A) Das Wohnhaus samt meinen eignen Mobilien soll zu ainam be- ständigen Coliegei©nhaus 3 gewidmet se$n,darinnendi# Herrn Medici nach Belieben Z u sanme n ktlnf t e halten,und zum besten das Public! einander dia HErtd# hiatan könne,wozu ein Vorschlag thun ward«

*lr

in den Beylagen.

Es soll«» darin di# Bihlioth#(iu#,BotaniCft > Chirurgic&, Mineralia,ordentlich in aina oder mehrere sfuben rangirt,und zum Gebrauch parat gehegten werden,wozu besonder© leges anrathea will,Vor allem werden Cat&logi beygelegt werden,

B) Dia Capitalian,worüber ain richtig*# Buch zu machen,und da­rüber jederzeit 4 von deat sämtlichen collegio zu erwählenden Harra Collagen Augustana« Confassionis jährlich di# Verwaltung haberjsfc auch jedesmahl bey Abgang dam ganzen Collegio Rechnung ab st all an, auch j**Ger vor s.Lfüha hay dam iVbg&ng 25 fl.haben soll« wollt« f o1 g©n&#rss *n angewendet haben:

's

a) Sollen selbige so viel möglich in hiesiger Stadt oder

daran Gebiet© angelegt werden,gegen reichsöblich© Interessen.

Auf einem beiliegenden Zettel finden sich folgende Notizen:

Nb. Aliquid pro p&uperibus qui in vi sun^au33©tzen.

<ÄCtAl401Ms ?

n, Hein# Anverwandte oder so es seyn kann von d Nahmen voraus

t

zu bedenkei^recoeimandiren .

Inveniant all 4 Wochen.

JEhrl ein Mahlzeit halte Ju .io.

Diesem ersten Entwurf lieg%»in einem besonderen Umschlag ©

nachstehend© zwei Niderschriften bei:

& 1 )

Ü Vorschlag und Verordnung,wie mein nach meinem AbUttegben zurhckbleibendes Vermögen anzuwenden,statt deiner Instruction

vor das Collegium medicum allhier zu Frankfurth am Mayn 9 m#lne

H errn Brüder,und beyderseitige Nachfolger .

Alldieweilen bey Lebzeiten meines seligen Herrn Vatters un< die Zeit über,da ich als 14©&icus und rhysicus meinem Vatterland