mittelbar hinter diesem Entwutf liägt eine Niederschrift von der Hand des Archivars Dr. Siegener mit Correkturen- von der Hand Senckenbergs^Und Zusätzen-,welche diesen Testamentsentwurf erweitert und verbessert.Diese Niederschrift lautet: ad pag 1)
ad verbum dienen addat. und als eine immerwährende Stiftung verbleibe»*
1) Setze und ordne ich zu meinen wahren und einigen Erben die sämtlichen hiesigen Herrn Iledicös Frotextantischer Re- ligion und deren allhier ordentlich recipirte beständige Nachfolger also und dorgestalt,dass da diese dem Collegio Iledicorum zu Nutzen beschehene Erbeinsetzung hauptsächlich den fortdauornden blühenden Zustand desselben und die bessere Pflege der Kranken zum Endzweck hat,ich des Zuversicht« liehen Vertrauens lebe dass selbige sich dieser Erbschaft willig unterziehen und ohne einige Erbschafts Hechten,Abzug der falcidiae als welche hiermit ausdrücklich verboten wird,oder sonstige Verkärtzung solche antretten worden.
Wie denn
2 ) besagte zu Erben eingesfcetzte dermalen an Leben seyende hiesige Herrn Kedici nicht nur sich zu solcher Erbantrettun; besage dos anliegenden Reverses willig erbothen; sondern aucl hierdurch die Verordnung geschiehst,dass sothanen Revers ein jeder der hiesigen He.Kedicorum Protestantischer Religion wenn selbiger auf Lübl; Sanitätsant recipirt wird,sogleich iedesmalen unterschreiben,derjenige aber so sich dessen weigert eo ipso von dem üenuss dieser meiner Stifftung ausgeschlossen seyn soll.
Damit aber sothane meine zu Ehren flottes und dem gemeinen Besten und Armuth bestimnto v ftr i asS onschaft,desto unverrückter erhalten und meiner Absicht gemäss immerfort verwaltet werden mägeiso will ich
3) das von TJraltersher stabilirto und dem Löbl: officio Sanitatis jederzeit als Beysitzer mit Boywohnende Collegi-