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Sachen kommt es nur hauptsächlich ganz offenbar auf den GkUNd oder UtMlMd meiner gerechtesten indemnilationö - und facklaÄionS - Forderung an, .wie oben allerunterthänigst gezeiget worden.

Und diese Säße habe ich

quoad b) in meinen neuesten allerunterthanigsten Exhibids ganz feparatim vorgetragen, dabey ich aber nothwendig in jedem derselben, Jus, fadtum, L confeauentias immediatas ausführen, und schließlich aus der gebührenden und sich daher bestimmenden indernnifadon und fatisfa&ion bestehen mußte. Welches dann

quoad 2dum ) in diesen hier berührten Exhibids, insonderheit in meiner gedruckten fepadrten allerunterthanigsten indernnifationS - und fadskaÄionS- Klage de praef. 26. Jan. 1768. mit mehrerm ganz offenbar geschehen ist.

Daher ich mich mit der abermaligen Abweisung dieser meiner den Hauptgrund meines ?ro- celleS betreffenden und gerechtesten Eedtorum unmöglich abspeisen laßen kann.

Wie wenig mir

qtioad 3tium) eine Vermischung meiner verschiedenen Caufarum vorgeworsen werden kann, imma­ßen sammtlich meine Exhidita daS Gegentheil unwiderleglich bezeugen, und dieser Vorwurf vielmehr ei­nen Zochlöbl. Magistrat treffen muß, welcher solche Vermischung hauptsächlich verursachet, wovon des­sen gegenseitige Exhibita und insonderheit der allerunterthänigste Bericht de praef. 6. May 1756. ei­nen augenscheinlichen Beweis ableget; andern TheilS aber auch nothwendig gewesen, die unzertrenn­liche Verbindung meiner Sache, wo solche erforderlich, gehörig zu beobachten.

quoad 4tum) aber muß mir ganz unverständlich bleiben, woher anjego noch einem Hochlöbl. Magistrat petitus terminus duomm mensiurn, ad fadsfadendum Refcripto dementiflimo de 9. Julii 1759. »erstattet werden möge, da dessen Befolgung bey gegenwärtig sehr veränderten Umständen, wo inzwischen das Sächsische Etablissement zu meinem unvergeßlichen Schmerzen und unermeßlichen Scha­den vernichtiget worden, und damit mein ehemals vsrgehabter Abzug ceßven muß, ohne den gering­sten Endzweck und Nutzen, und ganz und gar unplatzgreifiich feyn muß, aber wohl Ln vorigen Zeiten, wenn Magiftratus schon nach emanirfen Kaiserl. Reichs -HofrathS - Oondufo de 3. Nov. 1756. mit Ernst und Nachdruck, wie Rechtens ist, zu allergehorsamster Befolgung solcher allerhöchster Verordnun­gen, zumalen nach meinen ln A&is ersichtlichen, dringlichsten und wehmüthigsten:, sehr häufig allerun- terthänigsten prsefentirten monitorüs und Borstellungen hätte angehalten werden wollen, zu meinem größten Soulagement und zur Vermeidung aller dieser unverantwortlicher Verwicklung und unbeschreiblichen Schäden und Kosten unstreitig gereichet hätten Gestalten es nun nicht mehr auf die Berichtigung des Huanri dedmaa, sondern alleinig auf den Grund oder Ungrund meiner zu fordern habenden Entschä­digung und Genugthuung ankommet.

Daher solche Verfügung um so weniger dienlich seyn können, als in dem anderwärtigen hier Sign. ü°* fub figno cp. allerunterthänigst angebogenen Reichs-Hofraths eondulo de 5. Augulh nuper. in caufa contr. »onDamniz, modo den Magistrat der Reichsstadt Frankfurt pto. relaxationis arrefd ornniurn bo­norum eine Hof-Lornmission ad tentandam amicabilem cornpoütionem in üllüX zwischen mir und dem Magistrat der Reichsstadt Frankfurt vorwaltenden Erocessen allergnadigst beliebet worden, deren Aus­gang also vorher richtig abgewartet werden sollen.

Welches alles mit mehrerem in den vorhergehenden AÄen und insonderheit in meiner aller- unterthänigsten feparirten indemnifationS-und fatisfaÄionS-Klage de praef. 36. Jan. 1763. durchaus erörtert, durchaus entwickelt, durchaus beschienen und erwiesen, an - und auSgführek worden, dahero mich hier ganz getrost auf diese meine AÄen beziehen, auf selbige in vollkommensterZuversicht fudmittiren und derselben petitis quam firmiffime allersubmissest inhaeriren darf und kann.

Gelanget demnach an E. Römisch Kaiserl. Majest. mein alleruncerthänigstes Bitten, allerhöchst dieselben allerhuldreichest geruhen möchten, mir gegen oben angeführtes fub fign. gravirliche, son- > sten hochverehrliche Reichs-Hof-RathS Lonclufum daS benekdurn reviüonrs AÄorum dahin allergnadigst

angedeyen zu lassen, daß sammtliche AÄa von andern zur Wichtigkeit der Sachen wohl qualilldtten, hochansehnlichen Kaiserl. Herrn Rathen, so bey Absaßung des vorigen ConduG des Herrn Referenris oder Correferentis Stelle nicht verwetten, revidiret werden möchten, so fort auch mir einen legalen Termin zur Ablegung de6 Jurarnenri Revifionis, tarn advocati Caufae quam partis, und sichern OautionS- Bestellung für die erforderliche Sportuln, und zur ErreKirung aller andern Lollennitaeten, zu welchen ins- gesammt mich hiermit allerdevotest ollerire, anzuberaumen, demnächst aber nach inllruirter Sache und vorgan- giger Relation resormatorie in Rechten JnnhaltS meiner vorigen allerunterthanigsten petitorurn pto. in- ddmnifatioms & fadsfa&ionis, praefertim Exhibiti humillimi de praef. 26. Jan. 176g. worauf ""4 hier wörtlich beziehe und denen selben quam ürrnillime inbL-rire, allergerechtest zu erkennen und auSzusprchen.

Defuper &c.

Euer Römisch Kaiserl. Mjesi.

allerunterthänigst treu gehorsamster

Friede. Ludw. von Reineck.