Handlungen

und

Urkunden.

Gebühren

Ausnahmen

ständige

^ /

steigende

Modifikationen.

Gesellschafts-Vertrag ......

fl. kr. i. Z0

v. Hundert

Nämlich wenn keine Schuldverschrei­bung, Löschung oder Uebertrag von Eigenthümlichkeiten unterliegt.

Gutachten,.rechtliches (consuitation) . .

30

Güter- Abtretung, freywillige, eines Schuld­ners an seine Gläubiger zur Ver. ganthung .

2. 30

Wenn aber dadurch unmittelbar das Eigenthum übergeht . . . »

>

4.

Modisizirt auf 3 Prozent;

Gezwungene Guts-Entsetzung .

2. 3°

Gutheisen der Friedensrichter

Derjenigen Urkunden, worauf zum ' Personal-Arrest vorgeschritten wer­den kann . ..

30

Gutsprechen für einen Bürgen ....

- 30

H.

Handels- Effekten (ekkets negociables)

Wechsel vom Allslande, oder von einem auf den anderen Wechselplatz gezogen, ihre Jndossirung und Zah lungsbescheinigung.

V

Frei»

Alle übrige Wechselbriefe, Kassen­scheine, Anweisungen und die Pa piere überhaupt, die sich in Geld umsetzen lassen.

7 *

Dürfen jedoch erst mit dem Proteste einregistrirt werden.

Handschrift (biliets)

als Schuldverschreibung . . .

i.

auf Ordre ausgestellt ....

7

auf den Inhaber.

1.

Hinterlegung

einer Urkunde bey öffentlichen Be­amten, in Kanzleyen und Archiven

3 o

Einer Geld-Summe oder einer beweglichen Sache, soferne keine Schuld dadurch gelöscht wird, eben so die Bescheinigung des Rück­empfangs .

Zo

Die Bescheinigung hinterlegten Gel. des bey Privaten, woraus eine Schuldverschreibung entsteht . .

1.

Hinterlegung bey der Friedens - Po- tizey- oder Rüge-Gerichts-Kanzley

30

Bey dem Zivil- oder Handels-Ge- richk . ...