pendio destinirt sein solle.

(4) dQr ültost9 von der Sonckenbergischen Familie, solle die Oberaufsicht Uber alles haben,dergestalt, dass Ihm alljährlich,8 Tage nach dem neuen Jahre, Relation über alles erstattet,und die Rechnungen von Ihm eingesehen werden sollen.

(5) wäre der Senior nicht in loco Franckfurt gegenwär tig,solle solches von Ihn demjenigen aus der Familie so gegenwärtig,und wann sich niemand da befände,ei­nem deseiben Bevollmächtigten übertragen werden.

(6) die Unteraufsicht aber,Führung der Rechnung,und Direction des ganzen Vorstands,wie auch den Vorschlag zu Vergebung des 3(fipendii an den Senioren versiebet derjenige von denen Physicis ordinariis,oder allen-

Nb. douceur falls sonstigen Doctoribu.» Hedicis,welche der Senior

Faniliae am tüchtigsten befinden wird, der Senior Faniliae ist angewiesen,je von 5 Jahren zu 5 Jahren den Löbl«Sanitäts-Ant,die anzeige 4 Wochen nach Noujahr,bey jedesnahliger Strafe (von) 100 Rthlr zu thun,wie es mit der Stiftung bewant,und des Stif­ters Willen befolget seye,welches Endes dann auch der Stiftungsbrief bey der Sanität deponirt,und selbe da­rüber zu halten gebeten wird.

(8) L3bl.Magistrat wäre zu bitten,diese Stiftung, als zum Besten des Fublici gerichtet,zu Öonfirniren.

TJnton von J.C.E.IIand: Copiam dedi fratri Sonatori d.ll I'ov 1754.

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Es legt ein Zettel beit *' Medici ingonia exx>loront filiolorum suorura,soll

diese Stiftung nicht als einen Brodkaä en vor ihre Einder ansä-

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hen,si vita studlia dantur I linerva, lusere oi>era,nil in tmto fit,

quod contra naturan fit.requisita Hippocratis in futuro medico

pro cai)tu

not ent .lieber dio ihrigen Eins tl er u.HandwerkoiVlernen lassen,

werd on mehrere Ehre davon haben.nam dantur in qualibet arte he;

roes.