allgemein geachteten Reallehrer Dr. Haas in Limburg, der nicht würdig befunden wurde, die Stelle eines Rek­tors zu bekleiden, wogegen andererseits dem dortigen Bi- schof das exorbitante Recht eingeräumt wurde, eine Leh- rerstelle an der genannten Anstalt zu besetzen.

Hierher gehört auch, daß in einer ganzen Reihe von Fällen bei Neubesetzung von Schulstellen recht- und wohl­gläubige und den daraus entspringenden Erfordernissen äußerer Haltung genügende Lehrer jugendlicheren Alters, tüchtigeren oder doch ebenso tüchtigen Collegen, welche bis zu 10 und 15 Dienstjahren mehr zählten, vorgezogen worden sind.

Von der rigoristischeren Sittenaussicht und den in dieser Hinsicht gesteigerten Anforderungen wollen wir, da die,er Punkt gerade zu dem eben abgethanen Prozeß Anlaß gegeben hat und darin auch zur Genüge erörtert worden ist, hier aus nahe liegender Rücksichtnahme schweigen.

Dies ist ein, wie gesagt, auf Vollständigkeit keinen Anspruch machendes Bild unserer neuen Schulverwal­tung.

Wo kann man sparen?

Wie wir vernehmen, soll dem nächsten Landtage ein Gesetzentwurf vorgelegt werden, wodurch die Diäten und Reisekosten der Advokaten bedeutend herabgesetzt werden. Es ist in der Thal sehr gut, daß hierdurch der Landtag in die Lage gesetzt wird, das Diäten- und Reisekosten- wesen der Beamten überhaupt in Betracht zu ziehen. Die dermalen in der angedeuteten Beziehung in Preußen bestehenden Gesetze stammen aus den 20er Jahren und beruhen auf Voraussetzungen, welche heute gar nicht mehr zutreffen. In jener Zeit war es allerdings sehr indizirt, daß für die Reise eine Aversionalvergütung per Meile zur Deckung der Transportkosten verwilligt wurde. Diese verwilligte Vergütung reichte durchweg hin, um die Trans­portkosten zu decken, wenn man auch ein Fuhrwerk mie- then mußte. Wenn dann z. B. der Beamte eine Reise nach einem 2 Meilen weit entfernten Orte zu machen hatte und für jede Meile der Hin- und Herreise 1 Thlr., zusammen 4 Thlr., Reisekosten vergütet erhielt, so wur­den hiermit regelmäßig nur die Transportkosten gedeckt. Ganz anders verhält sich die Sache jetzt, wo ein viel­verzweigtes Eisenbahnnetz durch die ganze Monarchie sich verbreitet und wo der Beamte mit Aufwand weniger Silbergroschen viele Meilen zurücklegt. Bei solchen Fäl­len, wo der Beamte zu seinen Dienstreisen die Eisenbahn benutzen kann und wird, kann in der Folge das Prinzip der Reisekostenvergütung per Meile der durchfahrenen Strecke nicht mehr maßgebend sein. Denken wir uns einen Beamten der dritten Dienstklasse, wozu z. B. Di­rektoren der Stadt- und Kreisgerichte gehören, welcher eine Dienstreise von Wiesbaden nach St. Goarshausen zu machen hat. Da Beamte dieser Klasse per Meile 1 Thlr. Vergülung an Reisekosten erhalten und St. Goarshausen 8 Meilen weit von Wiesbaden entfernt ist, so werden hier nicht weniger als 16, sage und schreibe sechszehn Thaler Vergütung für die Transportkosten be­zahlt, während man doch für Hin- und Rückfahrt auf der Eisenbahn für ein Bittet der 2. Klasse nur 1 Thlr. 20 Silbergroschen aufzuwenden hat. Man wird daher hoffentlich bei Gelegenheit der Berathung des Reisekosten­gesetzes für die Anwälte auch die Diäten- und Reise­kostengesetze der Staatsdiener überhaupt beleuchten und wird so der Anstoß zu einer gründlichen Revision auf diesem Gebiete gegeben sein.

Wir vernehmen täglich von der Absicht der Regie- rung, zu sparen nun, hier bietet sich ein sehr dank­bares Feld. Hier können jährlich viele Tausende von Thalern erspart werden und die Bevölkerung wird der Regierung gewiß dafür viel größeren Dank zollen, als wenn man blos einer Staatsdienerklasse allein, nämlich den Anwälten, die Vergütung für Reisekosten herabsetzt. Es dürfte sich dabei sehr empfehlen, wenn man auf das

zogthum Nassau adoptirt war, d. h. wo für Transport­kosten die ,wirklich nachgewiesene und nothwendige Aus­lage vergütet wurde. Damit werden auch die Beamten um so mehr zufrieden sein, als sie ja doch nur für Kopfarbeiten salarirt werden und es sicherlich unter ihrer Würde halten, etwas in anderer Weise, insbeson­dere mittelst desjenigen Körper.heiles zu lukriren, den man in anständiger Gesellschaft zu nennen erröthet.

Deutschland.

-r- Wiesbaden, 19. Juni. Wir freuen uns, Ihnen mittheilen zu können, daß gestern die Bestätigung des städtischen Schuldirektors von Seiten der K. Regierung erfolgt ist und das Dekret sich bereits in Händen des Herrn Polack befindet.

* Wiesbaden, 19. Juni. Rechtsanwälte aus den Appellations-Gerichts-Bezirken Cassel-Wiesbaden sollen

so wird derFranks. Zeitung" geschrieben, sich end­lich dazu entschlossen haben, innerhalb der nächstbevor- stehenden Gerichtsferien eine Anwaltsversammlung

wahrscheinlich nach Marburg einzuberusen. Also endlich wird der Zustand, in welchen wenigstens die Mehr­zahl der hessischen Anwälte durch die Reformen des Gra­fen zur Lippe versetzt worden ist, unerträglich und die schwere Noth der verflossenen beiden Jahre drängt den Anwaltstand, in geschlossener Vereinigung Abhülse zu fordern. Diese Abhülfe kann in der Hauptsache nur aus dem Wege einer unbeschränkten Ueberlragung deS 'Nota­riats an die Rechtsanwälte erreicht werden.

U Aus dem Unterlahnkreis, '17. Juni. Die neueste Nummer unseres Amtsblattes enthält folgende Einladung: Die Bürgermeister des Amtes Llmburg werden aus Sonn­tag den 20. Juni, Nachmittags 2 Uhr, auf das Zoll­haus bei Mensfelden eingeladen zu einer Besprechung über Entwurf eines Gesuchs an Höhere Behörde wegen: 1) Zurückweisung der von dem Abg. Born im Abgeordne- renhause gegen die Nassauischen Bürgermeister erhobenen Be­schuldigungen; 2 ) Berathung der Schritte, die nach Erlaß des Gesetzes vom 26. April d. I. Seitens der Bürgermeister zur Wahrung ihrer Stellung zu geschehen haben, (Antrag auf Gleichstellung der Bürgermeister in den Gemeinden unter 1500 Einwohnern mit den größeren Gemeinden) oder Auf­schiebung der Neuwahl bis nach Abgang der le­benslänglichen Bürgermeister durch Tod oder freiwilligen Rücktritt" Obwohl dieser Angstschrei schon sehr deutlich die Herzensbeklemmung seines Verfassers ausspricht, so seien uns doch einige Bemerkungen dazu er­laubt. Nach dem uns vorliegenden stenographischen Proto­kollen finden wir von Beschuldigungen nichts, als daß der Herr Abg. Born der ehemals nass. Regierung vorwirft, den §. 13 des nass. Gemeindegesetzes nicht beobachtet, vielmehr häufig unfähige,schadhafte" Bürgermeister, welche das Ver­trauen der Gemeinde gänzlich verloren gehabt, dennoch im Dienste gelassen wenn sie nur bei Wahlen für die Regie­rung gewirkt hätten; aber weiter sagte derselbe Abgeord­nete, daß die große Mehrzahl der nass. Bürgermeister brave und bewährte Männer seien, welche unfehlbar immer und immer wieder gewählt würden! Herr Born hat also der großen Mehrzahl öffentlich ein sehr ehrenvolles Zeugniß gegeben. Hoffentlich wird diese Klasse solches Urtheil nicht alsBeschuldigung" betrachten und dagegen remonstriren wollen und blieben somit die alsschadhaft und unfähig" bezeichneten übrig; ob nun viele aber sich selbst dieser Kategorie zurechnen, das wird die Zahl der Unterschriften zeigen. Ad. 2. Zur Wahrung der Stellung der Bürgermeister (wie aller sonstigen Herrnämter) hat sich bis­her als das erprobteste Mittel bewiesen eine treue» un­eigennützige, nur das allgemeine Wohl fördernde Ver­waltung des anvertrauten Amtes ebenso wie das Gegen- theil das beste Heilmittel die periodische Wahl ist. Was die Pensionsberechtigungen der Bürgermeister größe­rer Gemeinden betrifft, so ist diese bekanntlich ein bitterer Beigeschmack, welchen das Herrenhaus dem Gesetze gege­ben, und welchem die Regierung zugestimmt hat, der aber nun leider Gesetzeskraft hat. Des Pudels Kern scheint der Schlußsatz der Einladung zu seinAufschiebung der Neuwahl bis nach Abgang der lebenslänglichen Bürgermeister durch Tod oder freiwilligen Rücktritt das heißt: man möge es beim Alten belassen, denn so wurde es schon un­ter den Regimentern Werren rc. gehalten, daß nach erfolg­tem Tode eines Bürgermeisters zugleich auch die Dienstzeit aufhörte. Man schlägt also vor: zu petitioniren um Sisti- rung eines ganz auf verfassungsmäßigem Wege zu Stande ge­kommenen und bereits publicirten Gesetzes, wie es prinzipiell in der ganzen Monarchie sund fast in allen übri­gen deutschen Staaten besteht, wie es in neuerer Zeit in der österreichischen Monarchie eingeführt ist (hier sogar nur

kannt, einer der Cardinalpunkte der so gewünschten und so nothwendigen freien Selbstverwaltung ist und wie eS in Nassau so lange vergeblich erstrebt worden-hier­

über sollen Männer berathen, welche von ihren Mitbürgern zu Hütern und Förderern deS Gemeindewohls gewählt sind! Wir hoffen im Interesse unserer Bürger­meister selbst, daß die Mehrheit solche Zumuthungen mit In­dignation zurückweisen wird; denn selbst beihöherer Be­hörde" würde die Intelligenz und der Charakter der Unter­zeichner eines solchen Gesuchs keine hohen Begriffe erwecken, und die Gemeinden würden bei den bevorstehenden Wahlen sich ganz gewiß nach anderen, als solchen Führern umsehen.

** Berlin, 18. Juni. Zollparlament. In der heutigen Sitzung wurde das neue Vereinszollgesetz in der Schlußberathung angenommen. Der Antrag des Abg. Metz: der Bundesrath möge dem gleichzeitigen Tagen des Zollparlaments und der Landtage der einzelnen Staa­ten entgegen wirken, fand fast einstimmige Annahme, nachdem auf den Wunsch des Fürsten Hohenlohe die Mo- tivirung des Antrags durch das augenblickliche Togen er hessischen Ständeversammlung weggefallen war. Der hes­sische Commissär Hoffmann sprach sich entgegenkommend für den Antrag aus. Auch der Antrag des Abg. v. Stauffc.iberg: die Vorlagen möchten den Mitgliedern des Zollparlaments zwei Wochen vor der Einberufung des letzteren mitgetheilt werden, wurde angenommen. Prä­sident Delbrück verhieß das Entgegenkommen der Bun­desregierungen. Eine Interpellation, betr. den Handels­vertrag mit Mexiko, beantwortete Präsident Delbrück mit der Erklärung, daß er hoffe, den neuen Handelsvertrag mit Mexiko bereits in der nächsten Session des Zoll­parlaments vorlegen zu können.

Die ministeriellen Berliner Blätter lassen heute ihren Unmuth darüber aus, daß gestern die P e t r o l e u m- st euer im Zollparlament abgelehnt worden ist.Die Regierung hat Deckung verlangt", ruft dieKreuzztg." verdrießlich aus,und hat doch abermals Steine statt des Brodes erhalten." Und dreNorddeutsche Allge­meine Ztg." zeiht murrend das Zollparlament einer Art von Competenzüberschreitung, da es sich von politischen Motiven habe leiten lassen, und stellt dessenwirthschaft- lichen Nutzen" in Frage. DieKreuzztg." steht im Uebrigen natürlich ganz auf dem Standpunkt des Abg. v. Wedemeyer, der mit dem Petroleum lediglich die Nachtschwärmerei der Reichen" besteuern will. Die Nordd. Allg. Ztg." thut ganz verwundert und entrüstet, daß man das gnädige Angebot der Regierung, etwa 43 bislang zollpflichtige Artikel für gänzlich zollfrei zu er­klären , durch Verwerfung der Petroleumsteuer mit so schnödem Undank belohnt habe.

Bromberg, 16. Juni. Zum dritten Male hin­ter einander ist die hiesigeMontagszeitung" confiScirt worden, wie aus der großen weißen Lücke der ersten Seite hervorleuchtet, wegen des Leitartikels.Das Feuilleton schildert in Wehmuth eine Jagd auf Neger," fügt dieZukunft" hinzu.

Küstrin, 16. Juni. Ueber die schon mehrerwühnte Affaire des Postcommissärs Marschall v. Bieber­stein erhält dieVolks-Ztg." nachstehende Details: Die betreffende Cassenrevision war eine urplötzlich ein­tretende, außerordentliche und fand bereits im November v. I. statt; sie ergab einen Defect von 1500 Thalern, den Herr M. v. B. jedoch in zwei Tagen durch Ver­mittlung Verwandter und Befreundeter deckte. Da der Defect indeß von dem Revisor constatirt war, wurde Herr v. B. trotz des Ersatzes am nächsten Tage ver­haftet, Kränklichkeit halber jedoch nach längerer Zeit der Haft entlassen; so viel ich aber weiß, ohne Stellung von Caution, ohne alle Beaufsichtigung, nur gegen die Zu­sage, sich auf Erfordern dem Gerichte zu stellen. Zu Pfingsten verbreitete sich das Gerücht vom Verschwinden des Herrn M. v. B., das sich denn auch vollkommen bewahrheitet hat; wie man vernimmt, soll die Schweiz sein Asyl sein. Im März d. I. tagte hier das Kreis­schwurgericht und es herrschte die Ansicht, daß die Ange­legenheit zur Verhandlung kommen würde, was indeß nicht geschah; es sollte die Sache noch nicht spruchreif sein, obgleich Niemand ergründen konnte, worin eineVer- könnte. Jetzt hört man sogar, die Sache