Handlungen
und
Urkunden.
Gebühren
Ausnahmen
ständige
^ /
steigende
Modifikationen.
Gesellschafts-Vertrag ......
fl. kr. i. Z0
v. Hundert
Nämlich wenn keine Schuldverschreibung, Löschung oder Uebertrag von Eigenthümlichkeiten unterliegt.
Gutachten,.rechtliches (consuitation) . .
— 30
Güter- Abtretung, freywillige, eines Schuldners an seine Gläubiger zur Ver. ganthung .
2. 30
Wenn aber dadurch unmittelbar das Eigenthum übergeht . . . »
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4.
Modisizirt auf 3 Prozent;
Gezwungene Guts-Entsetzung .
2. 3°
— —
Gutheisen der Friedensrichter
Derjenigen Urkunden, worauf zum ' Personal-Arrest vorgeschritten werden kann . ..
— 30
Gutsprechen für einen Bürgen ....
- 30
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H.
Handels- Effekten (ekkets negociables)
Wechsel vom Allslande, oder von einem auf den anderen Wechselplatz gezogen, ihre Jndossirung und Zah lungsbescheinigung.
V
Frei»
Alle übrige Wechselbriefe, Kassenscheine, Anweisungen und die Pa piere überhaupt, die sich in Geld umsetzen lassen.
7 *
Dürfen jedoch erst mit dem Proteste einregistrirt werden.
Handschrift (biliets)
als Schuldverschreibung . . .
i.
auf Ordre ausgestellt ....
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7
auf den Inhaber.
1.
Hinterlegung
einer Urkunde bey öffentlichen Beamten, in Kanzleyen und Archiven
— 3 o
Einer Geld-Summe oder einer beweglichen Sache, soferne keine Schuld dadurch gelöscht wird, eben so die Bescheinigung des Rückempfangs .
Zo
Die Bescheinigung hinterlegten Gel. des bey Privaten, woraus eine Schuldverschreibung entsteht . .
1.
Hinterlegung bey der Friedens - Po- tizey- oder Rüge-Gerichts-Kanzley
— 30
Bey dem Zivil- oder Handels-Ge- richk . ...
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