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§ 12 .
Indem die Bierbrauer-Genossenschaft der so wohlthätigen Or. Senckenbergischen Stiftung für das Bnrgerhospital mit gutem und ergebenen Willen auf den eintretenden Fall des § 4 die Verehrung des nicht unansehnlichen Kapitals der Unterstützungs- Kasse macht, gestattet sich die Genossenschaft der Bierbrauer zugleich, die Hoffnung auszusprechen, daß die Administration des vr. Senckenbergischen Bürgerhospitals im eventuellen Falle bei Vergebung neuer Pfründnerstellen die jetzigen Mitglieder und auch deren Nachkommen in entsprechender Weise berücksichtigen werde.
^ Frankfurt a. M., den 6. Januar 1865. ^ -H . L. - Ju n g. —
W. Meß senior. _P«o Wilhelm Hölz.
3 ff' JJf. M. Rodenhausen.
A. Haldy. 0^- ^ HM kich Hch .,
7V J$. W. Schneider, jf ^Aoh. Gerh. Henrich. Justus Reutlinger.
B. Leschhorn. Reutlinger.
4- ^ W . I. Amc is7-f- ^^Johann Jakob Eifer. ^^T^ohann Joseph Müller. ^z^Joh. Georg Scherer. ^sTÄoh. Aug. Stadler.
&/ "5* Balthasar Clauer.
^ Joh. Georg Hoffmann.
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Sv I. W. Wilcke.
/A JE$. G. Schwager.
Ar 3m tgr ^/Ph. Weber.
^ Joh. - W i ch. Ehrisü
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^Iustinian Clauer.
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Leorg Bär.
G r org Wilhelm Flch fumor . 1 B. - Schäs e r. .
^W. Greb^.
4 Feuerbach.
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Joh. Georg Hk y l Wittw e.