Addenda .

Sechse derer Medicorun sollen eigentlich jederzeit die Ad­ministration des gantzen Vermögens,dse Bihliotheque etc.haben, und so deren einer mit Tode abgehet,die übrigen fünfe einen nou- enCollegum wählen,und in dieser Wahl sonderlich darauff sehen, dass sie einen rechtschaffenen und redlichen Hann auslesen der gegen Gott und den Nächsten sein Wort hält,und deren aftff die Medicinalordnung geleisteten eidlichen Pflichten sich gemäss verhält; wie ich denn weilen Herrn Dri.Hüller sieses requisitun abgehet,da er sich in phärraaceutica und anderen Dingen contra datam fidem melirt,vor immer ratione meiner Habseligkeit die exclusivara gebe.

Damit aber diese 6 Herrn ihre Mühe nicht umsonst thun, soll deren jeder ex raeorum reditu,jährlich fünfzig reichstha- ler percipiren.