XX WZieSba-en- 2 März. Zur Spielbankfrage, die in neuerer Zeit mit großer Ostentation zurSchau getragen wurde, müssen wir uns vor allem in sofern als neutral bekennen als wir weder Freunde des Spiels noch bei der Beibehaltung der öffentlichen Spiele überhaupt interesfirt sind. Wir bedauern im Gegentheil das Interesse welches die preußische Negierung dabei an den Tag gelegt hat, während ihre parlamentarischen und journalistischen Organe die Jmmoralität der Institution nicht breit genug treten konnten. Ueber die Gründe hierzu wollen wir um so mehr schweigen, als die Zeit lehren wird ob die Regierung wirklich in ihrem Jntereffe gehandelt hat. Nur eines können wir nicht unberührt vorübergehen lassen: dieJnvective des bekanntlich kraft eigener Jurisdiction unverantwortlichen Abgeord­neten Virchow. Es ist im Jntereffe der Moralität aufs tiefste zu beklagen daß nicht ein Mann in der Berliner Sitzung vom 26 Februar aufgetreten ist der dazu aufgefordert hätte die Abrechnung mit dem Herzog von Naffau nachträglich anzustellen die nöthigen Acten- stücke befinden sich alle in den Händen der preußischen Behörden, und ihre Benutzung würde dem genanntenVolksvertreter sicher nicht verweigert worden sehn. Wir, die wir die Verhältniffe genau kennen, erklären hiermit 1) daß daszur Bequemlichkeit und zum Vergnügen der Badegesellschaft erbaute" Curhaus zu Wiesbaden mit allen Zugehörungen und Gerechtsamen nie Sr. Hoh. dem Herzog von Nassau, oder dem herzoglichen Hause, sondern einer im Jahr 1807 gegründeten Actiengesellschast gehört. Wiesbaden war

damals ein nach jetzigen Begriffen unbedeutender Curort, Capital und Unternehmungslust in einer feit Jahrzehnten erschütterten Zeit nicht häufig. Die Betheiligung bei der Gesellschaft geschah wie auch die Liste der Ac- tionäre ausweist durchaus nicht aus Speculation, sondern um den Bestrebungen der damaligen Landesherren (Herzog Friedrich August von Nassau-Usingen und Fürst Friedrich Wilhelm von Naffau-Weilburg) für die Hebung Wiesbadens entgegenzukommen. Wer konnte auch im Jahr 1807 die Entwirrung der trüben Zeitverhältniffe voraussehen, wer hatte damals eine Idee von dem materiellen Aufschwung welchen Deutschland nach Beendigung der Freiheitskriege gemacht hat? Aus diesem Grunde be­theiligten sich auch die Mitglieder des nassauischen und verwandter Fürsten­häuser bei der Actienzeichnung, und die nicht unterzubringenden Actien wurden von der Domäne übernommen. 2) Das Grundcapital der Gesell­schaft bestand in nur 100,000 Gulden, wofür 200 Actien zu 500 Gulden ausgegeben wurden. Durch den bald eingetretenen Frieden und vermöge der Spielgerechtigkeit bezog die Gesellschaft einen ansehnlichen jährlichen Pacht, so daß z. B. schon im Jahr 1852 das Gesellschaftsvermögen an Gr» bäuden und Liegenschaften (öffentlichen Anlagen) annähernd auf 578,000 Gulden berechnet wurde, während der jährliche Pachtertrag über 60,000 Gulden betrug. Unter so günstigen Umständen hätten die Aktionäre aller­dings eine schöne Rente von ihrem ursprünglichen Capital ziehen können, wenn nicht alle Einnahme-Ueberschüffe der Gesellschaft fortwährend zur Verschönerung und Hebung von Wiesbaden, also im Jntereffe des Cur- orts, verwendet worden wären. Den Aktionären wurde lediglich ihr ur­sprüngliches Einlagecapital mit 5 Proc. verzinkt, und außerdem erhielten sie 4 Procent Dividende, welche sogar wegen Ueberschuldung der Gesell- schaftscasse eine Reihe von Jahren ganz ausfiel. 3) Die Verwendung der Einnahmen dieserCurhaus-Actiengesellschaft," welche von der gegen­wärtigen Pächtergesellschast wohl zu unterscheiden ist, geschah so exclusiv zum Vortheile der Stadt Wiesbaden, daß viele der Actionäre sich statuten­gemäß benachtheiligt glaubten, und ihre Actien zum Theil zu sehr mäßigen Preisen an die Domäne verkauften, um das Geld anderwärts bester anzu­legen. Den Rest dieser in Privathänden befindlichen Actien hat die kgl. preußische Negierung als derzeitige Besitzerin der naffauischen Domänen in neuester Zeit aufgekauft. Es geht hieraus hervor daß weder Se. Hoh. der Herzog von Naffau, noch deffen Domänendirection, je den geringsten Vor- theil aus den Jntraden der Curhaus Actiengesellschast gezogen hat, daß vielmehr alle daraus erfließenden Einnahmen zu öffentlichen Zwecken, ins­besondere zur Hebung der Curstadt Wiesbaden, verwendet worden sind. Alle dieser Thatsache entgegenstehenden Gerüchte und Insinuationen schöpfen aus trübster Quelle und sind eitel Lug und Trug. Die Acten und Rechnungsurkunden geben darüber Auskunft.

Dresden, 3 März. Es hat der WienerDebatte" abermals beliebt meine jüngste Behauptung hinsichtlich einer aus der freiwilligen Bundesgenoffenschaft Sachsens im Kriege 1866 herrührenden Schuldforde­rung Oesterreichs entschieden in Abrede zu stellen. Nun, ich könnte dem genannten Blatt, wollte ich mich überhaupt in einen Streit mit ihm hier einlaffen, mit nähern nicht abzuläugnenden Angaben dienen. Jedenfalls bekommt aber der beschränkte Unterthanenvrrstand, einem so dreisten De­menti gegenüber, ganz eigenthümliche Ansichten von der hohen Weisheit welche ein solches selbst da für nothwendig erachtet wo es sich um ganz ge­rechte Ansprüche handelt.*) In den Landtagsverhandlungen der vorigen Woche bot nur diejenige der zweiten Kammer über die vielbesprochene Vor­lage eines Wechselstcmpelsteuer Gesetzes ein allgemeines Jntereffe. Wie die Allg. Ztg. bereits in Kürze gemeldet hat, wurde dasselbe, trotz der zahlrei­chen dagegen eingegangenen Petitionen, mit den von der betreffenden De­putation vorgeschlagenen Modificationen angenommen. Der Hauptpara­graph 2 hat folgende Faffung:Gezogene und eigene (trockene) Wechsel, ferner die unter den BenennungenPromeffen" oderHandelsbillets" vorkommenden Handelspapiere und Anweisungen aller Art unterliegen einer Stempelabgabe in der Art, daß von einem Wechsel der auf die Summe von 100 Thlrn. oder weniger lautet, der Stempel von 1 Ngr., von 100 200 Thlrn. der Stempel mit 2 Ngr., und so fort von jedem lOO THlr. mehr 1 Ngr. mehr zu entrichten ist, dergestalt daß jedes angefangene Hundert für voll gerechnet wird." Als Hauptmotiv für die Einführung des Wechsel­stempels führte der Finanzminister an daß die Staatscaffe dringend Geld gebrauche, in welcher leidigen Lage sich jetzt mehr oder minder alle Staaten in Mitteleuropa befänden. (Ja wohl, aber woran und an wem liegt die Schuld?) Um nicht allein der seit Herabsetzung der Telegraphengebüh-

*) DasDresd. Journ." sagt darüber officiös: Das k. sächsische Armeecorps hat während seines Aufenthalts in Oesterreich im Jahre 1886 einen großen Theil seiner Naturalverpfleguug aus österreichischen Magazinen geliefert erhalten. Gegenwärtig findet nun die definitive Abrechnung der hieraus für Sachsen entstandenen Verbindlichkeiten statt, zu welchem Behufe sich ein höherer öster­reichischer Militärverwaltungsbeamter seit einiger Zeit in Dresden befindet. Es handelt sich also jetzt nicht um eine neue Forderung Oesterreichs, sondern um die definitive rechnungsmäßige Abwicklung einer zweifellosen Verbindlich­keit Sachsens, welche übrigens bei der Zusammenstellung der Knegbkosten dieffeitö bereits berücksichtigt und zum bei weitem größten Theile durch Ab­schlagszahlungen getilgt ist.