Cmminciy-Bedingungen.
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1) 5Jen Entwürfen für den Hospitalbau ist, unter Berücksichtigung des hier beigefügten Situationsplanes des Bauplatzes, im Allgemeinen das hier weiter angefügte Programm zu Grunde zu legen, ohne daß jedoch hierdurch die Anwendung der neuesten Erfahrungen und Verbesserungen im Hospitalbauwesen ausgeschlossen sein sollen.
2) Die Pläne sind nach einem Maßstab von einem Zoll Frankfurter Werkmaß zu 10 Fuß angenommen auszuführen; Fahnden und Durchschnitte sowie die nöthigen Detaitzeichnungen dagegen in der doppelten Größe einzureichen. Hiebei fügen wir bei, daß ein Frankfurter Fuß in 12 Zoll einge- theilt = ist 284,61 Millimeter, 1 Meter — 3,513 Frankfurter Fuß.
3) An Zeichnungen sind einzureichen:
a. Ein Situationsriß.
b. Ein Grundriß eines jeden Stockwerks, des Souterrains oder Kellers unv des Dachstocks.
o. Die erforderliche Anzahl von Aufrissen, Länge- und Querdnrchschnitte, um den Entwurf in jeder Beziehung, sowohl in der Einrichtung als auch in Betreff der Eonstruction darznstellen, auch die beiden Fahnden nach Süd und Nord.
ck. Detailzeichnungen über die beabsichtigte Heizung des Gebäudes, die Ventilation, die Anlage der Abtritte, Bäder, die Versorgung der Anstalt mit Wasser, die Ableitung desselben und die Gasbeleuchtung.
4) Ueber die Kosten des Baues ist ein Voranschlag anzufertigen und mit den Plänen einzureichen.
5) Jeder Entwurf ist mit einer Bezeichnung zu versehen und mit einem versiegelten Schreiben zu begleiten, welches, nebst der auf dem Entwurf angegebenen Bezeichnung, den Namen, Wohnort und Adresse des Verfertigers des Entwurfs enthält.
6) Die Pläne sind spätestens bis zum 1. November 1861 einschließlich an die Administration der Dr. Senckenbergischen Stiftung in Frankfurt am Main einznsenden.