1) Wird der erste Theil ausser dem sehr fein gestochenen Bildniß deS Herrn Verfassers und zerschiedenen andern schönen Kupferstichen über zwey ganze Alphabete enthalten: dabey, wie bey den übrigen Theilen, eine genaue Correctur beobachtet, und nichts versäumet werden wird, was auch zur äußerlichen Zierde des Werks die­nen kan. Denenjenigen, so von jetzo bis Ende dieses lausenden Jahres i.fl. ;v. kr. zum Voraus bezahlen, wird dieser erste Theil ohne weitern Nachschuß ausgegeben; doch so, daß man

2) Bey Empfang des ersten Theils wiederum auf den zweyten i. fi.

Zv.kr. vorschiesset; welches auch bey Empfang des ziveyten TheilS auf den dritten geschehet: da ein jeder dieser beyden Theilen gleichsals über zwey Atphabethe betragen, und mit zerschiedenen schönen Kupfern sezieret werden soll.

i) Die Herren Praenumeranten erhalten also das ganze Werk vor 4.fl. Zv.kr. dahingegen diejenige, welche die Vortheile der Prä­numeration versäumen, solches nicht anders als vor 7. fl. z o. kr. empfangen, mithin einen jeden Theil um i. fl. höher zu bezah­len haben.

4) Kan man die Pränumerations-Gelder an den Verleger in Ulm selbst schicken, oder aber solche bey den Herren Buchhändlern in den vornehmsten Städten Teutschlands abgeben; sollen sich aber sonsten gute Freunde zum coHi^iren finden, so gemessen sie das dreyzehende Exemplar umsonst. Ulm, den 20.August, 1752.

Zohann Friedrich Gaum.