mittelbar hinter diesem Entwutf liägt eine Niederschrift von der Hand des Archivars Dr. Siegener mit Correkturen- von der Hand Senckenbergs^Und Zusätzen-,welche diesen Testamentsentwurf erwei­tert und verbessert.Diese Niederschrift lautet: ad pag 1)

ad verbum dienen addat. und als eine immerwährende Stiftung verbleibe»*

1) Setze und ordne ich zu meinen wahren und einigen Erben die sämtlichen hiesigen Herrn Iledicös Frotextantischer Re- ligion und deren allhier ordentlich recipirte beständige Nachfolger also und dorgestalt,dass da diese dem Collegio Iledicorum zu Nutzen beschehene Erbeinsetzung hauptsächlich den fortdauornden blühenden Zustand desselben und die bes­sere Pflege der Kranken zum Endzweck hat,ich des Zuversicht« liehen Vertrauens lebe dass selbige sich dieser Erbschaft willig unterziehen und ohne einige Erbschafts Hechten,Ab­zug der falcidiae als welche hiermit ausdrücklich verboten wird,oder sonstige Verkärtzung solche antretten worden.

Wie denn

2 ) besagte zu Erben eingesfcetzte dermalen an Leben seyende hiesige Herrn Kedici nicht nur sich zu solcher Erbantrettun; besage dos anliegenden Reverses willig erbothen; sondern aucl hierdurch die Verordnung geschiehst,dass sothanen Revers ein jeder der hiesigen He.Kedicorum Protestantischer Reli­gion wenn selbiger auf Lübl; Sanitätsant recipirt wird,so­gleich iedesmalen unterschreiben,derjenige aber so sich des­sen weigert eo ipso von dem üenuss dieser meiner Stifftung ausgeschlossen seyn soll.

Damit aber sothane meine zu Ehren flottes und dem gemei­nen Besten und Armuth bestimnto v ftr i asS onschaft,desto un­verrückter erhalten und meiner Absicht gemäss immerfort verwaltet werden mägeiso will ich

3) das von TJraltersher stabilirto und dem Löbl: officio Sanitatis jederzeit als Beysitzer mit Boywohnende Collegi-