Gter Entwurf von 1760.
In einem Umschlag mit dar alten Kiinner 134 findet sich folgender Ehtwurf:
In Erwägung der Hinfälligloit und oftmahlen schneller Endigung dieses elenden zeitlichen Lehens,habe ich Endes unterzeich
neter Johann Christian Senckenherg mich entschlossen,über die mir i
von Gott verlehenen und hey meinem Tode etwa übrig bleibenden Habsseligkeit,mit der Hülfe Gottes,und nicht ohne Rath meiner Horrn Brüdern,dergestalt zu disponiren,dass solche zun Besten meines Vatterlandes,welchem zu nutzen nach meinen geringen Vermögen lebe und sterben will,dienen möge,
. Ich setze und ordne demnach zu meinen wahren und einigen Erben sämtliche hiesige Herrn Medicos Protestantischer Religion, also und dergestalt,dass das Collegium der Ilerrh Physicorun,welches von Alters her nach hiesiger Verfassung den engeren Ausschuss des Qantzen Corporis medici f omulirt, und Demselben als Mitglied des Löblichen Officii sanitatis vorgesetzt ist,das Direktorium der Administration meiner Verlassenschaft haben,und nach Gutfinden sich aus denen übrigen Herrn Medici solche Personen zur I'itpflege auswählen möge,welche hierzu brauchbar,gemeinnütziger Absichten seyen,und diese Arbeit gerne tibernehmen.
Es bestellet aber meine Verlassenschaft im Haus,Bibliothequo, Mineralien-Cabinot,Sunelloctile botanic?,etc.Capitalien,Baar- schaf r ten und allem deme,was meine Handbücher,und ausser diesen von meiner Hand geschriebene,besiegelte,und mit meinem Hamen unterschriebeneKachrichten geben werden,wovon meinen Herrn Col- gis- ex Phybicatu bey meinem Leben die nüthige Wissenschaft artheilen ,und oie zur Kitverwaltung erbitten will,welche ebennöB- slg bey meine i Abschoiden,ohne dass jemand,wer der auch seyn mögte,die Hände einschlagen,alssbald von allen Possession zu nehmen,und meine Leiche nach der schrifftlich verfassten Weise zu besorgen ersuche.
Die Anwendung betreffend„ ist mein Wille,das^ von der Ab-