Folget die obgemeldte
CLASSIFICATION
Wer aOroröentttchc« Mage,
von einem halben xer Cento.
Erste Klaffe von fl. 15000 bis fl. 20000 exclufive fl. 75 ZweyteKlaß - - 20000 - 25000 - - « 100
Dritte Claß - * 35000 * 30000 - - * 125
Vierte Claß , - 30000 - 35000 - - -- 150
Zünffte Claß - - 35000 - 40000 - * - 175
Sechste Claß ? * 40600 - 45000 - - - 200
Siebende Claß - * 45000 - 50000 - » - 225
Achte Claß - - 50000 - 60000 t « * 250
Neunte Claß - - 60000 - 70000 * - # 300
Zehende Claß » - 70000 - 80000 - * * 35°
Eilffte §laß - - 80000 - 90000 -- - - 400
ZwölffteCIaß - - 90000 * 100000 - - - 450
DreyzehendeClaß -- -100000 - 110000 - - -- 500
Diejenige aber,so noooo.fl. und drüber in Vermögen haben, bezahlen jedesmahl von zehen tausend zu 10200. fl. so sie mehr besitzen, fünffzig Gulden weiter, auf gleiche Weiß als es bey der achten und folgenden obigen Dassen gehal- ten wird, inmassen bey entstehendem Zweifle! allenfalls Löbl. Schatzungs < Amt denen Zahlenden mehrere Nachricht deshalben ertheilen wird.
Concluium in8enatu, Dienstags den 28. Januarii 1744.