pendio destinirt sein solle.
(4) der älteste von der Senckehbergischen Familie, solle dd>e Oberaufsicht über alles haben, dergestalt, dass Ihm alljährlich,8 Tage nach dem neuen Jahro, Relation über alles erstattet,und die Rechnungen von Ihm eingesehen worden sollen.
(.5) v/äro der Senior nicht in loco Franckfurt gegenwär tig,solle solches von Ihm demjenigen aus der Familie so gegenwärtig,und wann sich niemand da befände,einem desolbon Bevollmächtigten übertragen werden.
(6)die Untoraufsicht aber,Führung der Rechnung,und Diroction de» ganzen VorStands,wie auch den Vorschlag zu Vergebung des siipondii an den Senioren verliehet derjenige von denen Physicis ordinarii.s,oder allen- Nb. douceur falls sonstigen Doctoribus Medici»,welche der Senior
Familiae am tüchtigsten befinden wird, der Senior Familiae ist angewiesen,j9 von 5 Jahren zu 5 Jahren dem Löbl.Sanitäts-Anfc,die anzeige 4 Wochen nach Keujahr,bey jedesmaliger Strafe (von) 100 Rthlr zu thun,wie es mit der Stiftung bewant,und de» Stifters Willen befolget seye,welches Endo* dann auch der Stiftungsbrief bey der Sanität deponirt,imd selbe darüber zu halten gebeten wird.
(8) Löbl.Magistrat wäre zu bitten,diese Stiftung, als zua Besten des Püblici gerichtet,zu öonfirmiren.
Unton von J.C.S.IIand: Copiam dedi fratri Sonatori d.ll Ncv 1754.
Ss legt ein Zettel beiä ” Medici Ingenia ©xplorent filiolorum suorum,soll
diese Stiftung nicht als einen Brodkast en vor ihre Kinder ansÄ-
hen, s i*Vita studia dantur Minerva,lusere opera,nil in tmto fit #
quod contra naturam fit.requisita Hippocratis in futuro raedico
pro captu
not ent .lieber die ihrigen .'linst ler u.HandwerkeiVierne» lassen,
werden mehrere Ehre davon haben.nam dantur in qualibet arte hei
roes.'