II. Füv Mitglieder, welche nicht hier wohnen, d. h. also für diejenigen, welche sich regelmäßig jeden Abend nach einem answiirtigen Wohnorte begeben.

8. Ist für den auswärtigen Ort, an welchem ein Mitglied wohnt, ein Kassenarzt bestellt was auf der Borderseite dieser Karte zu ersehen ist, so hat das erkrankte Mitglied stch alsbald an ihn unter Vorlage dieser Legitimationskarte zu wenden und in seine Behandlung zu treten, andernfalls ihm keinerlei Krankenunterstützung gewährt wird.

Im Uebrigen gelten für solche nicht hier wohnende Mitglieder gleichfalls die Bestimmungen unter 3, 4, 5 und 7 oben. Den von aus­wärtigen Kassen - Aerzten behandelten Mitgliedern wird die Apotheke, au welche sie stch zu wenden haben, vom Arzte bezeichnet.

9. Ist ein Kasten-Arzt an dem auswärtigen Wohnort nicht bestellt, so kann das Mitglied irgend einen dort oder, wenn am Orte kein Arzt ist, in einem Nachbarorte wohnenden approbirten Arzt zu Rath ziehen) das Mitglied ist aber verpflichtet, dem Borstand der Allgemeinen Orts­krankenkasse (Münzgasse 2) sofort Anzeige von seiner Erkrankung zu machen. Im Uebrigen gelten auch für die an solchen Orten wohnenden Mitglieder die Bestimmungen unter 3, 4 und 7 oben.

Megrrr aller sonstigen für die Kasserrmitglleder gellen­den Kestimmungen, insbesondere über das Verhalten der Kranken und die Krankenaufsicht, werden die Mitglieder auf das Kassen-Statut verwiesen.

Dieses Statut ist für 10 Pfennige von der Allgemeinen Grtskrankenkasse (Münzgaste 8) j« beziehen.

KasscnärMche FamlLienbchan-llMg.

Die im hiesigen Gemeindebezirke (Frankfurt, Sachsenhausen und Bornheini) und in Bockenheim wohnhaften Mitglieder können durch einen Extrabeitrag von J(x 1.50 per Vierteljahr auch für ihre Familienange­hörigen die Berechtigung auf freie ärztliche Behandlung durch den Kassen­arzt des Bezirks, in dem sie wohnen, erwerben. Die Ausdehnung dieser EinrichlUlig auf weitere Nachbarorte bleibt Vorbehalten. Das Nähere hierüber ergiebt das Reglement, welches im Geschäftslokal der Allge­meinen Ortskrankenkasse, Münzgasse 21, zu erhallen ist.

Formular-Verkaufsstellen.

F.Faulhaber-Borniger,gr.Gallu§g.6 F. Tamann, Bilbelerstr. 7.

C. Kricb, Goethestr. 3.

B. Petermaun, Buchgasse 18.

Franz Jac. Werner, Wiesenstr. 44 M. Lenz, AUerheiligeustr. 29.

G. Bräutigam, Schnurgasse 15. M. Zoller, Wallstr. 22.