Die Obmänner haben ein Verzeichniß der Adressen aller Wohnungs-Inhaber eines Bezirkes, sowie aller öffentlichen Gebäude, welche sich zur Herstellung von Massenqnartieren eignen, anzufertigen; alle in einem Bezirk leerstehenden möblirten oder unmöblirten Zimmer und Wohnungen aufzuschreiben und dem Vorsitzenden des Ausschusses mitzutheilen, ebenso möblirte Zimmer, welche nur gegen Zahlung zu haben sind, mit Preisangabe und Qualitätsbezeichnung. V. j

Namen, Stand und Wohnung der Quartiergeber sind iu ein Register einzutragen; dasselbe ist dem Vorsitzenden des Ausschusses bis zum 15. April l. I. einzuliefern. 4

Die Quartiere gegen Bezahlung sollen Seitens der Ausschuß-Mitglieder für die betreffenden Be­zirke in Augenschein genommen werden,, und sind nur wohnliche Räume zu berücksichtigen. Ueber die Qualität des Quartiers ist in der Liste ein Vermerk zu machen.

Die Obmänner haben dem Vorsitzenden bis zum mitzutheilen wieviel Frage­

bogen, Anmeldeformulare sie für ihren Bezirk benöthigen, um dieselben aldann an die Wohnungsinhaber ihres Bezirkes versenden zu können.

Die Quartieranmeldelisten sollen von dem Wohnungsinhaber bis zum dem Obmann zugestellt werden.

Die eingelaufenen Quartier-Anmeldelisten sind sofort nach Straßen und Hausnummern von dem Obmann des betr. Bezirkes zu ordnen und an den Vorsitzenden bis zum abzuliesern.

Zur gleichmäßigen Durchführung werden jedem Obmann die vorgedruckten Formulare und Listen

zugestellt.

Den Bedarf an Utensilien für Einrichtung von Einzel- und Massenquartieren in einem Bezirk, haben die Obmänner bei der Materialverwaltung schriftlich einzureichen und für die empfangenen Gegenstände der Materialverwaltung Quittung zu ertheilen, während die Materialverwaltung über die zurückerhaltenen Gegen­stände ebenfalls zu quittiren hat. Gleichzeitig ist ein Verzeichniß aller event. verlorenen oder beschädigten Gegenstände einzureichen.

In jedem eingerichteten Einzel- oder Massenquartier hat ein Inventar aufzuliegen, auch ist von dem Obmann Buch darüber zu führen, welche Gegenstände in das betreffende Quartier geliefert wurden.

Der Gesammt-Wohmmgs-Ausschuß hat durch einen Aufruf in den hiesigen Blättern, sowie durch Zusendung von Circularen und Anmeldelisten die hiesige Bürgerschaft aufzufordern, Freiquartiere zur Auf­nahme der Schützen zur Verfügung stellen zu wollen. An jeden auswärtigen Schützeuverein soll ein Frage­bogen versandt werden, in welchen Namen und Stand der Schützen nach alphabetischer Reihenfolge einzu­tragen sind, auch ist in denselben eine besondere Rubrik für die Jnbiläumsschützen zu führen und ferner eine, in welcher angegeben werden soll ob der Betreffende auf ein bezahltes oder ein Freiquartier reflectirt. Diese Fragebogen sind seitens der betreffenden Vereine ausgefüllt bis zum an den Vor­

sitzenden des Wohnungs-Ausschusses zurückzusenden. Nach diesem Termin eingehende Anmeldungen können keinen Anspruch mehr auf Freiquartiere machen.

Diejenigen Wohnungsinhaber, welche die Anmeldelisten nicht zurückgeschickt haben, müssen von den Aus­schußmitgliedern persönlich besucht und um Quartiere begrüßt werden.

Im Falle der Verweigerung von Freiquartieren soll der Wohnnngsiuhaber von den ihn besuchenden Ausschußmitgliedern darum angegangen werden, einen Geldbeitrag zu leisten, welcher in eine Liste einzutragen und an den Cassierer abzuliefern ist. Derselbe hat dem Geber Quittung hierüber zukommen zu lassen.

In dem Adressenverzeichniß der Wohnungsinhaber eines Bezirkes muß der Vermerk gemacht werden, ob Quartier oder Geldbeitrag bewilligt wurde.

Von Massenquartieren ist vorerst Abstand zu nehmen und sollen dieselben nur im äußersten Noth- fall benutzt werden.

Die Quartierkarten werden nur gegen Vorzeigung und Abstempelung der Festkarte verabfolgt.

Sollten die Bezirke 19 u. 20 schließlich noch hinzugezogen werden, so sind für dieselben 2 Obmänner zu ernennen, welche jedoch für ihre Bezirke einen speciellen Ausschuß zu ernennen haben.