auszurichten,auch “befugt seyn mit Zuziehung u.consens derer B'*y« sitzer aus meuner Familie ein oder mehrem membra Collegii,so so sich im Saufen,Huren,offenbaren Betrügereyen u.anderem unordentlichen Leben vertiefen,auszustossen u.des aus dieser Stiftung ziehenden Vortheils verlustig zu machen.
Der medicus collegii,so secretarii u.Actuarii Stelle vertritt, soll jährlich vor seine Mühe im protoöolliren u. registriren, über voriges allschon regulirte fl.ßO.haben.
(Dieser Entwurf ist ohne Datum!)