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vereine wurde von dem Vereinstage zu Nürnberg die Organisation, Ausbildung und Bereithaltung tüchtiger freiwilliger Sanitätscorps be­zeichnet. Bekanntlich hatte bei dem Ausbruch des letzten großen Krieges die damals für Preußen erlassene Instruktion für das Sanitätswesen der Armee im Felde, die auch für die Thütigkeit unserer Hülssvereine maßgebend war, die Mitwirkung solcher freiwilligen Sanitätscorps in Feindesland und in der Nähe der fechtenden Heere nicht nur nicht in Aussicht genommen, sondern hatte dieselbe hiervon sogar bestimmt aus­geschlossen. Schon die ersten großen und mörderischen Schlachten dieses Krieges jedoch ließen bald das Unzweckmäßige, ja Fehlerhafte solcher Beschränkung erkennen, und heute dürfte wohl in allen Kreisen Erfahrener die Ansicht allgemein verbreitet sein, daß in einem künftigen Kriege der Thätigkeit, wie der freiwilligen Hülfsvereine überhaupt,- so namentlich auch der freiwilligen Sanitäts- und Krankenträger-Corps ein viel größerer und bedeutenderer Wirkungskreis zu eröffnen sein wird, als dies bisher der Fall war. Ebenso fest aber dürste auf der anderen Seite auch die Ansicht stehen, und auf dem Vereinstag zu Nürnberg sprachen sich alle, die darüber während des letzten Krieges eigene Erfahrungen hatten sammeln können, auf das Entschiedenste dahin aus, daß die unerläßliche Vorbedingung eines solchen erweiterten Wirkungskreises der freiwilligen Sanitätscorps, neben tüchtiger Vorbildung der Einzelnen, vor allem eine viel bestimmtere und festere Organisation solcher Sani­tätscorps, sowie ein enger Anschluß an die verschiedenen Truppenkörper, Armeecorps und Divisionen sei, und daß überhaupt die Freiwilligkeit solcher Sanitätscorps nur darin bestehen könne, daß es jedem Einzelnen frei steht, ob er die mit diesem Sanitätsdienst nothwendig verbundenen Verpflichtungen übernehmen will oder nicht, daß aber den einmal über­nommenen Verpflichtungen auch streng und pünktlich Folge geleistet werden müsse.

Wie nun diese Organisation der freiwilligen Sanitätscorps für die Zukunft sich gestalten wird, läßt sich heute noch nicht sagen. Es werden hierüber, in Folge der auf dem Nürnberger Vereinstag gefaßten Beschlüsse, Verhandlungen des Central-Comitö's sämmtlicher deutscher Hülfsvereine mit den betreffenden Militärbehörden gepflogen, und es wird abzuwarten sein, welche Veränderungen in der Instruktion für das Sanitätswesen der Armee im Felde in Bezug hierauf werden getroffen werden. NW unerwähnt wollen wir jedoch hier lassen, daß das Großherzogthum Baden auch hierin, wie im Jahre 1859 schon mit der Bildung seines Krankenpflegerinnen-Jnstituts, muthig voran­gegangen ist, indem der Carlsruher Männer-Hülfsverein bereits die Statuten seines freiwilligen Krankenträgercorps veröffentlicht hat, die