Abschrift !

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Uebereinkunft

Zwischen dem General-Kurator des öffentlichen Unterrichtes einer Seite , und der Administration des Senckenbergischen Stiftes anderer Seite , zur Benutzung des besagten Stiftes für die medizi nisch-chirurgische Spezial-Schule in Frankfurt.

I.

Die Senckenbergische Stiftungs Administration überlässt der von Seiner Königlichen Hoheit ihrem gnädigsten Souveräne neu zu grün­denden medizinisch-chirurgischen Schule,wodurch der vaterstädtischen Stiftung des Doktors Senckenberg seel.zum Behufe des medizinischen Unterrichtes ,eine dem Umfange der Heilwissenschaften und den Bedürf­nissen des Grossherzogtumes entsprechende Erweiterung gegeben werdeh soll, dag anatomische Theater , dem botanischen Garten und mehrere zu Lehrsälen einzurichtende Zimmer in dem Stiftsgebäude zur unent - geltlichen Benutzung mit Vorbehalt des Eigentumsrechtes.

II.

Die Veränderungen und Erweiterungen,welche nach dem übergebenen Risse und Bau-Ueberschlägen des Herrn Baurates Hess an dem anatomi - sehen Theater vorgenommen werden sollen,sowie die Herstellung der un­ten näher zu bezeichnenden Lehrsäle übernimmt die Administration nach der gemachten Vorlage besagten Baumeisters auf ihre Kosten und dass darauf verwendete Kapital verzinset die medizinisch-chirurgische Schu le mit fünf Prozenten.

III.

Das Ameublement der Lehrsäle mit Tischen und Bänken wird auf

Rechnung der medizinisch-chirurgischen Schule hergestellt und unter halten.

IV.

Die Obliegenheit zur Unterhaltung der Senckenbergischen Stifts

gebäude