LO

Handlungen

und

Urkunden.

Gebühren

/

Ausnahmen

ständige

steigende

M 0 d i f j k a t i 0 n e n.

st. kr.

v. Hundert

' 1

Erbschaft in gerader Linie

Än unbeweglichem Gute . .

^'

r.

' Von Ehegatten

an beweglichem Gute . . .

'

an unbeweglichem Gute ... Von Seitenverwandten u. Fremden

2'/-

an beweglichem Gute ....

* %

Hstödistzirt bei Serkettverwandten auf 4 Prozent.

an unbeweglichem Gute . .

Erbverträge (Institution contiactuelle)

(

5 -

indem solche bedingt sind . . . Sind solche in den Ehepakten enthal-

u 30

*

ten, so wird die Gebühr noch beson-

ders erhoben^

Erbieten/ Därbietung einer baaren Zahlung,

wenn solche angenommen wird

Als Quittung ^

Wenn eine Schuld dadurch begrün-

V*

det wird . . ; . i ; i .

-i

u

Wird die Zahlung nicht angenommen

30

Erklärung, jede einfache . ; ;

Erklärungdes Nichtanerkennens fremder Hand­lung und Vertretung (desaveu)

-Ji. 30

f

V0r dem Friedens- Polizey» und

Rüge-Gerichte . ^ «

' >30

Vor dem Zivil- u. HandelsvGerichte

I.

*

Erklärung der Nichtgemeinschaft der Güter

- Zo

- -*

Erklärung einer Urkunde als unächt in der

Gerichts-Kanzley ; * . . ;

30

Erlassung einer Schuld für Empfangen (a&

ceptilation) als Quittung . .

%

Erlaubniß/ richterliche, zur Anlegung des Be­schlags/ Auspfändung oder Verkauf

des Pfands. ; ..... ;

r.

Erlöschung der Instanz (perfemtion dinstance)

erkannt vom Zivil-Gerichte . .

I. go

Ä

Ermächtigung der Ehefrau (autorisation)

-- gc>

Ernennung der Vormünder . * . . .

r.

.

der Euratoren ......

i. ^

.

der Sachverständigen ....

30

Erneuerung der ständigen Pacht- undZinö- verträge durch Anerkenntniß der

Erben (titres nouvels) i . .

3 ö

Wenn der Grundvertrag nicht einre-

giftrirt ist/ so wird die Gebühr davon

gefordert.

Wenn Packt und Zins-Ruckstande

dabty gelöscht werden . . . ,.

7 .