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Sescheinigung über die Entrichtung der Landcsstcuern, soweit dieserhatb nicht eine besondere gescheinigung ertheitt wird.

Lchci« .

rin Gcwerbestkl^r ist für dm I» dem vllestchcndcli Wailbcr- gewerbeschein bezeichueten Geschäftsbetrieb/zn entrichten

Wiesbaden, dm

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LöMliche Retzjerung,

Äbtheilung für bmrte Steuern, Mmrainen und Forsten.

^stehender Steuerbetrag ist zur Unterzeichneten KtM, gezahlt. . f den .....

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