Die für die Entseuchung zu vereinnahmenden Gelder sind an jedem Montage, und- zwar Nachmittags, an den Vorsteher des Polizei-Bureaus abzuliefern.

Die Abschätzung des benutzten Kannnerraumes ist gewissenhast vorzunehmen.

Die Kleidungsstücke von Hebammen, welche in ihrer Thätigkeit einen Fall von Kindbett­sieber haben und aus sanitäts-polizeiliche Anweisung, nur weitere Uebertragnng zu verhüten, die Kleider in der gedachten Kammer entseuchen muffen, werden gebührenfrei entseucht.

4. Die zngebrachten Gegenstände sind in dein Raume, in welchem die Kammer steht, sogleich unterznbringen, auch ist strenge darauf zu halten, daß dieselben nicht durch das Barackenlazareth geschafft werden, sie sind vielmehr ans dem östlich an der Baracke ent­lang führenden Wege zuzubringen.

5. Die Entseuchung in der Kanuner ist so zu handhaben, daß die Gegenstände entweder mit ihrer Umhüllung in dieselbe hineingeschoben werden, oder an den Haken des ausziehbaren Gestelles befestigt und mit diesem'zurückgeschoben werden. Alsdann wird die Thür fest verschlossen und hierauf erst wenig und mir allmählich mehr Dampf durch das Dampf-Einströmnngs-Ventil aus dem Dampfkessel in die Kammer gelassen. Erst wenn letztere vollständig mit Dampf gefüllt ist, was sich zeigt, wenn ans der bis dahin offen gehaltenen Klappe recht viel Dampf entweicht, ist diese zu schließen.

Nachdem das Anßenthermometer mindestens 100° 0. erreicht hat, müssen die'Gegen­stände noch IVa bis 1 3 A Stunden im Apparate verbleiben. Es ist darauf zu achten, daß während dieser Zeit das Thermometer niemals weniger als 100° 0. anzeigt.

Ist die Entseuchung vollendet, dann wird erst die Klappe gelüftet, aber nicht offen gelassen. (Es soll nur der in der Kammer etwa befindliche geringe Ueberdruck schwinden.) Die Kammer wird darauf geöffnet und dann das Dampsventil geschlossen. Das Heraus­nehmen und Durchlüften der entseuchten Gegenstände muß hieraus sehr rasch geschehen, damit der den Sachen noch anhaftende Dampf nicht in diesen condensirt, sondern von der Lust verzehrt wird. . Geschieht dieses nicht, dann bleiben die Gegenstände, je nach dem die Arbeit schnell oder langsam ausgeführt wird, feucht bis naß. Eine Nachtrock- nnng der entseuchten Sachen kann stets und unter allen Umständen vermieden werden.

6. Die entseuchten Gegenstände sind sogleich in dem in der nordöstlichen Ecke des Barackenlazareths befindlichen Raume zum Zwecke der Abtrocknung anfznstellen bezw. auf- znhängen und von hieraus an die Eigenthümer zurückzngeben.

7. Im Entseuchungsraume hat der Wärter für die größte Reinlichkeit zu sorgen, ferner hat derselbe jedesmal nach geschehener Arbeit seine Hände in einer 2proc. Karbol- lösnng mit Zusatz von Vsproc. roher Salzsäure zu reinigen und den bei der Thätigkeit zu tragenden Mantel mit obiger Lösung mittelst eines Schwammes jedesmal abzuwaschen und im gedachten Raume zu belassen.

Dortmund. 22. Februar 1889.

Aie H'olizei-Merivaktung.

Schmieding, Oberbürgermeister.

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Druck vrn (5. V. Jiriutr in Drrnnunr.