20) größere Sorgfalt in der Verwaltungsführung durch ansehnliche Vermehrung der Beamten, schärfere Controle der höheren Staatsdiener (durch die Subalternen),
21) Amalgamirung der alten Landestheile mit diesem Departement durch Hierherversetzung von 150—170 alt- ländischen Beamten,
22) Heranziehung jüngerer Kräfte aus Altpreußen und Besetzung der wichtigsten Posten mit solchen unter Versetzung jder verbrauchten einheimischen (partikularisti- schen) Non-Capacitäten in den verdienten Ruhestand,
23) Vereinfachung des Geschäftsganges der Nass. Landesbank durch Erleichterung chres Betriebsfonds,
2- 1) wirksames Correctiv gegen den Partikularismus durch totale Vereinigung des Domänenvermögens (100 Mill.) mit dem Gesammtfiskus,
25) Hebung des Bürgersinns durch Verwendung des Gemeinde Vermögens zu staatlichen Zwecken (Kasernen, Gerichtsgebäude rc.), zur Beschaffung von Aerzten, u. s. w.
26) Beseitigung der lästigen Controle über die Verwaltung der letzgenannten Vermögensbestände (Rechnungskammer),
27) Beförderung der Rechts gläubig keit und der moralischen Besserung durch Verpflanzung altländischer Kleriker in die neuen Provinzen,
28) Erhöhung der Leistungen in Volks- und Gelehrtenschulen durch die angebahnte Vereinfachung des Un- terrichtssystems (Regulative) und confessionelle Scheidung.
29) Fürsorge für die Erreichung vaterländischer Zwecke durch die Thätigkeit von Agenten (Reptilienverfolgern),
30) Einführung eines die Vergehungen gegen die Staats- und Sittengesetze besser ahndenden Strafgeseßbuchs mit Artikel 101 und im Gefolge
31) der Todesstrafe,
32) Verbesserung und Vermehrung der Administrativ- behörden und ihrer Thätigkeit durch Einrichtung des Land- rathinstituts neben den beibchaltenen Amtmännern, durch das Bestätigungsrecht der Geometer u. s. w.
33) Stete Erinnerung an die Bürgerpflicht durch vermehrte Einquartierung und Inanspruchnahme der Bürger zu Kriegs- und Mobilmachungsleistungen,
3- 1) Einführung einer manichfaltigeren Geldwährung,
35) Ausgiebigere Organisation des Finanzwesens durch Vervielfachung der unteren Finanzbehörden, als: Domänen-Rentämter, Steuerämter, incl. der Stempel- vertheiler, Steuer - Rendanten, Gerichtskoftenrecepturen, Forst-Caffen — anstatt der bisherigen Recepturen,
36) Volkswirthschaftliche Vortheile durch Erhöhung des Zinsfußes ausgeliehener Aktivcapitalien der Landesfonds (von 4% aus 5 pCt.),
37) Bessere Vorbereitung der früheren Accessisten aus dem juristischen, dem Forst-, Berg-Fache rc. für ihre künftigen Funktionen durch langjährigen Vorbereitungsdienst.
38) Ausdehnung des bewährten Systems „das Heer ist das Volk in Waffen" durch Einführung der dreijährigen Dienstzeit an Stelle der bisher 1 Vrjährigen und durch nummerisch verdoppelte Heranziehung der Söhne des Volkes zum Waffendienst.
39) Sicherheit der Industrie, des Handels und des gesammten volkswirthschastlichen Lebens durch den „be- waffneten Frieden",
40) Bundessteuer — Defizit -
Die Zeit nöthigt uns zu schließen; wir werden die arithmetische Reihe fortsetzen, sobald Producent oder Re- producent des „Petit-Artikels" ihren Wunsch danach zu erkennen geben.
-j- Aus dem Amte Wehen, 2. April. Auf keinem Gebiete des gerichtlichen Verfahrens sind die Kosten durch die Einführung der preußischen Gesetze in solchem Maße gewachsen, als in dem Exccutionsverfahren und namentlich sind es die Zwangsversteigerungen von Mobilien, welche nunmehr dem Staate stattliche
werden nach dem Steigerlöls berechnet und betragen gesetzlich bestimmte Procente desselben, z. B. bei 7 Thlr.
1 Thlr. 3 Sgr., ,bei 20 Thlr. 2 Thlr. 15 Sgr., bei 50 Thlr. 5 Thlr. , bei 100 Thlr. 7 Thlr. 115 Sgr. u. s. w. immer mit dem Steigergebnisse steigend, so daß bei einem Erlöse von z. B. 1000 Thlr. 37 Thlr. 15 Sgr. dem Staate als Auktionskosten zu bezahlen sind. Nach den Nassauischen Gesetzen und Einrichtungen kosteten Zwangsversteigerungen den Schuldner bei Weitem weniger, gewöhnlich nur ,1 fl. bis 1 fl. 30 kr. mit Einschluß des Stempels zum Protokoll und in keinem Falle über 3 fl. 4 kr., ganz einerlei, ob 20 fl., 50 fl. oder 100 fl. erlöst wurden. Daß wir in den dermaligen gesetzlichen Vorschriften im Vergleiche zu den früheren Nassauischen keinen Fortschritt erblicken können ist selbstverständlich. Denn es ist uns in der That völlig un- erklärlich, wie man die Erhebung solch' enormer Gerichts - kosten, wie sie dermalen überhaupt gezahlt werden müssen, vom Standpunkte der Gerechtigkeit oder der Nationalökonomie rechtfertigen kann. Denn da der Gläubiger die betreffenden Gerichtskosten bloß vorlegt uud solche hintendrein vom Schuldner ersetzt erhält, so wird diese indirecte Steuer nicht von Demjenigen getragen, der den Vortheil der staatlichen Rechtshilfe genossen hat. Diese Kosten bleiben also aus dem Schuldner, auf dem armen Manne hängen, dessen ganzes Verschulden nur darin besteht, daß er kein Geld hatte, um seine Gläubiger zu bezahlen und nun für seine Armuth obendrein durch hohe Gerichtskosten schwere Buße leidet. Auf der andern Seite aber ist leicht einzusehen, daß diese Steuer nicht von dem Ein kommen sondern von dem Capitalvermögen des Schuldners bestritten wird, letzteres daher verringert wird, und daß bei der enormen Höhe der Gerichtskosten nur wenige Exekutionen genügen um einen Schuldner zum Concurse zu bringen. Gott gebe, daß das baldigst anders werde.
— Usingen, 2. April. Als positiv kann ich Ihnen die Mittheilung machen, daß an der Herrichtung des Se minargebäudes (Schlosses) zur Aufnahme auch der Schü ler erster Klasse rüstig gearbeitet wird, daß also mit Nächstem das ganze Schullehrer-Seminar, entgegen den Bestimmungen unseres Schulgesetzes, in ein Internat ver wandelt sein wird. Wo bleiben die amtlichen Dementi's und Versicherungen vom vorigen Jahr?
-f- Von der Höhe, 1. April. Mit Recht wurde vor einigen Tagen in Nr. 75 Ihres werthen Blattes an das seiner Zeit erlassene Höflichkeitsrescript erinnert, wonach essämmtlichenStaatsbedienste ten zur Pflicht gemacht wird, die Unterthanen mit Höflichkeit zu behandeln. Es ist in der That Zeit, daß daran wieder einmal erinnert wurde. Den die Kla gen über unfreundliche ja geradezu grobe und barsche Behandlung der Bürger und Bauern Seitens der Beamten, nehmen in steigender Progression zu. Und namentlich gerade werden Beschwerden geführt über die Behandlung an einzelnen Amtsgerichten, nicht sowohl durch dieAmtsrichter als durch das an jenen Gerichten fungirendeSubaltern-undSchrei- berpersonal. Es ist bekannt, daß viele dieser Leute, welche noch vor 3Jahren oft keine 400 bis 5 00 fl. Einnahme bezogen, sich nunmehr eines festen Einkommens von oft mehr als 1000 Thlr. erfreuen, und nicht selten pekuniär bei weitem besser g e st e l l t sind, als die ihnen Vorgesetzten Amtsrichter. Diese schiefe Stellung einerseits und das unerhört rasche Avancement andererseits, haben bei gar Manchem dieser Leute eine totale Verkennung ihrer eigentlichen Stellung, einen Dünkel und Selbstüberhebung hervor-, gebracht, welche sich oft in wahrhaft komischen Reden undj Redensarten kund geben. Man wird nicht fehl gehen wenn man die häufigen Klagen über grobe und unsrem^ lrche Behandlung des Publikums Seitens der Subaltern diener der Amtsgerichte auf die nämliche Quelle zurück führt. Man darf die zuversichtliche Erwartung aus sprechen, daß diese Zeilen dazu beitragen werden eine Bes serung in der angedeuteten Beziehung herbeizuführen unb| namentlich die Richter veranlassen werden ihr Subaltern ^^^trenast^^iberwachem^^^^^