A) Das Wohnhaus samt meinen eignen Mobilien soll zu einem be- ständigan Collegeienhauss gewidmet sajn,darinna^dia Harrn Medici nach Belieben Zusammenkünfta halt«n,und zum besten das Public! einander dia Hända biatan könne^wozu ain Vorschlag thun warda

in dan Beylagen.

Es sollan darin dia Biblioth«qu«,Botanica,Chirurgica, ivlineralia, ordentlich in aina odar mehrere Stuben rangirt,und zum Gebrauch parat gehabten werden,wozu basondara lagas anrathan will,Vor allam werden Catalogi baygalagt werden,

B) Dia Capitalien,worüber «in richtige^ Buch zu machan,und da­rüber jederzeit 4 von de*** sämntlichan collagio zu erwählenden Harrn Collagan Augustanaa Confassionis jährlich dia Verwaltung habenxk auch jedesmahl bay Abgang dam ganzen Collagio Rachnung abstallen, auch jeder vor s.iiühe bay dam Abgang 25 fl.haben sollan wollt« folgsndermassan angewendet haben:

a) Sollen salbiga so viel möglich in hiesiger Stadt odar daran Gebiet# angelegt werden,gegen reichsüblich« Interessen.

Auf einem beiliegenden Zattel finden sich folgende Notizen:

Nb. Aliquid pro pauparibus qui in vi^sunt^ aussetzen, njleine Anverwandt« odar so es seyn kann von d Nahmen voraus

zu badankenlracommandiran .

! i

Inveniant all 4 Wochen.

Jährl ein Mahlzeit halte Jur.io.

Diesem ersten Entwurf liiginiin einem besonderen Umschlag

j i

nachstehende zwei Ni'derschriftan bei:

i)

Vorschlag und Verordnung,wie mein nach meinem Abfrtfceben

zurückbleibendes Vermögen anzuwenden,statt deiner Instruction

vor das Collegium madicum allhier zu Frankfurth am Mayn,meine Harrn Brüder,und bayd^raaitiga Nachfolger .

Alldiaweilan bay Lebzeiten meines seligen Harrn Vattars und dia Zeit üb^#r,da ich als Madicus und Physicus meinem Vatterland