Der physikalische Verein wurde den 24. October 1824 ge­gründet. Das Lokal desselben war ursprünglich in dem Hause des Herrn J. V. Albert, Gr. 24; wurde aber durch Vertrag mit der Dr. Senckenbergischen Stiftungsadministration vom 7. August 1834*) in das Lokal des Dr. Senckenbergischen Instituts verlegt. Da die früheren Statuten**) durch die Ver­änderung der Verhältnisse des Vereins ihre Anwendbarkeit zum grössten Theile verloren hatten, so sind dieselben in der Gene­ralversammlung vom 20. Mai 1836 aufgehoben, die nachfolgen­den angenommen, und deren Druck und Vertheilung an die Mit­glieder beschlossen worden.

Zweck des Vereins.

Der Zweck des Vereins ist allgemeinere Verbreitung phy­sikalischer und chemischer Kenntnisse in theoretischer und prak­tischer Beziehung, durch Beförderung und Anregung wissen­schaftlicher Forschungen, durch gegenseitige Mittheilungen und Besprechungen in den Versammlungen, und durch gemeinsame Arbeiten.

MitgUeder.

§ 2 .

Der Verein besteht aus wirklichen, correspondirenden und Ehrenmitgliedern.

*) 8. Frankfurter Jahrbücher, Bd. 4. 8. 289. Er ist am Schlüsse dieser Statuten abgedruckt.

**) 8. Frankf. Jahrb. Bd. 2. 8. 239. 240.