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der eigentlichen Berufswisseufchaft wird das Lyceum als eine Uebergangsanftalt gestellt, woran die höheren Erkenntnißr kräfte gebildet und geübt, die bisher im jugendlichen Geiste nur dunkel gefühlten und bewußtlos ausgeübten Gesetze eineS natürlich guten Geschmackes, Herzens und Verstandes zu hellem Bewußtseyn gebracht, bis in ihren Ursprung ver« folgt, und in ihrem systematischen Zusammenhänge darge, stellt, das eigentliche Wesen der wissenschaftlichen Behänd« lung eines Gegenstandes theils theoretisch, theils praktisch erläutert, die physische Weltordnung in der Beschreibung und den gesetzmäßigen Erscheinungen der natürlichen Dinge, und die sittliche in dem Gauge der Geschichte der Menschheit, nachgewiesen, und der Geist zu universellen Ansichten der Welt und des Lebens angeleitet werden soll. Dabei wird das so vielseitig auf Veredlung des Geschmacks, der Gestn« nung und der Sprache wirkende Studium der alten claffi« schen Lr'tteratur fortgesetzt und vervollständigt.
Die dem aufgestellten Zwecke gemäß zu behandelnden Lehrgegenstände sind: Logik; Metaphysik; Moralphilosophie in ihrem allgemeinen und angewendeten Theile; Aesthetik; reine und angewandte Mathematik; Naturgeschichte; Natur« lehre; Weltgeschichte; Geschichte der philosophischen Systeme; Encyclopädie; Alterthumskunde und alte Litteratur. Der Lehrplan bestimmt folgende Behandlungsart dieser Lehrgegen« stände.
Dem Vortrage der Logik geht eine psychologische Zer« glicderung der Erkenntniß»Vermögen voraus. Alsdann wm