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auch noiner Familie,im Fall sich darinnen,wie dann in dar veränderlichen Welt alles iia steigen und fallen begriffen ist, Bedürffiige finden mögten, christlich sn.Zunahmen, nach liasgabe
eines hiebeyliegenden Vor schlag«, welcher von eben der und
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Gültig, eit als dieses mein Testament seyn soll auch eben also mit meiner eignen Hand geschrieben und mit meinem Siegel versehen ist.
2) Meinen Beyden vielgeliebten Herrn Brüdern,nahmentlieh Herrn Roickshofratli Heinrich Christian von Senö&enbarg zu Wien, und Herrn Johann Erasmo Senckenberg,verschiedener Reichsständen Rath und Raths allhier, legiro ich zuxkkhhx einem Andenken Jeden eintausend, Gulden,welche sie von meinen bey Hes- sen-Darnstadt anliegenden Capitalien zu erheben haben,wobey Selbige Brüderlich ersuche die inspection u.Mitverwaltung meines zu oben gedachten guten Endzweck bestimmten Vermögens, samt dem collogio nedico gemeinschaftlicli zu übernehmen,wie solches in obengedachten Vorschlag des mehreren -enthalten ist, auch Vorsorge zu tragen,dass sothaner Aufsicht von der Familie nach Ihrem Ableben continuiret werde.
3) Heine beyden Iiägden,Anna Elisabeth Heintzin von Idstein bUrtig,und Maria Elisabeth Fommerin,von Franckfurth Hayn
/: welche letzte) ausardem annoch den meisten Thail ihres Lohns welcher baar dalieget,zu sich zu nahmen hat:/verschaffe ich Jeder fünfhundert Gulden,welche ihnen nach geöffnetem Testament sogleich ausgezahlt,auch zur Trauer Jeder fünfzig Gulden über dieses zugestellt werden sollen.
4) rill ich,dass mein Fathe,Johann Christian Senckenberg, meines geehtten Herrn Vetters Johann Henrich Senckenberg ragen- meisters zu Fridbsrg,Sohn der erste aus der Familie seyn solle, welcher zu seine., studio raodico/:denn ich alles mein Vermögen zu dem alleinigen Endzweck,dass es den Hedicinalwesen zur Beför derung gereiche,da« ArmutJi ausgenommen,anzuwenden verordne:/ wie ich solches wo mxx Gott mir das Leben fristet,selbst besorgen werde,aud diesem Fond Beyhttlf« bekomme,wobey mir express«