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iNlgllch: Ale etn Wohl-Edl. und Hochwetser ^RaG drestr des Hell. Rache-Stadt FranG ) furt am Mayn/ atiß treuem Eyfer zu Beförderung GöttlicherEhr/ und des gemeinen bürgerlichen Wesens Wohlfahrt/bewogen worden/ das schändliche mit so gar vielem Unwesen befleckt gewesene Gassen-betteln abzuflellen/ und hingegen etn zu Verpflegung der rechten Armuth abgezwccktes Hauß anzurichten / welches dann auch vermittelst göttlichen Gnaden-Beystands allgemächlich zu einigem Stand und Wesen bereite gebracht worden; daß man zu weiterer Beförderung dieses so heylfamen Anstalts vor förderlich und dtenstsamberachtet / ein und andere nöthige Nachricht und Erinnerung durch dieses offene Manifest zu thun/ und zugleich eine löbl. Bürgerschafft und Einwohner hiesiger Stadt/ inbißdahcro Khristlich bezeigtem Eyfer / auch fürrers zu erhalten / und in das zukünfftige zu animiren. Solchem nach werden eine löbl. Bürgerschafft/ undallhisigerStadtEinwohnere/ hiemit freundlichen erinnert/ ersuchet und gcbethen:
I. Weilen nunmehr/vermittelst göttlicher Gnaden/alle Armen/so bißdahero vor denen Thüren/ auf denen Gaffen/ vor denen Kirchen/ und Klöstern/ gebettelt/nach dem icnigen Vermögen / welches das wöchentlich einfammlendc Allmosen außwirfft/ versorget werden : Daßdan- uenhero jedermänniglich sich gelieben lassen wolle/ Niemanden so auf der Gaffen vor denen Thüren / Kirchen oder Klöstern bettelt / Allmoscn zu geben / sondern alle und icde Bettler in das Armen-Hauß zu wctffen/ umb die gemachte löbliche Anstallt und Ordnung desto besser zu be- kverckstellen.
II. Und ob zwar von einigen ungütlich gesinnten boßhafften Bettlern/ dem Verlaut nach / außgcfprengct werden wollen/ ob würde denen Armen ihre ziemliche/ und nach Proportion fctr wöchentlichen eingefamm-» l«cn Colleft / sich belauffende Allmosen nicht gereichet ; Sowirddoch
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