auszurichten, auch befugt soynjn it Zuziehung und Consens deren Beysitzer aus meiner Faraillejein oder mehrere memhra collegii, so sich in Sauf en,Huren, offenharen Betrügereyen u.anderem unor­dentlichen Lehen vertiefen,auszustossen u.des aus dieser Stifi. tung ziehenden Vortheils völlig verlustig zu machen.

Der raedicus collegii,so secretarii u.Actuarii Stelle ver­tritt, soll jährlich vor seine Utlhe in iirotocolliren u.registri- ren,üher voriges allschon regulirte Fl.50,haben.

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Project.

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Nachdem os dem Grossen Gott gefallen,mich zu zwyen mahlen in den Wittiber=stand zu versetzen,auch meine heeden Finder vor mir aus dieser Zeitlichkeit hinwegzunehnen,wob e^iich ent­schlossen, die noch übrige Zeit meines Lebens,so, wie ich jetzo stehe,hinzubringen, mir aber durch göttlichen Segen einiges Zeitliche Vermögen zugeflossen,welches gerne zu Gottes Ehren, Versorgung derer nothleidenden und Armen,insbesondere in ; .einer Vatterstadt, wie auch meiner Anverwandten angewendet wissen mögte: Als habe in Betrachtung der ungewissen 7odes-Zeit vor gut gefunden,Boy meinen anitzo,dem Höchsten sey Dank! noch völ­ligen Leibes-und Gnüthskrüfften,meine letzte Willonsverordnung oder Testament aufzurichten,welches in folgenden Punkten be­stellen solle:

l)Zu meinen Haupterben setze und ordne ich das Collegium modicui in meiner Vatterstadt Franckfurth am Hayn,dass selbiges vor Sich und Dessen Nachfolger im Amt alles mein Vermögen nach meinem Tode zu sich nehmen,die unten ausgeworffene Legata da­von entrichten,alles übrige aber zum incremanto rei nodicae in meinem Vattorland,welchem,da ich boy meinen studiis Acadeni- cis ehedossen von E..Hochfdl Rath mit einem stipondio grpsgün- stig versehen worden,ich mich zu sonderbarer Dankbarkeit ver­pflichtet eilte, anzuwenden belieben wolle, f erneres die Armen mit Rath und : adica. lenten auch Geldhülfe zu versorgen, sodann