Abschrift !
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Uebereinkunft
Zwischen dem General-Kurator des öffentlichen Unterrichtes einer Seite , und der Administration des Senckenbergischen Stiftes anderer Seite , zur Benutzung des besagten Stiftes für die medizi nisch-chirurgische Spezial-Schule in Frankfurt.
I.
Die Senckenbergische Stiftungs Administration überlässt der von Seiner Königlichen Hoheit ihrem gnädigsten Souveräne neu zu gründenden medizinisch-chirurgischen Schule,wodurch der vaterstädtischen Stiftung des Doktors Senckenberg seel.zum Behufe des medizinischen Unterrichtes ,eine dem Umfange der Heilwissenschaften und den Bedürfnissen des Grossherzogtumes entsprechende Erweiterung gegeben werdeh soll, dag anatomische Theater , dem botanischen Garten und mehrere zu Lehrsälen einzurichtende Zimmer in dem Stiftsgebäude zur unent - geltlichen Benutzung mit Vorbehalt des Eigentumsrechtes.
II.
Die Veränderungen und Erweiterungen,welche nach dem übergebenen Risse und Bau-Ueberschlägen des Herrn Baurates Hess an dem anatomi - sehen Theater vorgenommen werden sollen,sowie die Herstellung der unten näher zu bezeichnenden Lehrsäle übernimmt die Administration nach der gemachten Vorlage besagten Baumeisters auf ihre Kosten und dass darauf verwendete Kapital verzinset die medizinisch-chirurgische Schu le mit fünf Prozenten.
III.
Das Ameublement der Lehrsäle mit Tischen und Bänken wird auf
Rechnung der medizinisch-chirurgischen Schule hergestellt und unter halten.
IV.
Die Obliegenheit zur Unterhaltung der Senckenbergischen Stifts
gebäude