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und eS wird über dieselbe ein gedruckter Scbein ausgeferti, get, gegen welchen für jedes einzelne Collegium, worauf die Gestattung sich.erstreckt. Fünf Gulden, ferner aber eine Pedellengebühr von »5 Kreuzern bezahlt werden muß.
Die Aufsicht für Erhaltuna guter und edler Sitten am Lyceum theilen sämmtliche Professoren. Ueber die bei der Lehranstalt in Hinsicht der Ordnung und Ruhe zu befolgen/ den Maaßrcgeln verfügen die Difclpliuar-Gesetze das Er/ forderliche. Diese, auch die einzelne Vorlesungen besuchenden Nicht-Lyceisten verbindenden, Disciplinar-Gesetze find im Local der Anstalt angeheftet, und werden zu Anfang eines jeden Semesters den versammelten Lyceisten vorgelesen.
Da eine unausgesetzte, sich gleich bleibende Thätkgkeit die fruchtbarste Quelle guter Sitten ist, so wird auf der; fleißigen Besuch der Vorlesungen mit besonderer Strenge gehalten. Die Abwesenden werden in jeder Lection von den Professoren ausgezeichnet, und die Liste derselben, mit etwaigen Bemerkungen, am Ende der Woche dem Director zugestettt, welcher daraus eine Monatliste verfertigt, und sie dem Conferenz / Protokolle beifügt.
Damit der innere Zusammenhang und gute Bestand der Lehranstalt fortwährend gesichert bleibe, versammeln sich sämmtliche Professoren des Lyceums monatlich in einer Couferenz, aus deren Berathungskreise Nichts ausgeschlossen ist, was auf Verbesserung des Institutes, auf Disciplin, \