Erste BeylaKe zu Ns. 75- Dienstag, dm rs. Sept. rgiö.'
Carl von Gottes Gnade«, Fürst Primas des Rheinischen Bundes, Groshsrrsz von Frankfurt, Erzbifchoff von RegenLburg tu rc. rc.
Dir haben durch Unser Patent <le Mo Regensburg 2. Vec. des oerfloffsnen Jahrs zu öffentlicher Kmntniß gebracht, daß Wir eine aus Unferm Staatsrath Freiherrn von Eber- fiein, Unferm geheimen Referendar auch Gehrimenrath Seeger, und Unferm Geheimenrath und Sradt- Schultheißen Freihsrrn von Güaderode bestehende besondere VisilLtionseom- Wission zu ernennen und dieselbe zu beauftragen für zweckmäßig befunden haben, über.dm Vermögenszustand, Verwaltung und Verwendung sämtlicher Frankfurtischen milden Stiftungen zuverlässige Erkundigungen emzuzjehen, die verwaltenden Personen zu Protokoll M vernehmen und zweckmäßige Berbesserungövorschläge zu entwerfen.
Die ernannte Commission hat sich immittelst dieses von Uns ihr ertheilren Auftrags bry dem Armem und Warsenhause, dem Hospital zum Heil. Geist und dem bürgerlichen All- wosenkasten, sodann den weiblichen Versorgungsanftalton des vormaligen St.Catharinen- imd Weisfrauenklüstertz zu Unserer gnädigsten Zufriedenheit entledigt und Uns dis hierüber aufgerrommenen Protocolle, mit ihrem Gutachten begleitet, zur Einsicht vorgelegt.
Wenn Wir daraus auf der einen Seite mit Wohlgefallen die treue und gewissenhafte Verwaltung dieser Stiftungen ersehen haben; so ist Uns jedoch schmerzlich gewesen zugleich auch die Bestätigung daraus zu entnehmen, mit welch großen Summen einige derselben, und zwar namentlich jene des Armen- und Waisenhauses, Hospitals und bürgerlichen AL» MvsenkastenS, in den letztoerfloffenen 10 Jahren, durch Ausgaben, welche mit ihrem Vermögen außer Verhältniß gestanden, in dessen Hauptstock emgegriffen, solchen geschwächt und das Armen und Waisenhaus, desgleichen der Allmsftnkasten insbesondere jene ausserordentliche Zuflüsse zum großen Theil wieder aufgezehrt und zugefttzt haben., welche ihnen zn den Jahren 1792 bis 1804 die Kl-ssenlotterie verschafft hatte.
Die Unferm Herzen theure Regentenpflicht der Fürsorge für die Erhaltung bestehendes wohlthätiger Stiftungen und DerforgungSanstalten fordert Uns auf, für die Zukunft jedes Verringerung des Hauptstocks ihres Vermögens durch Spendungen, welche die jäh liche Hinnahme übersteigen, wie löblich und wohlthätig auch ihr Zw'ck an sich fsyn m^-ae, Einhalt zu Lhun, und in so weit als sü.-das nochwendige Bedürfnis der Hülflosen und Arme» durch das, was die Stiftungen aus ib-cn jährlichen Einnahmequellen dafür zu verwende» im Stande sind, noch nicht hinlänglich gesorgt ist, den erforderlichen Zuschuß auf ankere Weise, wie zu diesem Zweck durch Emsuwmlung wudchätiger Beiträge der Bürger und Einwohner wirklich geschiehet, hcröepschaffen zu lassen.
Da hiernächst die mstde Stiftungen auf der andern Seite von der Verbindlichkeit nicht losgesagt werden können, die auf ihrem Vekmögen ruhenden Staatslasten zu tragen, mithin auch denjenigen Gefror»» und Verfügungen nachzukommen, welche zu richtiger Ver- zinßung und calmal^cr Tilgung der auf Unserer Stadt Frarckfurt haftenden, besonders wegen der in yerflossrnen Jahren derselben auferlegten und durch Creirung verzin-ßlicher Skaarsobligationen einstweilen abgetragenen Kriegscontributionm entstandenen schweren Schuldenlast haben erlassen werden müssen; so. beruhen auf diesen Betrachtungen die Vorschriften, welche Wir desfalls, in dem nachstehenden, den Pflcgamtern der obsnbenanntm fünf milden Stiftungen und DerforgungSanstalten aufzulegen und zur Pflicht zu machen Uns bewogen finden, und auf welche Wir diejenigen weiteren Vorschriften folgen laff-n, welche die Verbesserung der innern Oeconomie und Verwaltung theils aller überhaupt, thrils jeder einzelnen unter ihnen insbesondere, zum Gegenstand haben.