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Handlungen
und
Urkunden.
Gebühren
/
Ausnahmen
ständige
steigende
M 0 d i f j k a t i 0 n e n.
st. kr.
v. Hundert
' 1
Erbschaft in gerader Linie
Än unbeweglichem Gute . • .
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r.
' Von Ehegatten
an beweglichem Gute . . .
'
an unbeweglichem Gute ... Von Seitenverwandten u. Fremden
2'/-
an beweglichem Gute ....
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* %
Hstödistzirt bei Serkettverwandten auf 4 Prozent.
an unbeweglichem Gute . .
Erbverträge (Institution conti’actuelle) ■
(
5 -
indem solche bedingt sind . . . Sind solche in den Ehepakten enthal-
u 30
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ten, so wird die Gebühr noch beson-
ders erhoben^
Erbieten/ Därbietung einer baaren Zahlung,
wenn solche angenommen wird
Als Quittung ^
Wenn eine Schuld dadurch begrün-
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det wird . . ; . i ; i .
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u
Wird die Zahlung nicht angenommen
— 30
Erklärung, jede einfache . ; ; • • •
Erklärungdes Nichtanerkennens fremder Handlung und Vertretung (desaveu)
-Ji. 30
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V0r dem Friedens- Polizey» und
Rüge-Gerichte . ^ «
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Vor dem Zivil- u. HandelsvGerichte
I. —
—* —
Erklärung der Nichtgemeinschaft der Güter
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Erklärung einer Urkunde als unächt in der
Gerichts-Kanzley ; * . . ;
— 30
Erlassung einer Schuld für Empfangen (a&
ceptilation) als Quittung . .
— —
%
Erlaubniß/ richterliche, zur Anlegung des Beschlags/ Auspfändung oder Verkauf
des Pfands. ; ..... ;
r. —
— —
Erlöschung der Instanz (perfemtion d‘instance)
erkannt vom Zivil-Gerichte . .
I. go
Ä —
Ermächtigung der Ehefrau (autorisation)
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Ernennung der Vormünder . * . . .
r. —
— .—
der Euratoren ......
i. ^
.
der Sachverständigen ....
— 30
— —
Erneuerung der ständigen Pacht- undZinö- verträge durch Anerkenntniß der
Erben (titres nouvels) i . .
— 3 ö
Wenn der Grundvertrag nicht einre-
giftrirt ist/ so wird die Gebühr davon
gefordert.
Wenn Packt und Zins-Ruckstande
dabty gelöscht werden . . . ,.
7 .