fügen hiermit zu wissen: ■
Es ist am Abende deS 24. Oktober an dem Allerheiligenthore, aus Anlaß eines Mißverstände 7 nisses über die Zeit der Thorsperre, durch einen Zusammenlauf vieler Leute, meistens' auS Hanh- werksburschen, Lehrjungen und Fremden bestehend, die öffentliche Ruhe und Sicherheit „auf eine- höchst sträfliche Weise gestört worden. So sehr auch zu hoffen stand, daß diese durch, Muts-Willen erzeugten Vorgänge stch nicht wiederholen würden, so haben stch solche dennoch am gestrigen Abend erneuert und Leben und Gesundheit mehrerer Menschen ist bei diesem sträflichen Unfuge gefährdet worden.
Wenn gleich mit Hülfe der Bürger und Wachen die Ordnung wieder hergestellt worden, so muß dennoch der Senat durch seine obrigkeitlichen Pflichten stch zunächst zu einer strengen Unter/' suchung und Bestrafung der Schuldigen aufgefordert und ähnlichen Unordnungen vorzubeugen, alle ihm zu Gebot stehenden Mittel aufzubieten stch gedrungen fühlen.
Ordnung, Achtung gegen das Gesetz und die Obrigkeit sind die ersten Pflichten aller Staatsbewohner. Bei seinen Mitbürgern hat der Senat diese Eigenschaften rechtlicher Denkungsart zu allen Zeiten gefunden, und dieselbe ist auch von der Mannschaft der löblichen Corps der Stadwehr gestern Abend aufs Neue bethätigt worden ; er hofft daher, daß auch ein Jeder in seinem engern oder weitern Kreise diese bürgerlichen Tugenden durch Beispiel, Ermahnung, Warnung und strenge Aufsicht auch bei seinen Umgebungen, Gehülfen, Commis und Lehrlingen, Gesellen und Arbeitern zu erhalten und zu befördern suchen, und daß einem Haufen Uebelwollender, die größtentheils Frankfurt gar nicht angehören, es nicht gelingen werde, ferner die Ruhe zu stören.
Daß die Wohlfahrt, die Ruhe uud Sicherheit der Personen und des Eigenthums leicht aufs Höchste gefährdet werden können, wenn stch die vorgefallenen schmerzlichen Auftritte erneuern sollten, wird Niemanden entgehen, und daraus jeder Bürger/dr'e groffeVerantwortlichkeit abnchmen, womit er seiner Vaterstadt, dem gesummten Vaterlande und^ insbesondere Neffen hier anwesenden hohen Re, präftntanten verpflichtet ist.
Der Senat fordert deswegen jeden Bürger und Einwohrer aufs Nachdrücklichste auf, nack- allen Kräften für die Aufrechthaltung der öffentlichen Ruhe ferner besorgt zu seyn, und seine Angehörigen mit gleichen Gesinnungen zu erfüllen.
Sollten indessen abermalige Versuche die öffentliche Ruhe zu stören sich erneuern, so wird gegen die Unruhestifter mit aller Strenge der Gesetze verfahren werden. Namentlich wird die bewaffnete Macht, sowohl die Stadtwehr als das Linienmilitär durch die ihr zu Gebot stehenden Mittel die Ordnung herzustellen und zu erhalten wissen. ,
Es werden alle Handwerksmeister insbesondere und bei eigener Veranttvortlichkeit aufgefordert, ihre Gesellen und Lehrlinge Abends zu Hause zu halten und alle hiesigen Einwohner noch namentlich darauf aufmerksam gemacht, daß sie, wenn etwa Zusammenrottungen sich wiederholen sollten, nicht aus Neugierde sich dazu gesellen, und so sich selbst zuzuschreiben haben, wenn sie dadurch auch unschuldig Gefahr laufen sollten.
Die rechtlichen Gesinnungen und die<davon zu erwartende bereitwillige Mitwirkung zur Aufrecht- Haltung der Ruhe von Seiten löbl. Bürgerschaft geben dem Senate die Beruhigung, daß die Verhängung von diesen besondern Sicherheitsmaßregeln keiner langen Dauer bedürfen, und jede Be- sorgniß von Unruhe bald entfernt seyn werde.
Beschlossen in Unserer großen Nathsversammlung,
den 26. October 1831.