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Li < A. Lit B. ;

Des Reineckischen Sohns August Christian Ludwig Conrads von Reineck,

aebvrsamstec Vortrag zu einer gütlichen Auskunft in seines Vaters sehr bekannten Ange- ö 9 Il-gcnheit/ de io. Martii 1759. samt gedruckten Beylagen sub lit. A &B.

Wohlgebohrne re. re.

Nachdeme aus der Beylage fublit.Ain Ansehung der DennnciationS - Sache pto. raptus, gegen den Hauptmann Klenck und aus der Beylage fub lit. B. in Ansehung der Abzugs - und Bürgerrechts Beybe- haltungö-Sache, gegen E. Hochedlen und Hochweisen Magistrat allhier, allenthalben zur Gnüge erhellet, daß in diesen beyden, so viel Aufsehen gemacht habenden, und von so verdrießlichen Folgen gewesenen bis dato noch nicht entschiedenen Rechts-Sachen, von ampliffinio Magiftratu meinem Vater zu Führung höchst wich­tiger von hinreichenden Gründen nicht entblößter, so schlechterdings nicht verworfen werden mögender, und mit einern Wort von solcher Beschaffenheit seyender Beschwerden, daß dieselben einer jeden Beurtheilung frep und ohne Scheu überlassen werden können, häufiger, und durch den Verlauf der Sache selbst dargethanee Anlaß gegeben worben, wodurch besagtem meinem Vater außer dem eben daher ihme zugezogenen höchst em­pfindlichen unschätzbaren Nachtheil an seiner Ehre, Credit und guten Ruf, auch noch ein, in Anfangs berühr­ten Beylagen fub lit. A. & B. und zwar letzter zum Theil kürzlich angezeigter, von demselben auch, auf erfordernden Fall, weitlauftig dargethan und durchgängig klar vor Augen geleget werden könnender, die große Lummen von hundert tausend Rchtr. übersteigender Schaden zugegangen, und er an Erfüllung seines Sächsischen Gütter - Kaufs, ungeachtet seiner gleich Anfangs !n anno i^Zg.ollerirten eventual- caution von LOQOO. Rchlr. und ungeachtet der in Zeiten ergangenenKaiserl. Beleriptorum, bis in die dazu unbeguemli- che Kriegszeiteu auf alterley Art gehemmet worden.

Nachdem die in der Abzugsrund Burgerrechtö-Beybehaltungs-Sache sich ereigneten, und in der Beylage sub Iit.B. aktenmäßig erzehlten ganz besondere Fürgänge, ganz allein und ohne Beyhülfe der inlupremo rechts­hängigen venunclatione-Sache schon hinreichend sind, die Gründlichkeit dieser eben angeführten Sätzen zu be­weisen, ungeachtet doch der Beweis derselben durch die jetzt erwehnke DenunciattonS-Sache ein gleichstarkes Ge­wicht erhält, und dieselben in dieser Absicht mit der Abzugs - und Bürgerrechts Beybehaltungs - Sache auf das genaueste, und wie ein Theil mit dem ganzen verknüpfet ist;

Nachdeme also dem zu Folge mein Vater, in Ansehung seiner mit einem Hochedlen und Hochwer- sen Magistrat habenden Rechtshandeln die Latl8iaiK!ouS-und SchadloßhaltungS - Sache betreffend, m einer- ley Rücksicht betretten zu feyn so wenig Ursache zu haben glaubt, daß er vielmehr in allen diesen Sachen, die ohne dem zu Faßung eines allerhöchsten Osüoitlv-Spruches größten Theils reif sind, der Kaiserlichen allergerechtesten Entscheidung entgegen sehen zu können sich nicht entscheuen darf; So will oft benannter mein Vater dennoch, um durch eine allerseitige Endigungaller seiner, ihn, und noch mehr die Unschuldigen seinigen, so hart druckenden viel­fältigen Brocellliaiischen Verwicklungen, einmal zu der ihm so lange und aus eine so empfindliche Art fremd gewesenen Ruhe zu gelangen , aus Liebe für fein, durch diese Umstände auf den Rand des schrecklichsten Ver­derbens gestellten Hauses, und in Rücksicht der ihm so nahe am Herzen liegenden Beruhigung des auf das heftigstem ihn dringenden Herrn Lund-Cammer-Raths von vammx, zum unumstößlichen Beweis seiner wahren Neigung zum Frieden, und zur Rettung eines unglücklichen im höchsten Grade micleidenswürdigen Kindes, lieber eine annehmliche gütliche Auskunft dem Weege Rechtens vorziehen.

In dieser Absicht geschiehet eS, daß er einen Hochedlen und Hochweisen Magistrat abermal folgenden neuen Vergleichs-Vorschlag in Vertrauens voller Zuversicht zu hoch desselben hocherleuchteten Beurtheilung und geneigten Untersuchung, hiermit durch mich vorzulegen die Ehre hat, verbis;

1) Es 'TenimcireC mein Vater gänzlich auf alle seine bey E. Hochpreislichen Reichs-Hofrathe wider Am- pUlllrnum IVIagillratum rechtshängige SchadloßhaltungS-Klagen und Lati8faÄ1oue-Forderungen, wie denn auch alle bisher fürgewaltete rechtliche Strittigkeiten wegen deö zehenten Pfennige unter der unten vestge- seßten Bedingung, die zu veraccordirende Beybehaltung des Bürgerrechts und dafür anzunehmende Laution betreffend, nunmehro auf einmal aufgehoben, getödket und callirt seyn, und e6 derowegen hin- suhro also angesehen werden soll, als ob solche nie in rerum natura exiAret hätten.

2) 3 mgleichen aus alle rechtliche Verfolgung pto. Inquifitionis unter denen in seinem Impresso cke 1757. ibiqus achunÄ. Nro. CIX. §. 1. de praes. 30. Sept. 1757. bemeldten Bedingungen.

|) Er verspricht meine MitleidenS würdige Schwester, praevia renunciatioDe fua jurata, aus eine solche Werse abzusinden, wie er sich darzu, aus Veranlagung eines sürnehmen Sächsischen CavalierS, gegen * den Königlichen sranzösichen Inteallanten, IVlonüeur de Foullon, erkläret hat, und laßet sich daraus n in Ansehung ihrer Verehlichimg alle mit'ihr treffen wollende arrangemeu« gefallen,indem er diese Einrich­tung