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Sescheinigung über die Entrichtung der Landcsstcuern, soweit dieserhatb nicht eine besondere gescheinigung ertheitt wird.
Lchci« .
rin Gcwerbestkl^r ist für dm I» dem vllestchcndcli Wailbcr- gewerbeschein bezeichueten Geschäftsbetrieb/zn entrichten
Wiesbaden, dm
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LöMliche Retzjerung,
Äbtheilung für bmrte Steuern, Mmrainen und Forsten.
^stehender Steuerbetrag ist zur Unterzeichneten KtM, gezahlt. . f den .....
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