rankfurt a. M.,

ämini/tratiON

der

enclreri^ergi/ch

r-n^j&r-'

190

Nachdem der Hilfsbibliothekar Ph°Thorn zum 31« März ds.Js.gekündigt hat und Herr Professor Dr.M*Möbius seine Stelle als Bibliothekar an der Senckenbergischen Bibliothek zum gleichen Zeitpunkt niederlegen wird, um sich ausschliesslich der Direction des Botanischen San­tens zu widmen,beabsichtigt die Administration,die Anstel lungsVerhältnisse der Bibliothekbeamten neu zu regeln .

Entgegen der seitherigen Gepflogenheit, die Bibliothekare im Nebenamt zu beschäftigen und ihnen ei­nen im Hauptamt stehenden Hilfsbibliothekar beizugeben, ist es notwendig,zwei Beamte im Hauptamt anzustellen und zwar einen akademisch-gebildeten Beamten als B ibliothe­kar und einen kaufraännisch-buchhändleriseh-gebildeten Be­amten als Bibliotheksekretär . Aus Gründen der Zweckmässig keit ist es geboten, beide Beamten unter den gleichen Be­dingungen anzustellen,wie sie für die entsprechenden Be­amtenkategorien an der hiesigen Stadtbibliothek und an den staatlichen Bibliotheken üblich sind.

Danach beläuft sich das Gehalt des Bibliothe­kars auf M.4300- ,steigend von drqj. zu drei Jahren zu­nächst dreimal um je M.400.,dann drei mal um je M o 3Q0. bis nach 18 Dienstjahren das Höchstgehalt von M.6400.. erreicht ist.Das Gehalt des Sekretärs beträgt M.2700..>. und steigt alle drei Jahre um je M.300..bis zum Höchst­gehalt von M-48G0.. nach 21 Dienstjahren. Für den Sekre tär ivommt ein Mietzuschuss (bei 1 und 2 Kindern unter 18

Jahren