(Abschrift.)
An
Wohllöbliche Administration
des
»> Senckenbergischen Bürger-Hospitals
dahier.
Frankfurt a. M-, den 9. Februar 1865.
In Auftrag hiesiger Bierbrauer-Genossenschaft beehre ich mich, Ihnen die in deren General-Versammlung vom 6. Januar 1865 berathenen und vorbehaltlich Ihres Einverständnisses genehmigten Statuten einer Unterstützungskasse zur gefälligen Kenntniß zu unterbreiten.
Nach Inhalt des § 4 dieser Statuten ergeht daher an ver- ehrliche Administration die ergebene Bitte:
„die Ihrer Stiftung zugedachte Schenkung unter den darin getroffenen Bestimmungen geneigtest anzunehmen, und mir hierüber eine schriftliche Erklärung gefälligst zukommen zu lassen."
Im Fall verehrliche Administration geneigt wäre, dermalen der Bierbrauer-Genossenschaft einen ersten Jnsatz von fl. 10.000 zu cediren, und sie hiergegen den Betrag von fl. 9,600 in Frankfurter Obligationen zu dem Normalwerthe übernehmen wollte, so bin ich ermächtigt, die weiteren fl. 400 in baar daraufzulegen. Dadurch würden alle etwaige Anträge von Mitgliedern der Kasse bezüglich der vorläufigen Kapitalanlage wegfallen.
Ihrer geehrten Rückäußerung entgegensehend, zeichnet mit voükommner Hochachtung ergebenst
I. Ph. Schwager,
Kassierer der Unterstützungslasse der Frankfurter Bierbrauer - Genossenschaft.