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Als Maßstab ist den Plänen der englische Fuß zu Grunde zu legen, wovon 3 ,2809 auf 1 Meter gehen. Außerdem ist den Plänen ein Maßstab in Frankfurter Fußen beizufügen, wovon 3,513574 auf 1 Meter gehen.
Ferner sind hinzuzufügen:
f. eine Beschreibung der Pläne, welche die Entwickelung und Begründung der gewählten Größenverhältniffe rc. der Bauten und Apparate zu enthalten hat;
g. ein Kostenanschlag über die Herstellung der ganzen Anlage, vorzugsweise der Erzeugungs-, Neinigungs- und Vertreibungs-Apparate und der Röhrenleitung.
Als ein wesentliches Erforderniß bei Beurtheilung der Pläne muß die zweckmäßige und geeignete Anordnung und Vertheilung der Gebäude und Gasbehälter mit Rücksicht auf die im Abschnitt 2 und 3 dieses Programms enthaltenen Bestimmungen, sowie eine praktische, angemessene Stellung und Construction der Apparate auf Grund der neuesten und bewährtesten Erfahrungen bezeichnet werden. — Die Anforderungen unter o und ä (Riste der Wohnungen und Faxaden- Aufrisse), sowie unter g (Kostenanschlag) sind weniger wesentlich und von untergeordneter Bedeutung.
7. Loncurrenz - Bedingungen.
a. Die Concurrenz findet nur unter einer beschränkten Zahl von Technikern Statt, welche hierzu von dem Verwaltungsrathe der Gesellschaft besonders eingeladen wurden.
b. Jede Arbeit ist in ihren einzelnen Theilen mit einem Zeichen oder Motto zu versehen, in eine Rolle, welche die gleiche Bezeichnung führt, zu verschließen, sowie mit einem versiegelten Schreiben zu begleiten, welches dieselbe Bezeichnung als Aufschrift trägt, und dessen Inneres Namen und Wohnort des Verfasters enthält.
e. Die Pläne sind spätestens bis zum 15. Januar 1861 an den Präsidenten des Ver- waltungsrathes, Herrn Gustav Scherbius zu Frankfurt a. M., einzusenden. Später eingehende Pläne können nicht berücksichtigt werden.
d. Die eingegangenen Pläne werden einem aus drei anerkannt tüchtigen, unbetheiligten Gasfachleuten bestehenden Preisgericht zur Beurtheilung übergeben. Dasselbe erkennt über den technischen Werth der Arbeiten vom Standpunkte des praktischen Betriebs auf Grund des vorliegenden Programms, und bezeichnet sowohl den besten preiswürdigen, als auch den zunächst stehenden zweitbesten Entwurf dem Verwaltungsrathe der Gesellschaft.
e. Eine jede der eingegangenen Arbeiten wird mit fl. 250 vom Verwaltungsrathe honorirt, wofür dieselbe Eigenthum der Gesellschaft wird. Außerdem erhält diejenige Arbeit, welche von dem Preisgericht als die beste, preiswürdigste erkannt wurde, eine Prämie von fl. 1000, und die als die zweitbeste erkannte eine Prämie von fl. 500 Südd. Währ.