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III.
Protokoll der Gescliäftssitzung der Gesellschaft deutscher Naturforscher und Aerzte,
abgehalten am Mittwoch, den 18. September 1895, in Lübeck.
Der Vorsitzende, Geheimer Hofrath Prof. Dr. Wislicenus, eröffnet die Sitzung 1 Uhr 55 Minuten:
Meine Herren! Die Geschäftssitzung der Gesellschaft deutscher Naturforscher und Aerzte ist eröffnet. Die Legitimation der Mitglieder ist in früheren Jahren in verschiedener Weise vorgenommen worden. Wir haben davon Abstand genommen, nur diejenigen Herren in den Saal hereinzulassen, die sich durch ihre Karten als stimmberechtigte Mitglieder legitimiren können. In anderen Fällen ist es wohl geschehen, dass die Abstimmungen nur in der Weise stattfinden durften, dass in der Hand die Mitgliedskarten erhoben wurden. Ich denke, da wir bisher schlechte Erfahrungen nicht gemacht haben, auch durchaus kein Grund vorhanden ist, weshalb irgend Jemand dje Lust haben sollte, die Mitgliedschaft bei einer solchen Abstimmung zu erschwindeln, (Heiterkeit) — so behandeln wir uns gegenseitig mit wohlwollendem Vertrauen und nehmen einfach an, dass die Herren, die an der Abstimmung nachher Theil nehmen, Mitglieder sind.
M. H.! Ich erlaube mir zunächst noch die Mitglieder des Vorstandes, auch die von Ihnen nachher neu zu wählenden, zu ersuchen, nach Schluss der Sitzung noch etwas hier zu bleiben; denn das Protokoll muss nach dem für uns geltenden Vereinsgesetze durch alle anwesenden Vorstandsmitglieder unterzeichnet werden, mit Einschluss also derjenigen Herren, die wir heute neu in den Vorstand wählen, so weit sie überhaupt am Orte anwesend sind.
Ehe wir zu den eigentlichen Gegenständen unserer heutigen Verhandlung übergehen, will ich hinzufügen, dass der Vorstand in seiner Sitzung am Sonntag beschlossen batte, den grossen Sohn dieser Stadt, Emanuel Geibel, dem sie in tiefer Pietät ein Denkmal errichtet hat, und der für uns Deutsche alle der Herold unserer Zukunft und Einheit, des Wiederemporblühens und Erstarkens deutscher Macht gewesen ist, zu ehren und einen Lorbeerkranz an seinem Denkmal niederzulegen. (Bravo.) Wir haben das gestern im Aufträge des Vorstandes, aber ich denke auch mit ausdrücklicher Uebereinstimmnng der gesammten Gesellschaft gethan.
(Bravo.)
Wir hätten nun zu unseren geschäftlichen Aufgaben zu schreiten. Damit sich indessen keine Zweifel über die Behandlung derselben ergeben, erlaube ich mir, Ihnen die Paragraphen, welche in den Statuten von den Hauptverhandlungen handeln, vorzulesen. Die Paragraphen 7, 8 und 9 lauten:
„§ 7. Die Jahresversammlung tritt in allgemeinen Versammlungen und in Abtheilungen zusammen.
Geschäftliche Angelegenheiten der Gesellschaft und Wahlen werden in besonderen Versammlungen der Mitglieder erledigt. Der Behandlung durch die Versammlung hat stets eine Vorberathung durch den Vorstand und den wissenschaftlichen Ausschuss vorauszugehen.