Organisation des Wohnnugs-Ansschnjses
für das
Neunte Deutsche Bundes- und Iubilämns-Schießen
zu
Arankfurt a. W. im Zakire 1887.
Der Wohnungs-Ausschuß besteht aus:
einem Vorsitzenden,
einem stellvertretenden Vorsitzenden,
einem Schriftführer,
einem stellvertretenden Schriftführer,
einem mit der Casfenführung betrauten Mitgliede,
sechs Mitgliedern zur Bearbeitung der Adreßbücher,
zwei Mitgliedern zur Verwaltung der Materialien, und
ans soviel Obmännern, als die Stadt und Umgegend in Bezirke eingetheilt wird,
ferner:
aus cooptirten Mitgliedern, je 3—4 für einen Bezirk, welcher je einen Obmann hat.
Der Ausschuß hält regelmäßig Sitzungen an den Mittwoch Abenden, um 8 Uhr im Nebenfaale des Börsenrestaurants, zu welchen jedesmal Einladungen erlassen werden, er bearbeitet und bereitet alle Maßnahmen vor, welche dem Centralausschuß vorgelegt werden sollen.
In dringlichen Fällen kann auch außer den bestimmten Sitzungstagen eine Obmänner-Versarnmlung einberufen werden.
Dem ersten Vorsitzenden steht die Gesammtleitung des Wohnungsansschusses in allen seinen Theilen zu; er kann noch weitere Mitglieder ernennen, eventuell sich ergebende Specialposten mit solchen besetzen; er ist berechtigt Sitzungen abhalten zu lassen, hat in Gemeinschaft mit dem Schriftführer und Cassirer das Recht über Gelder, Anweisungen. re. zu verfügen, und kann selbstständig alle diejenigen Anordnungen erlassen, welche ihm im Interesse der Sache geboten erscheinen.
Dem Schriftführer sind sämmtliche zu bearbeitende Schriftstücke zuzuweisen, insbesondere hat er bei jeder Sitzung genau Protoeoll zu führen, dieses in eine Reinschrift zu übertragen, welche in der nächsten Sitzung vorzulesen und zu genehmigen ist; aldann hat er eine Abschrift davon anzufertigen und diese mit seiner und des Vorsitzenden Unterschrift versehen alsbald an den Centralausschuß zu übersenden. Ausschreiben, Entwürfe, Vorlagen re. sind von ihm zu sichten und zu bearbeiten. Alle Verfügungen, Bekanntmachungen re. sind in Gemeinschaft mit dem Vorsitzenden von ihm zu unterzeichnen.
Im Falle der Verhinderung des ersten Vorsitzenden oder ersten Schriftführers tritt an deren Stellen der zweite Vorsitzende resp. der zweite Schriftführer, jedoch sind diese gehalten von allen ertheilten Unterschriften, getroffenen Verfügungen re. dem ersten Vorsitzenden schriftliche Mittheilung zu machen.
Dem mit der Führung der Casse betrauten Mitgliede liegt ob: sämmtliche eingehenden Gelder gegen Quittung in Empfang zu nehmen und darüber, sowie über eventuelle Ausgaben genau Buch und Rechnung zu führen, speciell sind für Zahlungen Belege beizubringen und der Abrechnung beizufügen. Der Cassirer hat alle Anweisungen, Quittungen re. in Gemeinschaft mit dem Vorsitzenden zu unterzeichnen.
Die Herren, welche die Adreßbücher zu führen haben, sind verpflichtet nach dem bewährten Kartensystem zweierlei Adreßbücher anzufertigen; das eine nach alphabetischer Ordnung der Namen der Gäste, das andere nach Straßen. Diese Arbeiten sind nach den einlaufenden Anmeldungen aus den Bezirken sortzusetzen. Die in die Adreßbücher eingetragenen Listen sind mit dem Vermerk ,,eingetragen" baldigst an den Schriftführer zurückzugeben.
Den Materiolberwaltern liegt ob: die Empfangnahme, Unterbringung, Beaufsichtigung und Vertheilung von allen Utensilien, welche von uns zur Errichtung von Einzel- und Massenquartieren in die einzelnen Bezirke geliefert werden müssen. Ueber Verwendung und Empfang derselben sind genaue Controlbücher zu führen.