* Wieslmd?-:, Ö7. Juli. Der Tug der Ankunft Sr. Majestät des Königs ist. dem Bernehmen nach nun definitiv auf den 3. August -festgesetzt. Die ganze Stadt ist in Thätigkeit wegen Vorbereitung der Empfangsfeierlichkeiten. Namentlich die jungen Damen streiten sich, wer Festgedicht und Lorberkranz überreichen soll. Der König wird in dem Schlosse am Marktplatze wohnen. Letzteres ist ein Bestandtheil der Domainengüter, welche von Alters her als Landeseigenthum be­trachtet und durch den zwischen dem Herzoge und den Landständen am 23. Dec.. 1849 abgeschlossenen Vertrag (§. 84) feierlich fürStaats­eigenthum" erklärt worden find. Dieser Vertrag wurde später durch factisches Vorgehen Seitens des Hofes wieder verletzt; 1861 wurde in­des) der neue Streit durch einen Waffenstillstand geschlichtet, welcher, ohne hinsichtlich der Eigenthumsfrage etwas zu ändern, die Vertheilung der Jahr^s-Jntraden zwischen Land und Landesherrn regelte. Bei dieser Gelegenheit wurde denn auch dem Landeshcrrn als Bestandtheil der Civilliste eine Anzahl Immobilien zur Benutzung überwiesen. Un­ter diesen Domaincngütern befand sich auch das Schloß am Markte. Durch das Besitzergreifungs-Patent vom 3. Oct. 1866 ging das Do­mamalgut an den neuen Staat über (der übrigens wohl die Ver­pflichtung hat, daraus die Provinz mit einem Sondervermögen zu dotiren), und die Benutzung des Schlosst^ fiel dem. neuen Landesherrn zu; denn sie war dem Souverain chs solchem stipulirt und nicht dem Chef des Hauses Nassau. Man hatte allerdings aus schonender Rück­sicht bisher einige Dst'nerschaft des Herzogs darin belassen und ihrem Thun und Treiböl nichts in den Weg gelegt, obwohl man wußte, daß hier der Hrerd der nassauisch-welfischen Hetzereien war. Als nun die Ankunst des Königs bevorstand und die königliche Verwaltung die Ab­sicht, das Schloß für den König disponibel zu stellen, dem betreffenden Hofbediensteten des Herzogs kund gab, verfügte der Herzog Adolf von Gräfenberg in Oesterreichisch-Schlesien aus, wo er dermalen sich aushält, «auf Anfrage jenes Bediensteten, man solle die Thore verschließen, die Schlüssel verweigern und es auf Gewalt ankommen lassen. Vorstellun­gen, die von hier aus gemacht wurden, vermochten mit Mühe nur die Schroffheit der Form zu mildern. Der herzogliche Bedienstete erhielt statt Heues extremen Befehles eine andere Weisung dahin, sich zwar nicht zu widersetzen, aber sofort die Hülfe der Gerichte anzurufen. Am 23. Juli ergriff das königliche Finanz-Colleg Besitz vom Schlosse, am 24. Juli be­langte der Hofbedienstete dasselbe bei dem hiesigen Justizamte wegen Be- fitzstörung. Am 25. begann die gerichtliche Verhandlung. Sie konnte nicht an diesem Tage zu Ende gebracht werden. Eine neue Audienz ist noch nicht anberaumt. Gewiß ist, daß der Halbbruder des Herzoge, Prinz Nikolaus von Nassau, welcher die Charge eines preußischen Ge­nerals hat, sich bemüht, den Herzog und dessen Hofdiener zur Zurück­nahme der Klage zu bewegen. Man streitet darüber, ob ihm dies be­reits gelungen sei. Der 24. Juli ist der Geburtstag des Herzogs. An diesem Tage wurde nicht nur jene Klage erhoben, sondern es fan­den auch hier (jedoch fast nur durch betrunken gemachte Straßenjungen) nnd au anderen Orten des vormaligen Herzogthums Nassau^öffentliche Ovationen für den Herzog Adolf in provocirendster Weise Statt. Un­ser Bürger- und Bauernstand ist denselben jedoch völlig fremd. Sie gehen aus von Personen, welche, statt von der Arbeit, von der Hof­küche u. dgl. lebten und daher letztere schmerzlich vermissen. Auch in Frankfurt haben an diesem Tage Demonstrationen Statt gefunden.

* Ems, 29. Juli. Ihre Majestäten wohnten gestern einem Con- rerte des Kölner Männergcsang-Vereins im Cursaale bei. Am Dinstag reist der König nach Wiesbaden, woselbst Parade, Diner und Festvor­stellung Statt findet, kehrt von dort Mittwoch Abends zurück und tritt die Reise nach Ragatz am 5. August an (Nacht in Basel), um dort Aufenthalt bis zum 24. August zu nehmen.