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§ 12 .

Indem die Bierbrauer-Genossenschaft der so wohlthätigen Or. Senckenbergischen Stiftung für das Bnrgerhospital mit gutem und ergebenen Willen auf den eintretenden Fall des § 4 die Verehrung des nicht unansehnlichen Kapitals der Unterstützungs- Kasse macht, gestattet sich die Genossenschaft der Bierbrauer zu­gleich, die Hoffnung auszusprechen, daß die Administration des vr. Senckenbergischen Bürgerhospitals im eventuellen Falle bei Vergebung neuer Pfründnerstellen die jetzigen Mitglieder und auch deren Nachkommen in entsprechender Weise berücksichtigen werde.

^ Frankfurt a. M., den 6. Januar 1865. ^ -H . L. - Ju n g.

W. Meß senior. _P«o Wilhelm Hölz.

3 ff' JJf. M. Rodenhausen.

A. Haldy. 0^- ^ HM kich Hch .,

7V J$. W. Schneider, jf ^Aoh. Gerh. Henrich. Justus Reutlinger.

B. Leschhorn. Reutlinger.

4- ^ W . I. Amc is7-f- ^^Johann Jakob Eifer. ^^T^ohann Joseph Müller. ^z^Joh. Georg Scherer. ^sTÄoh. Aug. Stadler.

&/ "5* Balthasar Clauer.

^ Joh. Georg Hoffmann.

Jf. %T-»

Sv I. W. Wilcke.

/A JE$. G. Schwager.

Ar 3m tgr ^/Ph. Weber.

^ Joh. - W i ch. Ehrisü

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Wg ^ZEI. »

^Iustinian Clauer.

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Leorg Bär.

G r org Wilhelm Flch fumor . 1 B. - Schäs e r. .

^W. Greb^.

4 Feuerbach.

" fc v. Schmidt.

Joh. Georg Hk y l Wittw e.