
hannes Fridericus Sprenger, Sac. Cacf. Majeß. auth.publ» jur. atque immatric. Notarius Mppria.
(L. 8.) Johann Jost Christian Metzler, alsZeuge.
(I-. 8.) Johann Daniel Hänfflirrg, als Zeuge.
gegenwärtige Abschrifft mit deme mir vorgelegten wahren Original pr-via Col- feiione öc aufcultadonc in allem und von Wort zu Wort gleichlautend befunden, ftlcheS wird hiermit anettirt. Franckfurt den * 3. Januar. 1742.
^.■rn^v r.
(L. 8.) Johannes Chriftophorusjunckcj Imp.auth.
Not. Jurat. Publ. & approbat. Mocno-Francof. in fidcoi Mppria. ^ /
Ä* p/f ,4 — / r/ /
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