den Verwiiltmigs - Ausschuß
der
Nnterstühmigs - Kasse für die Frankfurter Bierbrauer - Genossenschaft
hier.
Frankfurt a. M., den 21. April 1865.
2^ie Unterzeichnete Administration des Vr. Senckenberg'schen Bürger-Hospitals hat in ihrer jüngsten Sitzung Einsicht von den Statuten genommen, welche Ihre Genossenschaft in ihrer General- Versammlung am 6. Januar für ihre Unterstützungskasse genehmigt hat.
Das Wohlwollen, welches Ihre Genossenschaft in diesen Statuten für die unserer Verwaltung anvertraute segensreiche Stiftung bethätigt, hat uns mit dem größten Danke erfüllt, und gerne erklären wir uns bereit, nach Maßgabe der 'Bestimmungen des § 4 der Statuten die Widmung des Genossenschafts- Vermögens für das Bürger-Hospital anzunehmen und unter treuer Beobachtung der gemachten Auflage nach dem Willen der Schenker zu verfahren.
Indem wir Ihnen diese Annahme ausdrücklich beurkunden, stehen wir auch nicht an, unter ergebenster Bezugnahme auf § 12 Ihrer Statuten es auszusprechen, daß wir (ohne eine juristische Verbindlichkeit zu übernehmen) eintretenden Falls bei Vergebung von Pfründnerstellen unter sonst gleichen Voraussetzungen die jetzigen Mitglieder der Unterstütznngskasse und auch deren Nachkommen vorzugsweise berücksichtigen werden.