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Nachdem der Hilfsbibliothekar Ph°Thorn zum 31« März ds.Js.gekündigt hat und Herr Professor Dr.M*Möbius seine Stelle als Bibliothekar an der Senckenbergischen Bibliothek zum gleichen Zeitpunkt niederlegen wird, um sich ausschliesslich der Direction des Botanischen Santens zu widmen,beabsichtigt die Administration,die Anstel lungsVerhältnisse der Bibliothekbeamten neu zu regeln .
Entgegen der seitherigen Gepflogenheit, die Bibliothekare im Nebenamt zu beschäftigen und ihnen einen im Hauptamt stehenden Hilfsbibliothekar beizugeben, ist es notwendig,zwei Beamte im Hauptamt anzustellen und zwar einen akademisch-gebildeten Beamten als B ibliothekar und einen kaufraännisch-buchhändleriseh-gebildeten Beamten als Bibliotheksekretär . Aus Gründen der Zweckmässig keit ist es geboten, beide Beamten unter den gleichen Bedingungen anzustellen,wie sie für die entsprechenden Beamtenkategorien an der hiesigen Stadtbibliothek und an den staatlichen Bibliotheken üblich sind.
Danach beläuft sich das Gehalt des Bibliothekars auf M.4300- —• ,steigend von drqj. zu drei Jahren zunächst dreimal um je M.400.,dann drei mal um je M o 3Q0. bis nach 18 Dienstjahren das Höchstgehalt von M.6400.—. erreicht ist.Das Gehalt des Sekretärs beträgt M.2700..—>. und steigt alle drei Jahre um je M.300.—.bis zum Höchstgehalt von M-48G0. —. nach 21 Dienstjahren. Für den Sekre tär ivommt ein Mietzuschuss (bei 1 und 2 Kindern unter 18
Jahren