3.Entwurf.v 1760
In einem Umschlag mit dar alten N2 134. findet sich der weitere Entwurf:
Im Namen C-ottes Amen!
Gleich wie bev uns Menschen nichts gewisser als dar Tod, nichts ungewisser aber als die Stunde desselben ist,und es sich otwan nach Gottes allein gutem Willen fügen mbgte,dass ich ohne förmliches Testament zu machen,welches mir jedoch fest vergaset zet,abscheidete:Soll dieser,mein eigenhändiger und von mir selb st besiegelter Aufsatz eben diese Gültigkeit haben,und wird vor hoffentlich von den Heinigen nicht impugniert werden,weil er da Beste des Vatterlandes in medicis u.das Wohl derer Armen zum En zweck hat,Got vor jene auch dergestalt gesorgt hat,dass wo sie wollen ,es ihnen an zeitlichen Kothwendiagkoit nicht fehlen x± wird.
l) Besteht mein Vermögen in Gapitalien welche in meine. Ca pitalbuch specificirt sind,und dazu die Documenta in einer be
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sonderen Chatoulle verwahrt sind;in Barschaft,so die anzutreffo: in dom eisernen Schrank und Conmode in der untersten Stube,sodann in der 2 Stigen hoch hinten aus gelegenen Stube,u.darinnen in denen Schränken,Conmode u.eisernen iste u.Coffre,in welchen letzteren alles mein Eigenthum,der Magd Pommerin Lohn,so K part darin liegt ausgenommen,wie auch in oben gedachter Chatoulle der Magd Eva Reussin Wechsel auf die Judenschafft zu Fridborg,
u f ihr Testament von 1750 im Augusto.
2) Heine Erben sollen se£n,meine Herrn Collegen,Sänmtliehe Medici der ot&dt Frankfurth,vor sich u.ihre Nachfolger ira Amt zu ewigen Zeiten,also zwar,dass die Revenims halb zum Aufnohron roi medicae in der Stadt, halb aber vor Hausarme,so es würdig sind,verwendet werden,u.sollen Medici die Administration darüber allein haben,u.sich unter einander berechnen.
Mein Wohnhauss in der Hasengasse mag zu Zusammenkünften dienen,auch die Bibliothque,welche jährlich mit nützlichen Büchern vermehrt werden kann,ex omni facultate,potissimum vero