wird der gesummten löbl Bürgerschaft hierdurch bekandt gemacht, daß in entstehender Feuers-Gefahr, davor GOtt Ln Gnaden bewahren wolle, es zwar in allen Stücken, deren hier nicht gedacht wird, bey der in Anno 17*6. pubiicirten Feuer-Ordnung sein unverändertes Verbleiben habe, dergestalt daß auch der Pfarrthürner mit Rufen aus dem Vprach- Rohr und Anschlagung der Feuer - Glocken, die übrige Thür- ner mit Blastn ihrer Feuer-Hörner und die Nachtwächter mit Feuer-Rufen wie gewöhnlich ihre Obliegenheit zu beobachten schuldig seyen.
Soviel a< er das sonst gewöhnliche Lermenschießen aus denen Morrsqmten so wohl auf denen Straßen, als aus denen Häusern, desgleichen das Marmfchlagcn derer Bürgerlichen Tambours anbelanget, daß solches ber^ermaligen Umstanden günz- Ztchen eingestellet und verboten scyn solle, irnnaßen aus der jetzigen Besatzung ohnehin Allarm geschlagen wird, auch sonsten denen Nachtwächtern, so nächst dem Römerberg ihren Posten haben, anbefohlen worden, dasausgebrochene Fcuer sogleich der auf dem Römerberg stehenden Stadt-Wache anzuzergen, damit von daraus solches unverzüglich dem rm Herren Com- mandantm, Brigadier Baron von Wmmfcr, gemeldet werden könne. Wo im übrigen weilen aus der Besatzung keinComman- do bey dem Feuer sich einfinden wird, die aus jedem derer 14. Quartier zum Feuer commandirte lr.Mann, um die Bttaße, wo das Feuer ausgegangen, von unnöthigen Personen und Fuhrwerk frey zuhaltcn und zu besehen, damit dre Waßerfuhren und Spritzen desto ungehinderter beykomincn können, zwar, wie bisher sich bchörig emzufinden haben, statt der Mousque- ten aber nur einen Sprtngstock nebst ihren Patron-Taschen mitbringen sollen; Desgleichen auch ein jedes Quartier auf dem ihme sonsten angewiesenen Summe!-Platz, jedoch ohne alles Gewehr zu erscheinen hat.
Conclufutn in Senatu»
Donnerstags dm -» Januarit, ,7;».