[1578] Hierdurch habe ich die Ehre, dem resp. Handels­stande bekannt zu machen, daß bei Versendungen mit den Dampfschiffen auf Arnheim, für die nach Utrecht, Amsterdam, Groningen und Friesland bestimmten Güter gleich bei An­kunft ein Schnellschiff von Arnheim nach Amsterdam fährt und gewöhnlich innerhalb zwei Tagen die Reise vollendet. Aufwärts von Amsterdam nach Arnheim fährt ebenfalls auf jedes Dampfboot ein Schnellschiff und wird dabei der Güter- Transport von Amsterdam nach Düsseldorf, Cöln, Coblenz, Mainz, Frankfurt a. M., Offenbach a. M., Mannheim und Schröck, so wie abwärts von diesen Plätzen bis Amsterdam, für billig gestellte Uebernahmspreise übernommen.

Eben so sind nach allen andern Hauptplätzen Hollands von Arnheim aus täglich Versandrs - Gelegenheiten, und gibt gerne nähere Mittheilungen

B. 3Zleckmann in Arnheim, Spediteur und Agent der Niederland. Dampfschiff- fahrts - Gesellschaft.

as8R I. H. W. Sprato u. Söhne,

Pfeifen - Fabrikanten

aus Neuwied, beziehen diese Messe wieder mit einer ganz besonders schönen Auswahl der feinsten maffernen Taba cks pfeifenköpfe, mit und ohne Silber beschlagen. Während der Messe in der Döngesgasse bei Herrn C. F. Myl ius, Uhrmacher, Lit. G. Nr. 47 eine Stiege hoch in Frankfurt a. M.

[1592] Padelinetti, Wittwe und Tochter aus Wiesbaden,

beehren sich hiermit anzuzeigen, daß sie bevorstehende Messe zum erftenmale mit einem vorzüglichen Lager Pariser und Lyoner Putz - und Modewaaren beziehen. Durch reelle Be­dienung und möglichst billige Preise werden sie das ihnen zu schenkende Zutrauen zu rechtfertigen suchen. Ihr Lager befindet sich Zeil, Lit. I>. Nr. 190 , dem Weidenhof gegen­über.

[1564] Juwelen, Perlen, farbige Edelsteine rc., gefaßt und los, kauft und verkauft

M. M. Goldschmidt,

_ Neuekräme K, Q5, zur goldenen Leiter.

[i56i] Neu erfundenes Zahnpulver.

Erhaltung der gesunden Zähne, Hemmung der schon be­gonnenen Zerstörung durch Caries (Beinfraß). Abwendung aller Zahnschmerzen und Entfernung der etwa schon vorhan­denen, sind diejenigen Vorzüge, welche dieses Zahnpulver in sich einschließt.

Der ersten Aufforderung mehr oder minder entsprechend, erschienen schon vielfach andere Mischungen, letztere Ansprüche blieben jedoch dabei meistens außer Auge gelassen.

Durch vielfältige Versuche gelang es Unterzeichnetem end­lich, ein Zahnpulver zu erfinden, welches sämmtlichen obge­nannten Aufforderungen entspricht.

Weitere Erfahrungen werden dies bestätigen.

Um möglichen VexMschungen vorzubeugen, ist jedes Schächtelchen dieses ächten Zahnpulvers mit des Erfinders Pettschaft (6. b.) und der umwickelten Gebrauchsanweisung nebst Umschlag versehen.

Eine einzige Niederlage davon befindet fich bei Herren N. E. Wild sel. Erben, kleiner Kornmarkt Lit.F. Nr. 196 in Frankfurt a. M., allwo das Schächtelchen gegen porto­freie Einsendung von fl. i. 45 kr. (nebst 4 kr. Einschreibgeld) zu haben ist.

vr. G. B e n s h, in der Schweiz.

[15/3] Edictalladung.

Auf erfolgte Güterabtretung der Christ. Schwickert's Wittwe von Wirges und nachdem das ergangene Concurserkänntniß rechts­kräftig geworden ist, werden hiermit Alle, welche Ansprüche an die Masse zu haben glauben, zur Geltendmachung derselben unter dem Rechtsnachtheile des ewigen Stillschweigens, auf

Donnerstag den 17. Oktober d. I., Morgens Y Uhr, anher vorgeladen.

Montabaur, den 25. August 1833.

Herzoglich Naffauischcs Amt.

Wenckenbach.

Cours der Staatspapiere.

Den 3. September. Schlafs t Uhr. pCt Papier, Geld,

Ossrnmcu >

Fbahhfuh* Badk 3 x .

DABBttSIAD* .

Nassau .

Hollasd ....

SrABisa.

.Metalliq. Oblig. ......

ditto ditto ......

IBank-Actien ex. div... /fl. lOO Loose b. Roths. )Part,-Loosedittcpr.uIt.

Bethip. Oblig. ..

V ditto ditto ..

IStadt-Banco-Oblig. ...

i Staats-Schuldscheine . Obi. b. Roths, in ssrkt. d°b. d°inLond.k 13^ fl. Prämienscheinepr.ult.

Obligationen ..

. Obligationen ..........

,. fl.5oLoose b. Göll u. S. (Obligationen ..........

(fl. 5o Loose............

. Oblig. bei Rothschild Integrale

Nene in Certificate... Certificate b. Falconet (Rte. perpet-b. Will...

| dlttO ......Mr..........

Lotterie-Loose Rthlr.

85

197 *|

m%

s/i 3 u

89 1 !

54V

98%

98

92

105%

4 ioo 62 3

4 100 3 |8 2

85%

65

4i ll / 4 59 Vs

9A%

1456

' 51 100 Va

48 1 91]

W echsel-Cours.

Cours der Geldsorten.

Den 3. September. Papier. Geld.

Amsterdam .

k. 8.

ditto ..

Antwerpen .....

.k. 8.

ditto..

.3 M.

Augsburg.......

k. S.

ditto , .

.3 -M.

Berlin .

.k, 8.

ditto..

Bremen ..

k. 8.

ditto.

.3 M.

Hamburg .......

«L 8.

ditto .........

.3 M.

Leipzig . .......

k. 8.

ditto in der Messe

London...,.«..

.k. 8.

ditto .........

.2 M.

Lyon ...... . ..

,k. 8'

Mailand ..

.3 M.

Paris ............

-k. 8.

ditto .........

3 M.

Wien in 20 kr.

k. 8.

ditto ..

3 M.

Disconto . ..

138 3 / 138 1 /

100 V 104V

m%

99 %

150

78%

78V:

78V<

HO 1

101 3

Den 3. September.

Gold.

NeueLouisdor ... Friedrichsdor .... Rand-Ducaten ... 20 Franc-Stücke..

Souveraindor.

Gold alMarcoWZ

ft.

Jir.

Su.BEa.

fl.

kr.

11

14

La ubthaler, ganze

2

43'j,

9

53

Preufs. Thaler ....

1

44V 8

5

37

5 Franc-Thaler ...

2

20 %

9

37

Fein Silber 16 Lth.

20

24

16

30

do. iA4 Lth.

20

18

318

do. 6 Löthig ...

Auswärtiger Cours.

WIKjST, den 28 . August.

5pCt. Metalliques .. 4 » ditto neue ....

n%

85 l j 2 1216 ; 155% 196%

fl. 100 Loose.

3J St. Banco-Oblig.

LONDON, den zg. August

3pCt.Stocks ex. div. a| " Holländische. 5 » Russ. Oblig. ..

5 » griech. Bons..

5 « Cortes-Bons ..

88%

43 5 /8

AMSTERDAM, den 3>

August

a^pCt-lntegrale ....

49 -

Kansbillets,.

21%

Restanten ...

1%

6 » Rss. Insc. ...

67%

5 n Renteperpet.

65%

PARIS , den 3 1 August.

5p Ct. Rente .. ......

104 65

4 n ditto .

3» ditto .

76 05

5 * Rente perp ....

66 J

5 » Neap. ...... ...

91 40 j

sl. Sulzbach, beeid. Makler. !

C WM Beilage und Konversationsblatt.)

Verlag: Fürst!. Thurn und Taxische Zeitungs-Expedition.'Redakteur: Hofr. Br. I. B. Rousseau. Drucker: I. F. Bayrhoffer.

N; 247,

Mittwoch

mmm

. 4. September

futter

1833.

I t i tun g.

Preußen.

(Koblenz, 2 . September.) Der Schlußtelegraph für die Linie zwischen Berlin und hier, auf dem Ehrenbreitstein, ist fertig; an den übrigen Punkten wird rastlos gearbeitet, so daß binnen Kurzem die ganze Strecke geordnet, und somit das erste derartige Institut in Deutschland vollendet seyn wird. Wie verlautet, soll schon im künftigen Jahre die Linie von hier weiter nach Trier und den Gränzfestungen fortgesetzt werden.

Deutschland.

(Kassel, 1 . September.) Da die i» der vertraulichen Sitzung vom 31. Juli den Ständen von Seiten der Staats­regierung gemachte Mittheilung nunmehr in öffentlicher Sitzung der Ständeversammlung besprochen und die Diskussion erle­digt ist, so haben wir keinen Anstand zu nehmen, zur Ver­vollständigung des über diese Verhandlung Mitgetheilten, die­selbe nunmehr hier abzudrucken. Sie lautet wie folgt: »Nach­dem durch das an das Gesammt-Staatsminifterium gerich­tete Schreiben des Ober-Appellarionsgerichts die Staatsre­gierung davon Kenntniß erhalten hat, daß die vom ständigen landständischen Ausschüsse wider den gegenwärtigen Vorstand des Ministeriums des Innern am 4. und 18 . März d. I. angebrachte Anklage, wegen angeblicher Verfassungsverletzung, von dem genannten Gerichte zur Einleitung einer Untersuchung gegen denselben hinsichtlich dreier, in dem erwähnten Schrei­ben angegebenen, Anklagepunkte für geeignet erklärt worden, ist dieser Gegenstand wiederholt denjenigen Erwägungen un­terworfen worden, welche die Wichtigkeit desselben erforderte. Es ist dadurch die Ueberzeugung gewonnen worden, daß die vermittelst der drei Anklagepunkte angefochtenen Staatshand­lungen nur unter der Voraussetzung als Verfassungs-Ver­letzungen charakterisirt werden konnten, daß den dabei in Be­tracht kommenden Bestimmungen der V. Urk. ein Sinn un tergelegt worden ist, welcher sich nicht auf deren, unmittel­bar durch den Wortverstand gegebenen, Inhalt beschränkt, sondern auf dem Wege einer, von letzterem abweichenden Aus­legung herausgefunden wurde; daß jedoch die Ergebnisse dieser Auslegung keineswegs auf solchen Gründen der Nothwendigkeit beruhen, vermöge deren jene Bestimmungen ohne die durch die angewandte Interpretation hervorgebrachte Erweiterung ihres Inhalts sich als unanwendbar und zwecklos darstel­len müßten. Es ergibt sich hieraus, daß die gedachte An­klage nicht solche Handlungen des Vorstandes des Ministe­riums des Innern zum Gegenstände hat, welche eine Ueber- ] tretung von Verfassungsbeftimmungen, deren Sinn allerseits * anerkannt wäre, ,in sich enthalten, sondern daß sie nur gegen die Art und Weise gerichtet ist, in welcher die betreffenden; Bestimmungen aufgefaßt und angewendet worden sind, daß \ also die gemachten Anschuldigungen nur darauf gehen, daß '

der erwähnte Minifterialvorftand gewisse Vorschriften der Ver­fassungs-Urkunde anders, als man ständischer Seits für rich­tig gehalten, interpretirt hat. Da indessen die dem Vor­stände des Ministeriums des Innern dabei zum Vorwurfe gemachten Grundsätze diejenigen sind, welche von der Staats­regierung für richtig erkannt und feftgehalten werden; so ist aus den angeführten Gründen die Sache darauf zurückzufüh­ren, daß man von Seiten der Regierung und ständischer Seits über den Sinn einzelner Bestimmungen der Verf.-Urk. abwei­chende Ansichten hegt und verfolgt, welches Sachverhältniß die vorige Ständeversammlung hätte veranlassen müssen, nach Maß­gabe des §. 154 d?r Verf.-Urk., eine gegenseitige Verständigung zu versuchen- Daß man nun statt dessen die Form einer Anklage des verantwortlichen Ministcrialvorstandes gewählt, und auf diese Weise den fraglichen Gegenstand der Entschei­dung des Oberappellationsgerichts zu unterziehen unternom­men hak, läßt sich als verfassungsmäßig nicht ansehen, indem eben dadurch, daß die Verf.-Urk. für solche Verfaffungsfra- gen zwischen Regierung und Ständen einen Vrrftandigungs- versuch, und äußersten Falls ein Kompromißgericht einführte das Oberappellationsgericht von deren rechtsgültiger Abur- ttzeilung gerade ausgeschlossen ist. Könnte der gewählte Aus­weg für statthaft angesehen werden, so würde die Vorschrift des §. 154 der Verf.-Urk. in allen Fällen umgangen werden können, und es würde an die Stelle des verfassungsmäßigen Einverständnisses der Staatsregierung und der Ständever­sammlung bei den, die Anwendung, beziehungsweise Feststel­lung von Grundsätzen der Verf.-Urk. betreffenden Angelegen­heiten das Einverständniß der Ständeversammlung und des Oberappellalionsgerichts, und zwar von Seite des letzteren in Gestalt von Präjudizien treten. Abgesehen von dem ge­rechten Bedenken, welches das auf diesem Wege erwachsende Emporkommen einer neuen, über die Staatsregierung und selbst über die Ständeversammlung sich erhebenden Gewalt eines Gerichtshofes einflös't, entwickelt sich ein Weiteres daraus, daß durch die auf diese Art sich ergebende Ausschlies­sung jeder vermittelnden Behandlung eines solchen Streites, welche eine Ausgleichung entgegenstehender Ansichten herbei­führen könnte, das Staatswohl nur immer der Anwendung starrer juristischer Grundsätze hingegeben seyn würde, die, nicht für die Gesetzgebung, sondern lediglich für die Recht­sprechung berechnet, dem Richter die Berücksichtigung von Gründen der Zweckmäßigkeit und der Landeswohlfahrt geradezu untersagen. So wie schon von dieser Seite die vor- j liegende Anklage Stoff zur ernstesten Erwägung darbietet, so ist solches noch in erhöhetem Grade von einer andern Seite der Fall. Es soll zur Anklage eines Ministers genügen, daß derselbe eine Verfassungsbestimmung, die auch noch anders,

! als er sie verstanden hat, verstanden werden könnte, nicht in ' demjenigen Sinne aufgefaßt und anzewendet hat, welchen