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f. Die Entscheidung des Preisgerichts verpflichtet den Verwaltungsrath der Gesellschaft in keiner Weise bezüglich der Ausführung der als preiswürdig erkannten Pläne. Vielmehr behält er sich das Recht vor, über dieselben beliebig zu verfügen, sie ganz oder theilweise durch die eigenen Techniker zur Ausführung zu bringen, oder auch geeigneten Falls deßhalb mit dem Verfertiger derselben in Unterhandlung zu treten.
Frankfurt a. M., den 8. October 1860.
Der Verwattungsrath.
In dessen Namen:
G. Scherbius.
Kittfteiner'sche Buchdruckerei in Hanau.