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Addenda .

Sachse derer Medicorum «ollen eigentlich jederzeit die Ad­ministration des g&ntzen Vermögens,dse Bibliothequo etc .haben, und so deren einer mit Tode abgehet,die Übrigen fünfe einen neu- enCollegum wählen,und in dieser Wahl sonderlich darauff sehen, dass sie einen rechtschaffenen und redlichen Mann auslesen der gegen Gott und den nächsten sein Wort hält,und deren aiff die Medicinalordnung geleisteten eidlichen Pflichten sich gemäss verhält; wie ich denn weilen Herrn Dri.Hüller sieses requisitun abgeliet,da er sich in pharmaceutica und anderen Dingen contra datarn fidem melirt,vor immer ratione meiner Habseligkeit die exclusivam gehe.

Damit aber diese 6 Herrn ihre Mühe nicht umsonst thun, soll deren jeder ex maorum reditu,jährlich fünfzig reichstha- ler parcipiren.