Nr. 105.
Berlin, Dienstag Je» S. Mai 1868.
7. Jahrgang.
Di-„Norddeutsche Allgemeine Zeitung« erscheint täglich Abends, mit Ausnahme der Sonn, und Festtage, Abennements für Berlin werden ,n.jedem Teastj» da EW-diti°» der Zeitung, 3!mm-rstraß- 9«., angenemm-» Q matMa uchmm «Ue ®?eMten« un6^«Ue J»o/tämtei;J8feitaaett m. Preis für Berlin ohne Bringerlohn monatlich 17 Sgr. 6 Pf., vierteljährlich 1 Thlr. 20 Sgr.; mit Bringerlohn monatlich 20 Sgr., vierteljahlich 2 Thl- für Preußen, sowie für das übrige Deutschland Mit Einschluß des Preis pro fünffpaltige Petitzeile 2 Sgr. — Beiträge für die Redaction der „Norddeutschen Allgemeinen Zeitung" sind an diese: Berlin, Zimmerstraw 96., M senden. Wi ' mitf ‘' rrv ^ nrrf ' f fnnhpm
daher auch nurprankirte Bnese an
. ^ . ganzen Oesterreichischen Staates 2 Thlr. Inserate sind an die Expedition zu senden. Manuscripte werden nicht zurückgegeben, sondern vernichtet. — Die Redaktion und Expedition srankiren alle ihre Sendungen und nchmen
Politischer Tagesbericht.
Berlin, den 4. Mai 1868.
Die Rechtfertigung des MiquÄ'schen Amen dcments durch Berufung auf eine der Doctri nen vom Rechtsstaat nöthigte uns, einen Rück blick auf die Geschichte der Rechtswissenschaft zu thun. Der Inhalt des Amendements, das Klage- recht des Reichstags gegen die Beamten der Schuldenverwaltung, muß zu einem Rückblick aus die Rechtsgeschichte der deutschen Staaten einladen. Wir sagen einladen, denn die Excur- sion verspricht Erheiterung.
Karl Salomo Zachariae, eine Autorität in Sachen des Constitutionalismus, an den wir neulich schon erinnert haben, macht die Bemerkung, die Regierungen seien unvorsichtig gewesen, die in die Sprache der modernen Verfassungen das Wort „Steuerbewilligung" aus den feudalen Zuständen übernommen hätten. Die Volksvertretungen hätten nichts zu „bewilligen, sondern nur zu befinden, ob eine Ausgabe für den Staat nöthig und wie sie zu decken sei. „Die Staats-Ausgaben nöthigenfalls durch Steuern zu decken, sei Bürgerpflicht." Er erklärt sich daher auch entschieden gegen jeden Versuch, bei Gelegenheit der Steuergesetze etwas von der Regierung ein Hand ein zu wollen und verwirft für den constitutioneüen Staat schlechtweg ein Verhältniß, in dem das Volk, durch seine Vertreter, eine Opposition gegen die Regierung bilde. Die entgegengesetzte Anficht herrsche noch sehr allgemein in Deutschland, beruhe aber aus einer Verwechselung der consti- tutionellen Monarchie mit der landständischen Verfasiung.
Die Richtigkeit dieser Aussprüche wird sehr einleuchtend, wenn man sich die Person derjenigen anfieht, die im Feudalstaat bewilligten und feilschten, die Zwecke, zu denen bewilligt und die Gegenstände, um die gefeilscht wurde. Der Adel erschien bald Mann für Mann, bald durch Vertreter ritter- schaftticher Korporationen; die Städte waren durch ihre Bürgermeister vertreten; dazu kamen Aebte und andere Prälaten. Wenn die „lieben Getreuen" etwas bewilligten, so hatten sie selbst den Beutel zu ziehen; und wenn fie auch die Kunst, die Last auf ihre Hintersaffen abzuwälzen, mit großem Erfolge cultivirten, so fühlten fie, direct oder indirect, an ihrem eigenen Der mögen oder an dem Vermögen der Corporatio nen, denen fie angehörten, die Folgen einer Bewilligung. „Liebe Getreue" würden sich wun dern, wenn sie sähen, daß heute ein Volksver treter, der ein meublirtes Quartier gemiethet hat und keine Einkommensteuer bezahlt, von „bewilligen" spricht.
Und zu welchen Zwecken tpurde damals be- willigt? Höfhaltung, Centralverwaltung, oberste Justiz, diplomatische Vertretung und, soweit das Lehnswesen und der persönliche Kriegsdienst dazu nicht ausreichten, die Militairkoften hatte Serenissimus aus den Kammergütern und Regalien zu bestreiten. Abgesehen von den durch Krieg veranlagten außerordentlichen Ausgaben, sind wohl die meisten Bewilligungen von Hülfen, Ausdruck lautet, Seitens
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! künden, in denen diese Verhältniffe anschaulich werden. Herzog Erich der Aeltere bekennt 1501, daß Prälaten, Mannen und Städte, um ihn seiner Schuld zu entrathen, eine Bede von „verdehalf Dusent rinschen Gulden" auf sieben Jahr bewilligt haben, „das Wye fampt und befunden bilke bedanken und sünderlings geneigt sin." Die Stände sollen zu dem Zweck „Schatschriver" (Schatzschreiber) wählen, um das Geld einzuziehen, „up dat Rathus to Hannover to bringende und der in Hoide(Hut) to nehmende und to bewaren und de schulde nach Gelegenheit der Schuldner to gevende." Erich der jüngere, 1563, braucht 18,000 Goldgulden, um aus seinen Schulden zu kommen und verspricht den Städten u. a., sie „bei der Religion Evangelischer Lehre der Augspurgischen con- fession Verwandten zu belassen" und nicht zu dulden, daß auf den Dörfern Bier gebraut werde. Herzog Julius, 1586, erhält eine Bewilligung, um die verpfändeten Kammergüter einzulösen und muß sich gefallen lassen, daß „zu dem Schatz. Kasten drei Schlüffe! sein sollen, und deren Seine Fürstliche Gnaden einen, der Ausschuß oder die Schatzräthe den andern und der Land-Rentmeister den dritten haben." Aber auch dlese Einrichtung bewährte sich nicht, und als 1594 die Schulden des Herzogs auf 216,000 Thlr. angewachsen waren, machten die Stände fich aus, daß fie die bewilligte Schatzung in eigene Verwahrung nehmen; die Schulden selbst bezahlen und Sr. Fürst!. Gnaden „die eingelöften Siegell und Brieffe, auch Quittantz" seiner Zeit übergeben würden.
Unter solchen Verhältnissen war es natürlich, daß die Stände den fürstlichen Beamten (Staatsbeamten gab es nicht, weil es noch keinen Staat gab), durch deren Hände die Hülfen gingen, scharf auf die Finger sahen, sie nöthigenfalls vor Gericht verfolgten, fich auch die Be- fugniß dazu zuweilen ausdrücklich ausbedangen. Ein Ueberrest solcher Verhältniffe findet sich in der landständischen Verfassung für das ehemalige Kurfürstenthum Heffen von 1831, welche bestimmt, daß ein jeder Staatsdiener hinsichtlich seiner Amtsverrichtungen „auch von Landständen oder deren Ausschüsse bei der zuständigen Gerichtsbehörde angeklagt werden kann. Die Sache muß alsdann auf dem gesetzlichen Wege schleunig untersucht und den Landständen oder deren Ausschüsse von dem Ergebniß der Anklage Nachricht ertheilt werden." Uebrigens hat die Bestimmung, da in Heffen damals kein Anklage- proceß_ existirte, nur die Bedeutung, daß die Landstände bei dem Gericht denunciren können, während der Reichstag, nach Herrn Miqu6ls Verlangen, als Partei auftreten würde.
Daß dieser Paragraph der landständischen Verfassung Hessens dem Miquelschen Amendement zum Grunde liegt, und daß man vorerst bei der Schuldenverwaltung die Spitze des Keils einzutreiben versucht, ist wohl nicht zu bezweifeln. Gewisse Herren sind nicht glücklich in der Wahl ihrer geistigen Leiter. Einmal ließen sie sich von einem Stadtkämmerer den Plan zu ihrem finanziellen Feldzuge angeben und übersahen dabei, daß ein Staat mit einem Budget von 100 Millionen nicht eine Addition von 100 Städten mit e inpm Budaet vun Line^_WMüL-
tischen Gemeinde steht, Abhaltung von deutschem Gottz^ dienst, Vertheilung von neuen Testamenten, Büchern ist geschehen; weiter erstreckt sich unser Ein stutz leidH nicht. Genehmigen rc.
Unabhängig von diesem Schreiben wandten ft verschiedene hannoversche Legionaire . aus Rein«, gleichzeitig direct an die Botschaft mit folgende« wortgetreu copirten Bittgesuche:
„Wir Unterzeichnete fühlen uns veranlaßt, uns ai Se. Excellenz den königl. preußischen Botschafter wenden. Sc. Excellenz wird errathen, daß die Untei zeichneten zu den hannoverschen Flüchtlingen gehöre. Ungefähr vor einem Jahre wurden wir verführt, uns« geliebte Heimath zu verlassen, um uns dem preußische Militairdienste zu entziehen. Wir haben die Heimat verkästen, gern wären wir wieder da, aber, Excelleni wir haben keine Geldmittel, die Reise auszuführen Wir rufen deshalb Se. Excellenz um Rath und Bei stand an in dieser unglücklichen Lage, worin wir un befinden. Wenn wir die Geldmittel hätten, so wäre, wir persönlich zu Sr. Excellenz gekommen; wenn e, aber doch sein muß, vor Sr. Excellenz zu erscheinen, s, wollen wir Alles thun und pünktlich befolgen, was Se Excellenz befiehlt. Excellenz, wir bitten stehend darum uns doch so bald wie möglich zu benachrichtigen, wi wir uns zu verhalten haben, da man uns hier bai! weg führen wird, und wir wissen nicht, wohin, i Folge, die Unterschriften.) '
Noch deutlicher giebt sich die Sellenangst der armen, schmählich ins Elend gestürzten Hannoveraner! in folgendem, unterm 23. Avril von Dormans aus 1 an die preußische Botschaft gerichteten Schreiben kund:
„Ew. Excellenz erlaube ich mir unterthänigst nachfolgende dringende Bitte mittheilen zu dürfen. Wie! Ew. Excellenz wobl bekannt sein wird, ist Frankreich gegenwärtig der Zustuchtsort für Tüchtige Hannoveraner und somit zugleich, was ich sehr wohl bemerken! mag, der Ort des Verderbens, indem eine baldige Ab-l reise der Hannoveraner nach Afrika in fester Aussicht! steht. Was dies für ein Verhältniß für uns geblendete Hannoveraner giebt, brauche ick Ew. Excellenz gewiß, nicht näher zu erörtern. Ich bin daher der Ansicht, noch, zur rechten Zeit um Ew. Excellenz bülfreiche Hand zu bitten. Wenngleich wir alle sehr gefehlt und irre geleitet worden sind von falschen Händlern, so kann ich doch nicht umhin, Ew. Excellenz um Unterstützung zur Rückkehr in unsere Heimath zu ersuchen. Wir sind unser fünf bis sieben Mann hier, die schon längst zurückgekehrt, wenn uns nicht gänzlich alle Mittel dazu fehlten. Ew. Excellenz werden daher so gnädig sein, und, uns mit etwas Geldmitteln unterstützen wollen, damit wir bis Paris kommen können und dann über das Nähere dort Auskunft erhalten. Ich möchte noch bemerken, daß gleiche Klagen auch in anderen Abtheilungen kund geworden sind. In der frohen Hoffnung, daß Ew. Excellenz unsere Bitte aufnehmen und erhören werde, harrt unterthänigst im Namen meiner Mitkommenden Bh. Brands, Artillerist (Abth. VII.)
Die Redner der national-liberalen Partei, welche den „Rechtsstaat" proclamiren, scheinen vergessen zu haben, daß in dieser Stadt Berlin einmal ein gewisser Hegel Tausende Schüler um sich versammelte und die Rechtsphilosophie lehrte.
Wie es seine Methode mit sich brachte, theilte er auch diese Disciplin in drei Sphären, die erste, unterste war die des „stricten Rechts". In dieser wird Herr Miquel seinen Rechtsstaat, in der zweiten Sphäre den Conflict des stricten Rechts mit der „Moralität", und in der dritten die Versöhnung dieses Conflictes durch die Sphäre „der Sittlichkeit", d. h. durch den Staat finden.
Anderen Herren dieser Partei empfehlen wir das Studium des traetatus politieus von Spinoza: „Die Menschen sind von Natur Feinde" (Tract. pol. cap. 2 § 14 sunt homines ex
scheint der oben angeführten, der „Jndep. belge"
^gegangenen Mittheilung zu Grunde zu liegen.
Thatsache ist, daß ganz im Gegentheil, aus den früher von uns entwickelten, auf der neuerdings erfolgten Umstimmung im Lande bafirenden Gründen für das Ministerium ziemlich günstige Chancen vorliegen, bei einer Neuwahl eine Majorität zu erhalten.
Die Regierung wird daher diese Maßregel sicher in petto behalten, wenn sie zunächst auch noch eine Vermittlung versucht. Eben daher ist allerdings der Eifer, mit welchem die liberalen Blätter eine Auflösung Widerrathen, erklärlich.
Den neuerlich von der preußischen Regierung vorgenommenen Reduktionen des Friedensstandes der Armee legt die englische Presse eine große Wichtigkeit bei. Die „Times" nimmt geradezu Veranlassung daraus, anderen Cabineten diesen tatsächlichen Beweis der stiedlichen Anschauungen der preußischen Regierung zur Nachahmung zu empfehlen.
Die französische Regierung beweist ihre kriegerische Abneigung, entsprechend den von ihr wiederholt gegebenen nachdrücklichen Versicherungen, augenblicklich in der ruhigen und gemessenen Behandlung, welche fie den neulichen Lorkommniffen in Japan, in denen man von mancher Seite schon einen Anlaß zu einer trans-! des zugestellt oceanischen Intervention erblicken wollte, zu j Thcil werden läßt. Der „Moniteur" erklärt sich ausdrücklich mit der dieserhalb von der japanischen Regierung gegebenen Genugthuung zufrieden gestellt. Die neulich mitgetheilte Sendung einer ansehnlichen französischen Kriegsmacht nach den japanischen Gewässern dürfte also keine weiteren Folgen haben, als die japanische Regierung nachdrücklich zu erinnern, etwaigen neuen Angriffen gegen dortige französische Unterthanen rechtzeitig vorzubeugen, eventuell denselben eine strenge Ahndung auf dem Fuße folgen zu laffen.
Auch von dem Conflicte, in welchen die französische Regierung augenblicklich mit der Regierung von Tunis gerathen ist, da dieselbe die Zahlung der Coupons ihrer zum großen Theile in Frankreich untergebrachten Anleihe eingestellt hat, steht zu erwarten, daß derselbe friedlich werde beigelegt werden. Wenigstens hat die Taktik der dortigen Regierung, welche sich auf Grund ihrer Verpflichtungen gegen eng lifche Staatsgläubiger außer Stande erklärt hat, die französischer Seits gemachten Vorschläge zur Unifikation der tunesischen Staatsschulden zu acceptiren, also darauf ausgeht, England und 1 Frankreich mit einander zu verhetzen, nicht eben viel Aussicht auf Erfolg. Die englische Regierung dürste sich durch diese aus der Hand liegende Absicht der tunesischen Regierung kaum sehr erbaut füblen, und ihre Unterstützung der tunesischen Regierung, falls Frankreich zur Geltendmachung der Forderungen feiner Unterthanen ernstliche Schritte thun sollte, kaum weiter aus- dehnen, als auf den freundschaftlichen Hinweis, daß man, wenn man Schulden nach verschiedenen Seiten hin zu bezahlen habe, das Eine thun, aber das Andere nicht laffen müffe.
Mit Spannung sah man in der französischen Hauptstadt dem Ausfall der auf gestern -»b-ran«i-n «Mft " ' "
Zeitung" giebt für diele Annahme einen sehr I knndgeg-ben-n Mansch, di- spanische R-gieinng nicht
charakteristischen Beleg.
Nach Mittheilung derselben hatten Ende März die oberhalb Humaita liegenden Panzerschiffe weder Kohlen noch Munitionen an Bord und waren also gänzlich nutzlos. Privat-Unter
unterlassen werde, den abgeschlossenen Vertrag auch auf die Colonieen auszudehnen. Unser BundeS- gesandter in Madrid ist demgemäß instruirt worden. (Beifall.)
Hiermit ist die Discussion geschloffen.
Für den Vertrag sowohl wie für den Antrag
nehmer rüsteten damals von Buenos-Apres einen des Abg. Meier (Bremen) erheben sich bei der sol Dampfer aus, der Humaita pafsiren und den genden Abstimmung sämmtliche ParlameutS-Mitglic> brasilianischen Panzerschiffen Kohlen zuführen der, mit Ausnahme des Abg. Liebknecht.
c A-v. „ — r, „.v•. , r r... *.Es folgt der zweite Gegenstand der Tages
Ordnung, Vorberathung über den Entwurf eines
sollte. Das Geschäft war allerdings sehr lucrativ, denn für jede Tonne Kohlen, welche dorten ab- geliefert wird, zahlte Brasilien nahezu dreihundert preußische Thaler!!
Aus Montevideo theilte man demselben
Gesetzes wegen Abänderung einzelner Bestimmungen der Zollordrung und der Zollstrafgesetzgebung. Zur General-Debatte nimmt zunächst der Abg. Müller (Stettin) das Wort. Derselbe ist auf der Jour-
beweist, wie unsere ! nalisten - Tribüne, ungeachtet ihrer verbesserten Ein
deutschen Landsleute auch dort den Schrrmherrn ' ; - .—^n?,
des Norddeutschen Bundes verehren. Vor kurzer Zeit hat sich dort ein deutscher Hülssverein gebildet, welcher es sich, außer der durch seinen Namen angedeuteten Wohlthätigkeitsmisfion, zur
richtung, im Zusammenhänge nicht verständlich. Er scheint zum Theil die Vorzüge des Gesetz - Ent. Wurfes anzuerkennen, hält jedoch eine gänz. liche Reform der Zollgesetzgebung für noth- wendig ( und beantragt schließlich die folgende Resolution: das Zollparlament wolle beschließen, zu
,Et,';«*?«*Ts- & ?n lügenden Bearbeitung des Zollgesetzes vorzugsweise
^ „6^ttUden. Dle erste Liebesgabe zu dlesem folgende Gesichtspunkte ins Auge zu fassen: rnög-- schonen Unternehmen ward dem Verein von lichste Erleichterung der Zollabfertigung in Bezug Herrn v. Gülich, Dem diplomatischen Vertreter auf Zeit, Ort und Comperenz der Zollbehörden, Preußens in Buenos-Ayres, am Namenstage möglichste Erweiterung des Ansageverfahrens und
des hohen Schirmherrn des norddeutschen Bun- des Niederlageverkebrs, Zulassung jeder Veränderung v ■■ ' 1 in der Disposition über dle vom Auslande ern-
gehenden Maaren, deren unmittelbare Verpackung, Vertheilung auf dem Transport unter amtlicher Aufsicht, möglichste Beschränkung der Controle in den Grenzbezirken und im Binnenlande.
(Bei Schluß unseres Blattes dauert die Sitzung noch fort.)
Zoll-Parlament.
6. Sitzung.
Montag, 4. Mai, Vormittags 11 Uhr. Präsident: vr. Simson.
Am Tische der Bundescommissare: Prä sident vr. Delbrück, General - Steuer. Director v. Pommer-Esche, Geh. LegationSrath v. Philipsborn, Vice-Admiral Jachwann, Geh. Ober-Finanzrath Henning, Minister v. Gerstenberg.Zech, Staatsrath von Weber, Ober-Finanzrath Riecke, Geh. Ober-Steuer- Rath Ewald, Minister Frhr. v. Linden, Geh. Rath vr. Weinlig, Geh. Finanzrath v. Thümmel, Geh
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Parlamentarisches. Zollparlament.
Am Sonnabend Nachmittag nach Beendigung der Plenarsitzung fand eine freie Besprechung von Abgeordneten aller Fraktionen statt. Man einigte sich, als freie Fraktion zusammen zu treten, um in derselben Berathungen und Vorbereitungen von Zoll- und Handelsfragen im ui. »im, c,, Sinne deS Freihandels-Svstems vorzunehmeu und für
Legaüonsrath Hof mann, Mlnlfterlalrath vr. Dlppe, I das Plenum etwaige Anträge vorzubereiten. Zum Vor- Frhr. v. Spitzemberg, Geh.'Rath vr. v. Liebe, Mi-' ^ w * »«vriww r» v-ffen Stell-
nister v. Watzdorf, Senator Gildemeister, Senator
vr. Kirchenpaur.
Der Präsident eröffnet um 11 Uhr 15 Minuten mit den üblichen geschäftlichen Mittheilungen die Sitzung. Das Parlament tritt sodann sofort in die Tagesordnung ein, deren erster Gegenstand Schluß- tzerathung über den Handels- und Schifffahrtsvertrag zwischen dem Norddeutschen Bunde und dem Zoll- verein einerseits und Spanien andererseits nebst Zu- satz-Artikel. Die beiden Referenten, die Abgg. von Msixner und Lin au, befürworten in Kürze den von ihnen gestellten Antrag aus Genehmigung des Vertrages nebst dem Zusatz-Artikel.
Der Abg. Meier (Bremen) hat folgenden An trag gestellt: Das Zollparlameut wolle beschließen: den Vorsitzenden des Zollbundesrathes aufzufordern, womöglich einen Additional-Vertrag zwischen dem Norddeutschen Bunde und dem Zollverein einerseits und Spanien andererseits herbeizuführen, in welchen die Vortheile und Begünstigungen, welche deutsche Schiffe und Waaren im Mutterlande genießen, auch in den spanischen Colonien zugestanden werden." ES erhält zur Begründung dieses Antrages das Wort der Antragsteller
Abg. Meier (Bremen). Ach habe den Antrag gestellt nicht, weil ich glaubte d«r in demselben an geregte Punkt fei nichts beachtet worden oder ->
sitzenden^wurde der Abg. v. Forckenbeck, zu dessen Stellvertretern die Abgg. v. Sänger-Grabowo und v. Hennig gewählt. Dieser Vereinigung haben sich Mitglieder aller Fraktionen und aller Bundesländer angeschloffen. Es wurdcn ferner die Abgg. Graf Kleist, Vr. Leiftner. vr. Erhardt und vr. Weigel zu Schriftführern, sowie für die einzelnen Positionen des Zolltarifs, als: Eisen, Zucker. Taback, Lumpen, Reis u. f. w., besondere Refe- rfcnten ernannt.
— Am Donnerstag wird die Debatte über den Antrag des Abg. Metz und Genossen auf Erlaß einer Adresse an Se. Mas. den König im Plenum zur Be- rathung gelangen. Der Antrag des Referenten Abg. v. Bennigsen geht darauf hin: die Adreste anzunehmen, der Antrag des Correferenten Abg. von Thüngen, die Adresse abzulehnen. In Betreff des Schicksals, welches der betreffende Antrag haben dürfte, heißt es, daß die Fraction der Conservativen sich wobl gegen die Adreffe ausgesprochen, jedoch nicht die Abstimmung zur Fractionssache erhoben habe. Die Freiconservativen haben sich nach der „Köln. Ztg." zumeist für die Adreffe ausgesprochen, die süddeutsche Fraction hat demselben Blatte zufolge beschloffen, bei Annahme der Adreffe dieselbe als eine ^ Competenz- Ueberschreitung des Zollparlaments zu erklären und an der Adreß-Debatte nicht Theil zu nehmen.
(Berichtigung.) In unserem Bericht über die Zollparlaments-Sitzung vom 30. v. M. heißt es in der Rede des Abgeordneten Graf Äethufy-Huc Zeile 7 von oben : „Je mehr wir uns der nationalen Einigung Deutschlands in letzter Zeit genähert haben, um "