Körrig!. Hoheit, von Stuttgart glücklich hier zurückgekommen, nachdem sich diese Herrschaff, tcn ein paar Tage an dem Anspachischen Hofe anfgehalten. Morgen frühe werden Höchst. Dieselben nach Bayreuth, als Dero gewöhnst, chen Refidentz, abgehen.
Elbstrohm,vom ig. Mertz.
Wie man vernimmt, soll an verschiedene Kö» nigl. Preußische, sowohl Cavallerie-alö Infanterie. Regimenter, der Befehl ergangen seyn, sich zur Revue parat zu halten. Man spricht auch von 2. Kriegs» Schiffen,jedes von 6o.Ca- nonen, weiche Ihro Majestät der König von Pceussen in Dero Häven zu equippicen befohlen , und daß dieselbe zur Bedeckung einiger Kauffmanns.Schiffe auölauffen sollen.
Donaustrohm, vom 6. Mertz.
Es verlautet, daß diesen Frühling ein allge. meiner Ungarischer Land. Tag werde ausgeschrieben und zu Preßburg gehalten werden ; Ihro Majest. die Kayserin werden den Durchlauchtigsten jungen Ertz.Hectzog Joseph,mit dahin nehmen, und vielleicht kan darauf von der Crönung dieses Printzens zu einem Ungarischen König etwas gemeldet werden.
Gotha, vom 9. Mertz.
Es kommen hier täglich so viele an den Au. gen mangelhaffte Personen an, bey dem Ritter Taylor Hülffe zu suchen, daß man für der Menge derselben fast nicht zu seiner Wohnung zu kommen vermag. Inzwischen bleibt es nun dabey, daß er sich auf bevorstehenden Montag früh von hier entfernen wird, weil er verspro- chen hat, des Dienstags Abends in Leipzig seyn zu wollen, Freykags oder Sonnabends draus aber nach Berlin abzugehen. Er hat an diesem Orte s) wohl bey Standes- als andern Per- fönen in seinen Euren ungemeines Glück gehabt. Heute Abend thut er bey Hofe abermahls einen öffentlichen Vortrag und er hatte die Ehre, bey einer grossen Menge von Adel und andern Ver. dienst vollen Personen, auch mit der Gegenwart der höchsten Herrschafften begnadiget zu werden.
Beschluß der Hochgräfl. Psenburg- und Bü.
dingischen Verordnung, die Böhm- und Mährische Brüder betreffend.
So ordnen, wollen und befehlen Wir euch hiermit Krafft Unserer Landes.Herrlichen Hoheit und Bothmäßigkeit gnädigst doch ernst» lich, aus Unftrm Land und gefamkenGrafschafft ruhig und euerer Ehren ohnbeschadet, abzuziehen, als worzu Wir euch dieRcichs-Constttu- tione-mäßrge Frist von drey Jahren hiermit zu dein Ende ansetzen, damit ihr euch inzwischen nach euerer Gelegenheit einen andern Aufenthalt ausmachen, und diejenigen, welche unter euch hier im Land etwas eigenkhümliches erwor- j ben oder angebauet haben, dasselbe nach Maaß- gab des Aufnahme-Contractö an Uns nicht unangenehme Personen verkauffen, oder solches auffonst erlaubte Art zu benutzen, die Veranstaltung treffen können, gestalten einem jeden das Seinize ohne den mindesten Abzug und 10. Pfenning verabfolget, und ihnen nichts in den Weg gelegct werden soll. Daferne aber jemand unter euch, er sey Männlich, oder Weiblichen Geschlechts, von denen, welche keine Gemein . Aemter getragen haben, die obgedachte Huldigung an Uns abzulegen, die Herrn- hutische Lieder. Einrichtung und Lehr. Bücher zu verlassen, und sich entweder zu denen in Un- serm Land befindlichen Evangelischen Refor- ' mieten, oder Lutherischen Kirchen in Lehr und Glauben zu halten, mithin GOtt nach seinem allein seligmachenden heiligen Wort in einem wahren Zusammenhang ohne irrige Menschen- Satzungen und gefährliche Anstalten, mithin ohne weitern Anhang, verderblichen Besuch, Dependentz und Gemeinschafft mit den Herrnhutern, zu dienen, und seine Seeligkeit nach der gantzen und ohntheilbarenVorschrifft Christi auszuwürcken, oder aber auch für sich in der Stille mit den Scinigen nach seiner Eckännt- niß seine Andacht ohne ärrsserliche Theilneh- mung an dieser oder jener Religion zu haben qe- meynet ist, dem oder denenselbigen wollen Wie den weitern Aufenthalt auf dem Herrnhaag und Unfern Landes-Herrlichen Schutz, nebst ei- ^mr ohngckräncktm Gewissens, Freyheit, ss