der dänischen Colonien in Westindien an die Vereinigten Staaten Nordamerika's betreibt, ist um 2 Monate ver- längert worden.
Großbritannien. London, 3. März. Glad- stone's Gesetzentwurf zur Aufhebung der irischen Staatskirche ist im Druck erschienen und an die Mitglieder des Unterhauses vertheilt worden. Er besteht aus 63 Clau- seln und nimmt 28 gedruckt. Folioseiten ein. Unterzeichnet ist derselbe von dem Sprecher Dodson, Glad- stone, John Bright, Chichester Fortescue und dem At- torncy-General für Irland. In der Presse herrscht über die Art und Weise, wie die verschiedenen Anrechte berücksichtigt worden, nur Eine Stimme der Anerkennung, und in dieser Beziehung wird der Plan als eine große, bedeutende Arbeit nach seinem vollen Verdienste gewürdigt. Die Opposition der Toryblälter richtet sich hauptsächlich gegen die Abschaffung der Staatskirche überhaupt und klammert sich an die Entschädigung der Katholiken. Uebec die Verwendung der von Gladstone den Wohlthätigkeits- Anstalten zugewiesenen 8,000,000 Pfd. Sterl. sind die Stimmen allerdings noch nicht einig; doch ist diese Frage keine dringliche.
— Die Civilliste der Königin Victoria beläuft sich auf 365.000 L. St. das Jahr, gewiß äußerst wenig für das unermeßlich reiche England. Diese Summe erhält sie jedoch keineswegs alljährlich ausbezahlt, wie aus der Natur der sechs Classen, in welche sie zerfällt, hervorgeht: Classe I repräsentirt den allmonatlich in die königliche Privatschatulle gezahlten Betrag von 5000 8. oder 60,000 das Jahr; Classe II weist jährlich 131,260 8. jährlich auf für Gehälter und Pensionen der gegenwärtigen und früheren Bediensteten des königlichen Haushaltes; Classe III mit 172,500 8. dient zur Deckung der königlichen Haushaltskosten; Classe IV dient fast ausschließlich zu wohlthätigen Zwecken und von dem Gesammt- betrage, 13,000 8., werden 9000 zu den sogenannten „Royal Bounty Grants" verwendet, welche unter der Verwaltung des jedesmaligen Premiers stehen und bedürftigen Schriftstellern, Verwandten von verstorbenen Officieren und um den Staat besonders verdienten Personen zu Gute kommen. Von der nämlichen Classe stammen auch die 2000 8- jährlich her, welche der Bischof von Oxford als 8ord-Groß-Almosenier an Almosen ver- theilt, und ferner die Summe von 1200 L. für Pensionen an bedürftige Damen, deren Vergebung der Ge mahlin des jedesmaligen Premiers obliegt. Classe V umf ßt Pensionen an ausgezeichnete Gelehrte und andere um das Vaterland besonders verdiente Personen. Die letzte Classe mit 8040 8. dient als Reservefonds für die vorhergehenden.
Frankreich. Paris, 5. Februar. Es worin der Sitzung vom 2 3. Februar — erzählt ein Feuilletonist in der „Magd. Ztg." Der unübertreffliche Redner (Thiers), der selbst die ausgezeichneten Leistungen des vorhergehenden Tages, die zersetzende Argumentation eines Garnier Pages, die brillante Ironie eines Ernest Picard vollständig in Schatten stellte, hatte bereits Herrn Haußmann nach allen Dimensionen in die Enge getrieben und suchte nun in der ihm eigenen hu-
rienavenue. „Wozu diese Avenue?" sagte er in jenem Tone, aus dem die mit seinen Eigenheiten Vertrauten mit mathemathischer Gewißheit auf einen bevorstehenden Hauptkoup schließen, „wozu diese Avenue?" könnte nicht der Kaiser, wenn er sich nach der neuen Oper begeben wollte, einfach den Weg durch die Rue de la Paix nehmen? Dann hätte er überdies die heilsame Gelegenheit gehabt, 6ri passant an der Säule zum Standbilde seines Oheims hinauf zu sehen." Bei diesen Worten hob ThierS die Hand in die Höhe und legte den Kopf nach hinten, als wolle er sagen: „Wie hoch wird er schauen müssen?" Die wahrhaft klassische Mimik des berühmten Redners wirkte ordentlich elektrisirend. Bis auf die Ministerbänke konnte man die Wirkung der pikanten Malice beobachten; den Einflüssen dieser unwiderstehlichen Macht können sich selbst die Imperialisten nicht entziehen.
Spanien. Am Abende des 1. Mürz hat 'eine wichtige Versammlung der Cortesmehrheit Statt gefunden; es wurde ein Ausschuß von 15 Mitgliedern, darunter Olozaga, Rios Rosas, Vega de Armij, Ulloa, Montera, mit der Ausarbeitung eines Verfassungs Entwurfes beauftragt, worin an erster Stelle die Rechte und Freiheiten des Bürgers, dann die neue Regierungsform und hierauf die Person des Monarchen (oder nur die Bestimmungen über die Befugnisse des Königs ?) fest- gestellt werden sollen.
— In Barcelona ist der 28. Februar als der Namenstag Baldomero (Bartholomäus) Espartero's feierlich begangen worden; in öffentlichem Aufzuge wurden Fahnen mit der Inschrift herumgetragen: „Espartero, Haupt des Staates". Am Abend wurden in einem Theater Reden gehalten und eine Adresse an die Cortes beschlossen, daß der greise Feldherr an die Spitze des Staates gestellt werde, möge die Form monarchisch oder republikanisch sein.
Neapel, 3. März. Das Urtheil des Appellhofes von Neapel in Sachen des Priesters Treglia ist so ausgefallen, wie eS nach dem glänzenden Plaidoyer des Advokaten Catucci und des Cav Sannina zu erwarten war: das Urtheil des Gerichts von Salerno wurde verworfen, und daS Recht eines katholischen Priesters anerkannt, eine Ehe rechtskräftig zu schließen. Der Fall ist folgender: Der Priester Treglia hatte sich an den Official des Civil- stanves in Salerno gewendet, damit derselbe daS feierliche Eheversprechen zwischen Treglia und einem Fräulein aus Salerno entgegennehme. Der Official' weigerte sich , weil der Vater des Bräutigams sich der Heirath wegen des priesterli- chen Standes seines Sohnes widersetzte. Treglia wandte sich an das Civilgericht von Salerno, mit dem Verlangen, daß dieses den Widerspruch seines Vaters für ungesetzlich erkläre und den Official anweise, seinen Heirathskontrakt auszunehmen. Das Gericht von Salerno war aber der Anficht, daß ein katholischer Priester sich nicht verheirathen dürfe, und verwarf das Ansuchen Treglias. In Folge dessen die Appellation und die oben erwähnte Entscheidung zu Gunsten Treglias. Das Publikum bezeugte während der Verhandlung lebhafte Sympathien für die Berechtigung katholischer Priester zur Verehelichung._
Rechte überhaupt und den Rechtsanwälten besonders auch in dem §. 34 des Gesetzes vom 20. Juni 1867 gemacht worden sind.
Der dort den Anwälten urkundlich zugesicherte Fortbestand des bisherigen Bereichs ihrer Praxis wird durch den vorliegenden Gesetzesentwurf, welcher diese Praxis indirekt aber sicher total localisirt, ganz illusorisch gemacht.
II. Wir dürfen ferner die Anträge stellen;
1) daß im Anschluß an die bisher bestandene 50jährige Hebung und Eigenthümlichkeit der hiesigen Rechtsanschauung
§. 2 pos. 2 statt „Kosten des Termins", „alle Kosten" gesetzt;
2) daß wegen der in dieser Beziehung fortwährend bestandenen Jnterpretationsstreitigkeiten und verschiedenen Hebung der Gerichte der Begriff des Ausdrucks in §. 2 pos. 2 und des Ausdrucks „nothwendiger Wahrnehmung eines Termins" in §. 2 pos. 3 eine nähere Feststellung enthalte.
3) daß die pos. 4 in §. 2 ganz gestrichen werde, da die auf dem allgemeinen Principe des Schadenersatzes beruhende Verpflichtung des Gegners zum Kostenerfatze hinsichtlich der Anwaltskosten bei der Lage der Sache sonst von Zufälligkeiten abhängig gemacht wird, welche die Gleichstellung der Parteien vor dem Gesetze verhindern.
Wir können schließlich unser Erstaunen nicht verhehlen, daß von den allerdings vielfach — — nicht wegen der bei mns geringer gewordenen Anwalts-Gebühren, wohl aber — wegen der enorm gestiegenen Gerichtskosten und deren Erhe- Dungsart laut gewordenen Beschwerden des Publikums Veranlassung genommen worden ist, — nicht ein Gesetz wegen Minderung der vom Staat bezogenen Gerichtskosten, sondern wegen nochmaliger Herabsetzung der Anwalskosten einzubringen und daß dadurch bewirkt wird, den durch die Gerichtskosten hervorgerufenen allgemeinen Unwille» von dem Fiskus auf Den Anwaltsstand zu wälzen.
Wir erlauben uns, diese nothgedrungene Petition angelegentlichst der Betrachtung des hohen Hauses zu empfehlen und zu bitten, derselben Folge zu geben.
Mainz, 5. März. In heute Vormittag erfolgter Urtheilsverkündigung von Seiten des Großherzoglichen Obergerichts in Sachen der Staatsregierung eontra Bamberger und Genossen wurden die Herren Dr. 8. B a m b e r g e r, Jak. Dietrich, Goldschmidt, Seeg er und unser Redakteur Schaefer wegen des Wahlaufrufs „an die Wähler des Kreises Mainz" vollständig freigesprochen; dagegen gegen letzteren in einem zweiten Preßdelikt und zwar wegen des Artikels in Nr. 62 des „Mainzer Anzeigers" von 1868, überschrieben: „Ich sei, erlaubt mir die Bitte, in Eurem Bunde der Dritte," als Contravenient gegen den Artikel 5 des Preßgesetzes auf eine Geldbuße von 150 Gulden, '/e der Kosten, sowie auch auf Publikation des Urtheils erkannt. (M. Z.)
Caffel, 5. März. An die Stelle des Inspektors Junghenn zu Hanau, welcher schließlich die Annahme der Wahl als Dirigent und erster Lehrer der höheren Bürgerschule ablehnte, ist von den städtischen Behörden nunmehr der Gymnasiallehrer Dr. Buchenau zu Marburg der Regierung zur Bestätigung in Vorschlag gebracht worden. Bei der vom Stadtrath beantragten Zustimmung zu dieser Wahl trat im Bürgerausschuß ein Umstand zu Tage, der eine allgemeine Entrüstung in der Bürgerschaft hervorgerufen hat und dermalen vielseitig besprochen und kritisirt wird. Es stellte sich nämlich heraus, daß erst vor Kurzem dem jetzt Gewählten unberechtigter Weise Papiere aus den städtischen Akten zurückgegeben worden sind, in welchen er
bot es einen ganz anderen Anblick dar, wie an jenem Abende. Die brillante Beleuchtung war erloschen, ein einziges melancholisches Lichtflämmchen flackerte in dem großen düsteren Raume, der noch vor einer Viertel-
Der Jüngling erschrack, und als er die weiße Gestalt HarriettS erblickte, die wie ein Engel des Lichts erschien, um den Gefallenen aus der Finsterniß des Verderbens m leiten, schrie der arme junge Mann in so schrecklich
in seinem Blute, das die eigene Hand vergossen, die noch krampfhaft das tödtliche Pistol umschloß.
Da lag der Sohn der heißen Gebete, der schönsten Hoffnungen, der Wittwe Ein und Alles. Ihre licht-